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Berliner SozialgerichtGrün ist Hartz IV

Erst waren es 7.000 Klagen, jetzt sind es fast 27.000. Wie das Berliner Sozialgericht im 30-Minuten-Takt über Diabetes-Zuzahlung oder Versicherungsbeiträge von Alleinerziehenden entscheidet.

Fünf Jahre ist es her, dass mit Hartz IV die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Bild: dpa

Seit sieben Monaten arbeitet Richterin Nora Jangor am Berliner Sozialgericht. Wenn man so will, ist sie Teil einer Truppenaufstockung. Vor Hartz IV arbeiteten hier 55 Richter. Heute sind es 102, und bald schon werden es 120 sein. Sogar eine alte Kantine im Gerichtsgebäude musste neuen Dienstzimmern für die Richter weichen. Ihr Auftrag: Frieden schaffen im Gefecht zwischen Jobcentern und Bürgern. Rechtsfrieden. Sozialen Frieden.

Fünf Jahre ist es her, dass mit Hartz IV die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Es sollte Schluss sein mit der mühseligen Ermittlung der Bedürftigkeit im Einzelfall. Eine einzige Pauschale für alle sollte her: Regelleistung plus Miete plus Heizkosten. Fertig. Schlanker, einfacher, effizienter sollte alles werden, glaubten die Regierungspolitiker im Bundestag. Keine fünf Minuten vom Reichstagsgebäude entfernt kann man im größten Sozialgericht Deutschlands beobachten, wie falsch sie damit lagen.

Die Klageflut wegen Hartz IV wird am Berliner Sozialgericht immer gewaltiger. 6.950 neue Klagen waren es 2005. Zwei Jahre später waren es schon 18.336. Und 2009 waren es nun sogar 26.748, wie das Sozialgericht am Freitag mitteilte. Vor lauter Hartz IV kommen die Richter in dem wuchtigen neoklassizistischen Gebäude in der Invalidenstraße zu fast nichts anderem mehr. Die Klagen gegen das Herzstück der rot-grünen Arbeitsmarktreformen machen inzwischen fast 70 Prozent aller Fälle aus. "Hartz IV ist die größte Herausforderung in der Geschichte des Berliner Sozialgerichts", sagt Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma.

In der Posteingangsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 13, landen jeden Tag 3.000 Schriftstücke. Jedes einzelne Blatt müssen die vier Justizwachtmeister stempeln. Briefe, Faxe, Atteste, Einkommensnachweise, Klageschriften, Bescheide und Änderungsbescheide, Widersprüche und Widerspruchsbescheide. Das meiste davon landet am Ende zwischen zwei grünen Aktendeckeln. Mit kleinen Handwagen werden sie auf das ganze Gebäude verteilt. Überall sieht man dieses Grün, auf den Fluren, in den Geschäftsstellen, in den Gerichtssälen. Grün. Anderswo ist das die Farbe der Hoffnung. Hier ist es die Farbe für Hartz IV.

Saal 154. Ein karger Raum mit Linoleumboden und grau gepolsterten Stühlen. Nora Jangor hat ihre schwarze Robe übergeworfen, die blonden Haare sind zum Pferdeschwanz zusammengebunden. Sie schlägt die grüne Akte auf, Aktenzeichen S 160 AS 11197/09. Es ist ihr erster Fall an diesem Tag. Danach wird die junge Richterin noch drei weitere Hartz-IV-Klagen verhandeln - und das ist nur ihr Vormittag.

Der Mann, der vor Jangor sitzt, behält seine dicke Winterjacke und die Wollmütze an. Er scheint sich vor Gericht nicht wohlzufühlen, obwohl er der Kläger ist. Bis zum März hat er 51,13 Euro auf sein Arbeitslosengeld II obendrauf bekommen, als "ernährungsbedingten Mehrbedarf" wegen Typ-II-Diabetes. Dann hat das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg ihm den Zuschlag gestrichen. Der Anwalt der Behörde beruft sich vor Gericht auf neuere medizinische Erkenntnisse und Expertenempfehlungen, kurzum: Bei der Krankheit komme man auch mit dem Regelsatz aus, der heute bei 359 Euro liegt.

