piwik no script img

Kommentar WeißrusslandLukaschenkos Rachefeldzug

Kommentar von Barbara Oertel

Angesichts schwerster Menschenrechtsverletzungen stellt sich jetzt eine Frage dringlicher denn je: Wer kann dem paranoiden Diktator überhaupt noch Einhalt gebieten?

D ie Verurteilung von Andrej Sannikow, dem ersten weißrussischen oppositionellen Präsidentschaftskandidaten, zu fünf Jahren Haft wegen Aufstachelung zum Massenaufruhr kommt leider wenig überraschend. Schließlich geht es dem autoritären Staatschef Alexander Lukaschenko, dessen Schergen in den KGB-Knästen auch vor Folter nicht zurückschrecken, doch vor allem darum, ein weiteres Exempel zu statuieren.

Und warum sollte er bei seinem Rachefeldzug gegen Regimekritiker ausgerechnet im Falle eines seiner ärgsten Widersacher Milde walten lassen?

Der Ausgang des Schauprozesses lässt für die noch anhängigen Verfahren gegen vier weitere Präsidentschaftskandidaten nichts Gutes erwarten. Sie werden, wie Sannikow, auf Jahre in Gefängnissen und Arbeitslagern verschwinden - wegen ihres Mutes, Lukaschenko bei den Wahlen im Dezember 2010 die Stirn geboten und anschließend gegen die dreist gefälschten Ergebnisse protestiert zu haben.

Die Autorin

BARBARA OERTEL ist Redakteurin im Auslands-Ressort der taz und auf Osteuropa spezialisiert.

Angesichts schwerster Menschenrechtsverletzungen stellt sich jetzt eine Frage dringlicher denn je: wer kann dem paranoiden Diktator überhaupt noch Einhalt gebieten? Tatsache ist: Weißrussland steht ökonomisch am Abgrund. Devisenreserven sind nicht mehr vorhanden und eine massive Abwertung des weißrussischen Rubel ist nur noch eine Frage der Zeit.

Gerade deshalb sollte die Europäische Union bei maximaler Unterstützung der politischen Gefangenen und ihrer Angehörigen ernsthaft darüber nachdenken, bereits verhängte Wirtschaftssanktionen auszuweiten.

Gleichzeitig wären klare Worte an die Adresse Moskaus vonnöten, das den Nachbarn über Vorzugspreise für Energieimporte und Kredite immer noch großzügig alimentiert. Zugegeben: auch wenn es absurd anmutet, ausgerechnet Russland, wo ebenfalls Oppositionelle massiven Repressionen ausgesetzt sind, bei Menschenrechtsverletzungen in die Pflicht zu nehmen. Einen Versuch ist es wert.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Ressortleiterin Ausland
Geboren 1964, ist seit 1995 Osteuropa-Redakteurin der taz und seit 2011 eine der beiden Chefs der Auslandsredaktion. Sie hat Slawistik und Politikwissenschaft in Hamburg, Paris und St. Petersburg sowie Medien und interkulturelle Kommunikation in Frankfurt/Oder und Sofia studiert. Sie schreibt hin und wieder für das Journal von amnesty international. Bislang meidet sie Facebook und Twitter und weiß auch warum.
Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!