Kommentar UN-Kinderrechtskonvention: Afghanistan ist hier
Die Regierung muss bereit sein, Flüchtlingskindern auch in den entsprechenden Bundesgesetzen gleiche Rechte einzuräumen wie inländischen Kindern.
W enn es um andere Länder geht, besonders um weniger mächtige, verweisen deutsche Politiker und Diplomaten gerne auf internationale Verbindlichkeiten. Menschenrechte, Frauenrechte, Kinderrechte - sie müssten selbstverständlich geschützt und sogar in fernen Ländern wie Afghanistan von Bundeswehrsoldaten "verteidigt" werden.
Umso peinlicher, dass die Bundesregierung noch immer nicht gewillt ist, die UN-Kinderrechtskonvention im eigenen Land vollständig umzusetzen. Besonders Jugendliche, die ohne ihre Eltern geflohen sind, leiden darunter und die kommen - welch Ironie - an erster Stelle ausgerechnet aus Afghanistan.
Achtzehn Jahre hat es gedauert, bis die Ansicht aus der Kohl-Ära, man dürfe ausländische und inländische Kinder trotz UN-Konvention durchaus unterschiedlich behandeln, endlich von der Bundesregierung revidiert wurde. Doch die Rücknahme bleibt ein Lippenbekenntnis, solange die Regierung nicht bereit ist, Flüchtlingskindern auch in den entsprechenden Bundesgesetzen gleiche Rechte einzuräumen. Geradezu hinterhältig ist es, wenn Bundesminister den schlechten Umgang mit Flüchtlingskindern einfach als eine Frage der willkürlichen Praxis in den Bundesländern darstellen, obwohl die Bundesgesetzgebung eine Diskriminierung dieser Kinder quasi vorschreibt.
arbeitet im Inlandsressort der taz.
Derweil ist die Debatte über Integration in vollem Gange. Die Behauptung, Migranten und vor allem Muslime seien selbst schuld an ihrer schlechten Lage, wirkt auf eine breite Öffentlichkeit geradezu elektrisierend. Würde der Blick dieser Öffentlichkeit auf die schlechte Lage von Flüchtlingskindern gerichtet, könnte das auch für Aufregung sorgen - aber für eine deutlich sinnvollere.
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