Meldung an die Ausländerbehörden: Schulen müssen nicht mehr petzen
Bisher mussten Schulen die Behörden informieren, wenn Kinder von Illegalen zum Unterricht kamen. Das soll nun anders werden. Menschenrechtsexperten loben den Beschluss.
BERLIN epd/taz | Für Kinder, deren Eltern sich illegal in Deutschland aufhalten, wird es künftig einfacher, eine Schule zu besuchen. Bisher waren Schulen verpflichtet, Kinder und Jugendliche ohne Papiere den Ausländerbehörden zu melden. Diese Verpflichtung soll nun wegfallen - das hat der Bundestag auf einen Antrag von Union und FDP beschlossen.
Bislang mussten Eltern von illegal in Deutschland lebenden Kindern befürchten, dass sie abgeschoben werden, wenn sie ihre Kinder zur Schule schicken. Alle öffentlichen Stellen waren zur Übermittlung der Angaben an die Behörden verpflichtet. Sie wird nun zumindest für Schulen und Kitas aufgehoben.
Die Grünen und die Linksfraktion lehnten den Antrag ab, weil er ihnen nicht weit genug geht. Die SPD enthielt sich der Stimme. Der gut gemeinte Schritt werde wegen inkonsequenter Regelungen "ins Leere laufen", sagte der Migrations-Experte der Grünen-Fraktion, Josef Winkler. Kirchen und Flüchtlingsorganisationen hatten seit Jahren gefordert, die Übermittlungspflichten abzuschaffen.
Das Institut für Menschenrechte begrüßte die Neuregelung. "Die Menschenrechte gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne Ausnahme", sagte die Direktorin Beate Rudolf. Die geplante Gesetzesänderung habe auch eine Signalfunktion. Sie forderte zugleich die Übermittlungspflichten auch für Ärzte und Richter abzuschaffen, damit Menschen ohne Papiere eine Gesundheitsversorgung erhalten und gegen Ausbeutung und Lohnbetrug vorgehen können. Die Koalitionsfraktionen beschlossen die Erleichterungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und von Rückführungsregelungen. Sie lösen damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag ein.
Schon in der vergangenen Wahlperiode hatte sich der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dafür starkgemacht, illegal in Deutschland lebenden Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen. Die Schätzungen, wieviele Kinder von der Entscheidung betroffen sind, schwanken erheblich. Eine Studie des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) kam 2010 zu dem Ergebnis, dass in Deutschland zwischen 1.000 und 30.000 Kinder ohne Aufenthaltsstatus leben.
In zwei Bundesländern wird seit einiger Zeit auf die Übermittlung verzichtet. In Nordrhein-Westfalen dürfen Meldebescheinigungen und Pässe bei der Aufnahme ausländischer SchülerInnen nicht verlangt werden. Auch in Hessen wurde die Regelung bereits 2009 gelockert.
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