Jangor will dem Kläger eine Chance geben. "Ich brauche Anhaltspunkte", sagt sie freundlich. "Ernähren Sie sich denn anders als andere?" Der Mann murmelt: "Na ja, schon so Obst und Gemüse." Er gehe manchmal auch ins Reformhaus. Die Richterin will es genauer wissen: "Sie müssen begründen, warum Sie mehr brauchen als der Durchschnitt." Vom Kläger kommt nicht mehr viel. Nach 15 Minuten schlägt Jangor ihm vor, seine Klage doch lieber zurückzuziehen. "Gut, meinetwegen", sagt der Mann. "Dann haben wir Ruhe."

Beim Hinausgehen reckt er dann aber doch noch kurz die linke Faust in die Höhe. "Venceremos", ruft er dem Anwalt des Jobcenters zu. Wir werden siegen.

Es ist der einzige Fall in Saal 154 an diesem Tag, der mit einer Niederlage für den Kläger endet. Zwei enden mit einem Vergleich. Bei einem gewinnt die Klägerin. Das ist nicht unüblich. In der Hälfte der Fälle, die am Berliner Sozialgericht landen, erringen die Kläger mindestens einen Teilerfolg. Das ist auch an den anderen deutschen Sozialgerichten in etwa die Quote. Das zeigt: Hier schlagen nicht nur Prozesshansel und Anti-Hartz-Protestler auf. Sondern Menschen, bei denen die Jobcenter geschlampt haben. Menschen, die nur zu ihrem Recht kommen wollen.

Um 11 Uhr sitzt eine alleinerziehende Mutter vor Jangor, ihr jüngstes Kind hält sie auf dem Arm. Ihren Widerspruch gegen den Bescheid vom Amt hat die Frau schon 2007 erhoben. Sie war damals Studentin, das macht den Fall kompliziert, da Studenten im Normalfall keine Hartz-IV-Regelleistungen bekommen. Der Streit dreht sich um die Höhe eines Mehrbedarfs, der ihr als Alleinerziehender zusteht; und um die Frage, ob das Jobcenter in ihrem Fall die Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Richterin Jangor will den Fall abschließen. "Ein Vorschlag zur Güte", sagt sie und regt einen Vergleich an. "50 Euro pro Monat." Weil es um sechs Monate geht, wären das 300 Euro zusätzlich für die Frau. Doch der Anwalt vom Jobcenter will ein Urteil. Und er kriegt es.

Fünf Minuten zieht sich die Richterin zur Beratung mit den beiden ehrenamtlichen Richterinnen zurück. Dann wird das Jobcenter im Namen des Volkes dazu verurteilt, der jungen Mutter zusätzliche 1,69 Euro Mehrbedarf für jeden der sechs Monate zu überweisen. Und die Kosten für die Krankenversicherung zu übernehmen. Fast drei Jahre musste die Frau auf diese Entscheidung warten. Das Jobcenter kann noch in Berufung gehen.

Viele Fälle am Berliner Sozialgericht drehen sich immer wieder um dieselben Fragen. Was sind "angemessene" Wohnkosten? Muss das Jobcenter den Umzug zahlen? Wann ist es gerechtfertigt, das Arbeitslosengeld II wie stark zu kürzen?

Eigentlich würde man meinen, dass sich nach fünf Jahren manche Dinge nicht mehr ständig vor Gericht klären lassen müssten. Bei Hartz IV ist das anders. Hier werden sie immer wieder verhandelt. Tag für Tag. Im Dreißigminutentakt.

"Das sind keine Anfangsschwierigkeiten", sagt Richter Michael Kanert. "Die Probleme liegen im System." Kanert sitzt in Zimmer 25, der Geschäftsstelle seiner Kammer. Er hat gerade Verhandlungspause, der Knoten seiner weißen Krawatte ist gelockert, die Haare sind leicht verstrubbelt. Auch hier stapeln sich die grünen Akten. Links im Regal. Rechts im Regal. Auf dem Tisch. Überall Hartz-IV-Grün.

Michael Kanert war vier Jahre lang Sprecher am Berliner Sozialgericht und hat hunderte Hartz-IV-Fälle miterlebt. Seit Oktober ist er zwar nicht mehr Gerichtssprecher, aber über Hartz IV kann er sich immer noch ereifern. Er holt eine Akte aus dem Regal. Sie ist 511 Seiten dick.

