Streit um elfjährige Transsexuelle: Alex soll in die Psychiatrie
Die transsexuelle Alex fühlt sich als Mädchen und lebt auch so. Nun urteilte ein Gericht, dass ihre Mutter die Transexualität „induziert“ habe. Das Kind soll in die Psychiatrie.
BERLIN taz | Die transsexuelle Alex Kaminski (Name geändert) darf in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dies entschied das Berliner Kammergericht am Donnerstag. Die Mutter der Elfjährigen hatte gegen die Entscheidung des Jugendamts geklagt und verloren. Ihr Anwalt kündigte an, vors Verfassungsgericht zu ziehen.
Das Kind, das sich sein Leben lang als Mädchen fühlt und wie ein Mädchen lebt, darf nun in die Berliner Charité zwangseingewiesen werden. Das Jugendamt konnte diese Entscheidung treffen, weil die getrennt lebenden Eltern unterschiedliche Auffassungen über die medizinische Behandlung des Kindes hatten und die Gesundheitsfürsorge deshalb ans Jugendamt abgetreten hatten. Dort vertrat eine Pflegerin die Auffassung, Alex solle in der Charité stationär behandelt werden und anschließend in eine Pflegefamilie wechseln.
Die Pflegerin meint, die Mutter habe die Transsexualität des Kindes „induziert“, deshalb müsse Alex aus ihrem Einflussbereich gebracht werden. In der Charité geht es darum, Alex sein „biologisches“ Geschlecht nahe zu bringen und „geschlechtsatypisches Verhalten“ zu „unterbinden“, erklärt Chefarzt Klaus Beier die Therapie. Das bezeichnet die Hamburger Sexualwissenschaftlerin Hertha Richter-Appelt als „überholten Standpunkt“. Eine Zwangseinweisung erscheint ihr unklug. Ob die Mutter die Transsexualität induziere, könne auch in einer ambulant festgestellt werden.
Kein Gutachten erforderlich
Mutter und Tochter baten darum, psychiatrisch begutachtet zu werden. Doch diese Begutachtung lehnte das Kammergericht nun ab. Ein Gutachten sei nicht erforderlich, zitiert der Anwalt der Familie aus dem Beschluss. Die Ausführungen der Pflegerin seien nachvollziehbar, die angestrebte stationäre Diagnostik liege in deren Ermessen. Demgegenüber sei der Mutter vorzuwerfen, dass sie beabsichtige, das Kind an den Unikliniken in Hamburg und Frankfurt am Main – den einzigen Spezialisten für Transsexualität im Kindes- und Jugendalter in Deutschland – vorzustellen.
Der Anwalt der Kaminskis nennt den Beschluss „erschreckend“: „Die Ansicht, dass eine Transsexualität über Jahre hinweg und widerspruchslos ’induziert‘ werden könne, wird nirgends in der Fachliteratur vertreten. Das ist eine Erfindung dieser Pflegerin.“ Diese habe sich nur ein einziges Mal eine Stunde lang mit dem Kind unterhalten – dessen Ansichten habe sie ignoriert.
Anwalt und Familie wollen nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen. In Sorgerechtsangelegenheiten könne dies sehr schnell entscheiden, so der Anwalt, von Karlsruhe werde das Recht des Kindes in der Regel ernst genommen.
Internationale Unterschriftenkampagne
Unterstützung bekommt Alex auch von MenschenrechtsaktivistInnen. Am Montag um 15 Uhr wird das „Aktionsbündnis Alex“ vor der Berliner Senatsverwaltung für Jugend demonstrieren, Motto: „Zwangspsychiatrisierung von Alex sofort stoppen!“ „Dies ist keine Einzelgeschichte“, heißt es in dem Aufruf. „Institutionen wie das Jugendamt und die Charité üben durch Zwang und psychischen Druck Gewalt auf Menschen aus! Jedes Geschlecht und jede Geschlechtsidentität ist ein Recht, keine Krankheit.“
Auch eine Unterschriftenkampagne ist auf den Weg gebracht. Die britische transsexuelle Aktivistin Katrina Swales startete sie auf Change.org. An Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit gerichtet, heißt es dort: „Diesem jungen Mädchen wird beigebracht, dass seine Gefühle falsch sind, es wird somit immer mehr in jene Selbstverneinung gedrängt, welche schon das Leben so vieler Transsexueller gefordert hat.“ Unterschrieben haben über 9.000 Menschen.
