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Öffentlich-Rechtliche gegen VerlegerStreit um die Spielregeln

In der Debatte um die "Tagesschau"-App ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Begrenztes Verständnis und wachsende Unsicherheit machen sich breit.

Die Tagesschau-App soll weniger texten und mehr bebildern. Ist dafür nicht eigentlich eine andere Zeitung zuständig? Bild: dpa

BERLIN taz | Am Tag danach gibt man sich wortkarg: Der von der taz veröffentlichte Entwurf über neue Spielregeln in der Online-Welt, auf den sich ARD, ZDF und die Zeitungsverleger einigen wollen, sei nicht der letzte Stand der Gespräche, man bitte um Verständnis.

Doch nicht nur beim NDR, der außer für die "Tagesschau" auch für tagesschau.de und die bei den Verlegern alles andere als beliebte "Tagesschau"-App zuständig ist, hält sich das Verständnis in Grenzen. Schließlich befürchten viele JournalistInnen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, dass ihre IntendantInnen ohne Not den Verlegern und ihrem Verband zu weit entgegenkommen.

Hauptkampflinie war dabei immer die "elektronische Zeitung", die vor allem die ARD mit den "Tagesschau"-Ablegern nach Meinung der Verleger im Netz unterhalte. Der Entwurf sieht grundsätzlich vor, dass sich künftig die Sender vor allem auf Video- und Audio-Angebote konzentrieren - und sich bei Texten zurückhalten. Die Verlage sollen dafür in erster Linie auf Text setzen – und sich bei Videos beschränken. Das dürfte für die meisten Online-Angebote von Zeitungen kein all zu großer Verlust sein: Videos sind teuer und bringen vor allem bei regionalen Blättern nicht sehr viel.

Doch derlei Trennung ist in der digitalen Welt eigentlich schon überholt. Für viele öffentlich-rechtliche Redakteure ist die Politik von ARD und ZDF unverständlich: Schließlich hatte der Richter beim von acht großen Verlagen gegen die "Tagesschau"-App angestrengten Prozess schon zum Auftakt im Oktober durchblicken lassen, dass Angebote wie tagesschau.de nebst App rechtlich in Ordnung gingen.

Der Prozess geht weiter

Der nächste Prozesstermin ist im März angesetzt, allerdings hatte der vorsitzende Richter selbst angeregt, dass sich Sender und Verlage um eine außergerichtliche Lösung bemühen. ARD-Juristen mögen sich aktuell auch dazu nicht äußern. Einige von ihnen, heißt es intern, sorgten sich, weil der Senderverbund hier klare Rechtspositionen preisgebe und Angebote aufgeben oder einschränken würde, die zu seinem Auftrag gehörten.

In den Redaktionen mache sich "zunehmend Unsicherheit" breit, sagte ein ARD-Mitarbeiter gestern. Immerhin sei nun der "Informationsfluss besser geworden". Beim für die "Tagesschau" zuständigen NDR hieß es auf taz-Anfrage, man äußere sich "derzeit nicht öffentlich zu dem Thema". Verleger wie Öffentlich-Rechtliche wollen bis Ende Februar einen Kompromiss erarbeiten. Ab dem kommenden Wochenende tagen die ARD-IntendantInnen in Erfurt – spätestens dann werden sie ihr Stillschweigen brechen müssen.

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1 Kommentar

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  • OS
    Otto Suhr

    Sorry, aber angesichts der Gebühren die demnächst jeder Haushalt in Schland, egal ob er einen Fernseher hat oder nicht, zahlen muss finde ich jede Einschränkung von Online-Content völlig Indiskutabel. Wenn ich dafür Gebühren bezahlen soll, will ich es auch dauerhaft und unbegrenzt wiedersehen können, idealerweise sogar herunterladen können.

    Dass die Privatsender senden dürfen ist eine Gnade und kein Recht - dieser Kommerzialisierungstrend den Helmut Kohl ausgelöst hat - hoffend dass es dadurch nie wieder eine linke Mehrheit in Deutschland geben würde - muss endlich mal gestoppt werden.