Die gesetzlichen Regelungen seien zum Teil viel zu unbestimmt, sagt Kanert, etwa bei der Frage, welche Kosten für eine Wohnung "angemessen" sind. In anderen Punkten können die Gesetze wiederum zu kompliziert sein. Kanert nimmt sich einen Stift und ein leeres Blatt Papier. Er will veranschaulichen, wie schwierig es ist, Einkommen mit den Hartz-IV-Leistungen zu verrechnen. Kanert malt einen Kasten für den Vater, einen für die Mutter und zwei für die Kinder. Er zeichnet Pfeile, schreibt Zahlen dazu und wirft Quotienten in den Raum. Schließlich lässt er seufzend den Stift fallen. "Das ist noch komplizierter als im Steuerrecht", sagt Kanert. Und was ist, wenn jemand jeden Monat ein anderes Einkommen hat? "Dann wird es superkompliziert."

Zurzeit reden alle Parteien über eine Revision von Hartz IV. Es geht ihnen darum, das Vermögen großzügiger zu schonen. Um Verbesserungen für Alleinerziehende. Und um die Frage, ob das Arbeitslosengeld I nicht länger bezahlt werden soll, bevor die Menschen im Hartz-IV-System landen, das nur das Existenzminimum sichern soll.

Nach Ansicht der Sozialrichter wird eine Reform entscheidend sein, die in der Öffentlichkeit weniger diskutiert wird. Bis zum Jahresende muss die Politik die Struktur der Jobcenter völlig umbauen. Bisher waren die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen gemeinsam für sie zuständig. Diese "Mischverwaltung" hat das Verfassungsgericht im Dezember 2007 für unzulässig erklärt. Doch wie eine neue Struktur aussehen soll, ist nach wie vor unklar. Gut möglich, dass es in Zukunft mehrere Zuständige für einen Hartz-IV-Empfänger gibt. Einen für die Regelleistungen. Und einen für die Mietkosten. Es wäre der endgültige Abschied von der Idee der "Leistung aus einer Hand".

"Ich befürchte, dass der Verwaltungsaufwand noch höher wird", sagt Sozialrichter Kanert zu den bisher bekannt gewordenen Plänen. Es schüttelt ihn fast bei dem Gedanken daran. "Das kann doch keiner wollen!"

Mehr Verwaltungsaufwand, das bedeutet noch mehr Fehler. Und mehr Fehler bedeuten noch mehr Klagen. Und das bedeutet noch mehr Akten. Noch mehr Hartz-IV-Grün.

In der Poststelle im Erdgeschoss des Berliner Sozialgerichts, Zimmer 13, wird in wenigen Monaten Klage Nummer 100.000 eingehen. Die hunderttausendste Klage wegen Hartz IV.

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19 Kommentare

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  • S
    Samsa

    Wer sich im Hartz IV-Bezug befindet und über verfassungsrechtliche Kenntnisse verfügt, merkt sehr schnell, wie sehr sowohl das SGB II als auch die Verwaltungspraxis der Jobcenter gegen elementare Werte des Grundgesetzes verstoßen.

     

    Insbesondere das Rechtsstaatsprinzip und die vom Grundgesetz geforderte Gesetzesbindung der Ver­waltung werden von den Jobcentern bei ihrer Verwaltungstätigkeit systematisch missachtet. Und dies ist offensichtlich politisch genau so gewollt, da die entsprechenden Aufsichtsbehörden trotz Kenntnis von diesen Zuständen nicht intervenieren.

     

    Die einzige Möglichkeit, sich auf legalem Weg gegen diese grundgesetzwidrige Verwaltungspraxis zu wehren, ist derzeit noch das Einlegen von Rechtsmitteln.

     

    Bereits in der Vergangenheit wurde die Ausgabe von Beratungshilfescheinen an Hartz IV-Empfänger durch entsprechende Gesetzesänderungen eingeschränkt und der von den Betroffenen zu tragende Eigenanteil für die Inanspruchnahme anwaltlicher Rechtsberatung erhöht.

     

    Nun ist in einem nächsten Schritt geplant, verschärfte Anforderungen an die Gewährung von Pro­zesskostenhilfe für Sozialgerichtsverfahren einzuführen und Gerichtskosten für Sozialgerichtsverfahren von den Betroffenen zu erheben. Durch diese Gesetzesänderungen sollen Hartz IV-Empfänger da­von abgehalten werden, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen.

