Klage gegen Fastfood-Lokal Quick: Nur noch Halal im Imbiss
Die französische Imbisskette Quick bietet nur noch Halal-Fleisch an. Der Bürgermeister der nordfranzösischen Stadt Roubaix geht deswegen jetzt vor Gericht.
PARIS taz | Der Bürgermeister von Roubaix, René Vandierendonck, hat dagegen geklagt, dass ein Quickburger-Fastfoodlokal in seiner nordfranzösischen Stadt keinen Bacon oder Schinken vom Schwein anbietet, sondern ausschließlich Produkte mit Halal-Fleisch, das den Wünschen gläubiger Muslime entspricht. Nun ist niemand gezwungen, bei Quickburger zu konsumieren. Umgekehrt darf man aber auch fragen, warum Quickburger nicht für jeden Geschmack etwas im Sortiment hat.
Für den Sozialisten Vandierendonck handelt es sich bei diesem als "Experiment" angekündigten Schritt der Schnellimbissfirma um eine unzulässige Konzession an den "Kommunitarismus", das heißt an eine religiöse Ghettobildung in einer Gesellschaft, die ihrerseits an ihrer weltlichen Neutralität festhält.
Weil nun aber alles, was irgendwie mit Islam und weltlicher Republik zu tun hat, ein Reizthema in Frankreich darstellt, wurde die Halal-Debatte bei Quick zum Tagesthema der Nation.
"Die Affäre Quick folgt der mit der Burka und jener der Minarette. Jedes Mal stellt sich die Frage, wie die weltliche Republik denjenigen Widerstand leisten muss, die im Namen religiöser Vorschriften, die sich als oft trojanische Pferde des Fundamentalismus erweisen, ihr Gesetz durchsetzen wollen. Da muss man nein sagen", meint der Chef des Magazins LExpress, Christophe Barbier. Sein Kollege vom Journal du Dimanche dagegen findet die Aufregung grotesk: "Nicht mal für ein Sandwich lässt man die Muslime in Ruhe", scherzt Claude Askolovitch.
Mit welcher Überempfindlichkeit derzeit diskutiert wird, zeigt auch ein anderes Beispiel: Zeyneb (16) wird für drei Tage von ihrer Mittelschule in Villefranche-sur-Saône verwiesen, weil sie wegen ihres T-Shirts mit dem Slogan "Palestine libre" mit ihrem Geschichtslehrer Streit bekam, der laut Zeyneb pro-israelische Positionen vertrat. Der Lehrer verlangte, dass sie das T-Shirt mit der für ihn provozierenden Aufschrift bedecke, was sie ablehnte. Als Grund für den Ausschluss gibt die Schulleitung, für die der Nahostkonflikt anscheinend eine Glaubensfrage ist, "Bekehrungseifer" (prosélytisme) an.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Wahlprogramm der FDP
Alles lässt sich ändern – außer der Schuldenbremse
Energiewende in Deutschland
Erneuerbare erreichen Rekord-Anteil
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“