Und Alex? Wollte diese Krise mit der Hilfe eines Therapeuten durchstehen. Doch das Jugendamt lehnte auch das ab.
Berichtigung
Auf www.taz.de war unter der Überschrift „Alex soll in die Psychiatrie“ in einem Artikel vom 23.3.2012 über den Fall eines transsexuellen Kindes zu lesen: „Die transsexuelle Alex Kaminski (Name geändert) darf in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dies entschied das Berliner Kammergericht am Donnerstag.“ Diese Behauptung ist unzutreffend. Zutreffend ist vielmehr, dass das Kammergericht die Beschwerde der Kindesmutter gegen einen erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg, mit welchem sie erfolglos die Rückübertragung der Gesundheitssorge für das Kind begehrte, zurückgewiesen hatte.
Weiter hieß es auf www.taz.de dazu: „Das Kind [...] darf nun in die Berliner Charité zwangseingewiesen werden.“ Abgesehen davon, dass es für eine solche Maßnahme an einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung fehlt, erklärt die Berliner Charité hierzu ergänzend, sie sei nicht bereit, das Kind gegen dessen erklärten Willen oder gegen den erklärten Willen seiner Mutter aufzunehmen. Das Kind wird also nicht in die Berliner Charité zwangseingewiesen.
Schließlich war in dem Beitrag der taz zu lesen: „In der Charité geht es darum, Alex sein 'biologisches' Geschlecht nahe zu bringen und 'geschlechtsatypisches Verhalten' zu 'unterbinden', erklärt Chefarzt Klaus Beier die Therapie.“ Sofern sich hierdurch der Eindruck ergibt, der Chefarzt Klaus Beier habe sich zu dem konkreten Fall und unmittelbar gegenüber der taz auf diese Weise geäußert, ist dieser Eindruck falsch. Den von der taz beschriebenen Fall kenne er nicht, erklärt Beier.
Gleichwohl war er einer von drei Verfassern des Buches „Sexualmedizin - Grundlagen und Praxis“, das zuletzt im Jahre 2005 in 2. Auflage veröffentlicht wurde. In einem namentlich nicht bezeichneten Abschnitt zum therapeutischen Vorgehen bei Geschlechtsidentitätsstörung heißt es dort: „Folgende psychotherapeutische Settings haben sich als hilfreich erwiesen [...]: [...] geschlechtskonforme Verhaltensangebote [...] und adäquate Verhaltensweisen belohnt [...]. Geschlechtsatypische Verhaltensweisen werden nicht beachtet bzw. - beiläufig - unterbunden (nicht jedoch sanktioniert).“
Chefarzt Klaus Beier lässt dazu mitteilen, dass er diese Passage nicht selbst verfasst habe, sondern hierdurch lediglich die Position einer kanadischen Arbeitsgruppe wiedergegeben werde. Leitete er noch am 12.1.2012 per E-Mail „einige Originalarbeiten zum Thema“ von anderen Verfassern an die Autorin der taz weiter, ohne mitzuteilen, dass diese Aufsätze anscheinend nicht ausnahmslos seine eigene wissenschaftliche Auffassung wiedergeben, bezieht er sich nunmehr ausdrücklich nur noch auf eine Publikation im Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2008, in der das Vorgehen der Charité adäquat beschrieben werde.
Dagegen heißt es in einem anderen der insgesamt drei übersandten Fachaufsätze zur Behandlung von „Geschlechtsidentitätsstörungen bei Jungen“ übersetzt: Die spezifischen Ziele, die wir für Jungen haben, sind die Entwicklung eines positiven Verhältnisses zum Vater (oder einer Vaterfigur), positiver Beziehungen zu anderen Jungen, geschlechtstypischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen, um sich in die Gruppe Gleichaltriger oder zumindest einen Teil von ihnen einzufügen und sich als Junge wohlzufühlen. [...] Die Behandlung ist abgeschlossen, wenn der Junge regelmäßig die Gegenwart gleichgeschlechtlicher Freunde sucht und sein geschlechtsübergreifendes Verhalten weitgehend normal erscheint.“ Die Redaktion
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