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Geflüchtete Tunesier in der EUOhne Bargeld keine Reise

Die nach Italien geflüchteten Tunesier könnten mit dem "Sondervisum" in EU-Staaten reisen. Doch nur, wenn sie Geld für den Lebensunterhalt vorweisen können. In Bar.

Die EU sieht bei ca. 20.000 Tunesiern keine Massenzustrom-Gefahr. Bild: dpa

FREIBURG taz | Italien versucht Europa zu erpressen. Indem Flüchtlingen aus Nordafrika jetzt "Sondervisa" erteilt werden, die zur Weiterreise in andere EU-Staaten berechtigen, will man eine bessere Verteilung der Zuwanderer ertrotzen. Rechtlichen Anspruch auf Hilfe hat Italien nicht.

Es gibt zwar eine EU-Richtlinie zum "vorübergehenden Schutz bei einem Massenzustrom von Vertriebenen" von 2001. Diese sieht eine koordinierte Verteilung von Flüchtlingen auf alle EU-Staaten vor. Bei den Tunesiern handelt es sich aber in der Regel nicht um "Vertriebene", sondern um Arbeitsmigranten. Zudem liegt auch kein Massenzustrom vor. Es geht nur um 20.000 Personen, die nicht nach Tunesien abgeschoben werden können, weil Italien und Tunesien Anfang April die Rückübernahme neu ankommender illegaler Einwanderer beschlossen haben. Die EU hat deshalb am 11. April beschlossen, die Massenzustrom-Richtlinie nicht anzuwenden.

Grundsätzlich kann Italien aus humanitären Gründen auch illegalen Einwanderern ohne Papiere und Bargeld die Einreise gestatten. Dies sieht der Schengener Grenzkodex vor (Artikel 5, Absatz 4c). Italien wird deshalb nur vorgeworfen, dass es gegen den "Geist von Schengen" verstoße, so der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Mit einem Visum oder Aufenthaltstitel aus Italien können sich die Tunesier grundsätzlich drei Monate lang im gesamten EU-Gebiet frei bewegen. Allerdings steht die Freizügigkeit unter drei Bedingungen: Der Ausländer darf keine Gefahr darstellen, er muss gültige Papiere haben und er muss ausreichende Mittel für seine Reise nachweisen. Die Summen unterscheiden sich je nach Land. In Deutschland sind 45 Euro pro Tag die Regel. In Frankreich sind es 62 Euro pro Tag; wer eine Unterkunft hat, muss nur die Hälfte nachweisen.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Polizei bei stichprobenartigen Personenkontrollen überprüfen. Sie darf aber keine systematischen Grenzkontrollen einführen. Dies ist nach dem Schengen-Grenzkodex nur zulässig im Falle "einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit". Selbst wenn alle 20.000 Tunesier in EU-Staaten weiterreisen, wäre dies keine Bedrohungslage. Frankreich als Hauptziel ist schließlich ein großes Land.

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6 Kommentare

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  • S
    Schlepper

    Da die Flüchtlinge in Bar-Vermögen den Schleppern in den Rachen geworfen haben, dürfte wohl kaum einer das erforderliche Geld haben. Wenn alle ihr Geld 48.000.000 Euros zusammen gelegt hätten..dafür könnten ein dutzend Firmen gegründet werden. So sind die Schlepper um den Betrag reicher..ein lohnendes Business.

  • M
    Mauermer

    Diese Regelung ist völlig in Ordnung, wir brauchen keinen Zuzug in die Sozialsysteme. Ob 20.000 Tunesier die öffentliche Ordnung stören, kann nur Frankreich selbst entscheiden, die EU sollte sich hier raushalten.

  • V
    vic

    Das altbekannte Spielchen.

    Ohne Arbeit kein Wohnsitz - ohne Wohnsitz keine Arbeit.

  • T
    Thomas

    Frankreich muss im Sinne der Bevölkerung handeln, und die hält bestimmt nicht viel von der Flutung mit Illegalen. Immer wieder wird sich aufgeregt wenn sich Regierungen gegen die Bevölkerung stellt, passiert das mal nicht wird auch wiede rrumgenörgelt...

     

    Und wo ist die Kritik an Tunesien? die lassen ihre Landsleute nicht mehr ins Land, einfach traurig :-(

  • FB
    Franz Beer

    Diese Hysterie die Politiker an den Tag legen,um Flüchtlinge aus Nordafrika bloß nicht Einreisen zu lassen,ist beschämend für die gesamte Europäische Gemeinschaft.Reinster Populismus,Sarkosy fürchtet um seine Wiederwahl,Bayern,s Innenminister sieht eine Horde Islamisten mit Kopftuch die nur nach Bayern Wollen,Italien ist glücklich,Visa erteilt-Problem beseitigt.Es geht um Menschen die zwar Wirtschaftsflüchtlinge sind,aber das sind auch Menschen die Tod Hunger Leid Verfolgung hinter sich haben.Kein Mensch flüchtet gern aus seier Heimat.Wofür steht das C bei der CSU-CSU ?

  • M
    Mike

    Soviel zum Thema journalistische Sorgfaltspflicht .....

    was bitteschön hat die Einreise in Italien aus "humanitären Gründen" mit dem Ausstellen eines Schengen Visums zu tun ? Absolut nichts.

    Die Anforderungen für ein Schengen Visum sind in der Verordnung Nr. 810/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 festgeschrieben.

     

    Zu den Vorraussetzungen zählen

     

    - die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks

    - die Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen oder Einkommen,

    - die Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengenraum auszureisen und

    - die Vorlage einer für den gesamten Schengenraum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000 Euro.

     

    Diese Visa hätten also niemals ausgestellt werden dürfen, denn nicht ein einziger hat vor nach den 3 Monaten freiwillig wieder zu gehen. Diese gespielte Empörung ist also völlig fehl am Platze, und es interessiert nicht im geringsten ob Frankreich ein grosses Land ist oder nicht