     

    Es stellt sich die Frage, welche Folgen sich daraus ergeben, wenn den Betroffenen der Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung und der Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz durch ent­sprechende Gesetze systematisch vorenthalten wird.

     

    Diese Frage sollten sich insbesondere diejenigen Politiker stellen, die diese Gesetze verantworten und dabei nur die angestrebte Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit und eine damit einhergehende Kosten­senkung der entsprechenden öffentlichen Haushaltsposten im Blick haben.

     

    Sie übersehen, dass die gesellschaftlichen, politischen und sozialen Kosten, die sich aus einem grund­legenden Vertrauensverlust in rechts- und sozialstaatliche verfassungsrechtliche Garantien ergeben, die beabsichtigten finanziellen Einsparungen in den öffentlichen Haushalten bei weitem übersteigen könnten. hren Kommentar hier eingeben

  • O
    Odysse.Nemesis

    Hartz IV ist ein Verbrechen, nicht der Bezug!

    Hartz IV heißt offener Strafvollzug ohne vorherige mündliche Verhandlung! (siehe insoweit: Anwälte-gegen-Hartz IV)

    Hartz IV heißt Angst vor Schikanen!

    Hartz IV heißt die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland!

    Hartz IV bedeutet die Wiederbelebung von nationalsozialistischen "Kampfmaßnahmen", gegen sog. "Asoziale", wie sie die Nazis gegen Arbeitslose etwa seit 1935 eingeführt haben.

    Alle sind sich einig, das die sog. Jobcenter keine Arbeitsplätze für die Erwerbslosen vermitteln, was sind sie also anderes als Zentren zur Konzentration von Erwerblosen und was sind die sog. "Fallmanager" anderes als Erwerblosenaufseher, die die in ihrem Zentrum Konzentrierten schikanieren, drangsalieren, diffamieren und ausspionieren?

    Darauf wird die deutsche Politik Anworten finden müssen, wenn Hartz IV vor dem Sozialrechtspakt der Vereinten Nationen bestehen will, nicht dafür, wie viele Richter/Innen sich mit diesem gesetzlichen Unrecht noch herumschlagen sollen und müssen.

  • W
    Wolf

    Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wären all diese und noch vieleandere Probleme mit einem Schlag gelöst! Die Lösung sofort möglich und wird nicht realisiert. Deutschland, ein absurdes Theater der Selbstzerstörung. Kommt mit auf die Straße der ®Evolution.

  • H
    Hannes

    Dieser Artikel zeigt, wo die Probleme einer Behörde landen: Vor Gericht. Das alleine reicht schon aus, um zu sagen: Dieses Gesetz ist gescheitert.

    Es wäre besser, diese Reform abzusagen und zu einem anderen (eventuell sogar) dem alten System zuzrück zukehren.

    1. Die Möglichkeit zum Kombi-Lohn schafft Dumping-Arbeiter in Divisionsstärken

    2. Niedrige Hartz-Sätze schaffen Armut, Schwarzarbeit und die hier beschrieben Prozesswelle

    3. Mangelnde Vermittlung und Hilfestellungen zerrüten das Verhältnis zwischen Bürger und (illegaler) ARGE

    4. Illegale Aktivitäten der Vermittler: Die ultima ratio soll der 1-EURO-Job sein, aber nicht im Alltag, da werden auch Tausende hingeschickt, weil es o einfach ist. Diese Jobs essen dann normale Arbeit auf und schaffen eine penetrante Abzocker-Struktur.

     

    In meinen Augen gehört das Gesetz geändert. Außerdem wird fortlaufend verletzt, weil die Behörden sich andere Dienstanweisungen geben, als es im Gesetz steht. Vermittlung, Dokumentation über Bemühungen und dann Weiterbildung - diese Trias steht im Gesetz. In der Realität passiert meist nichts, häufig werden Billig-Anbieter mit den Aufgaben der ARGE betraut, was nach einer Reform ein Skandal für sich ist. Bei diesen billig Anbietern funktioniert dann nichts: Afghanische Hausfrauen haben nach 12 Monaten Deutsch-Kurs kaum was gelernt, Akademiker nach 12 Monaten 1-EURO-Job keinen neuen Ansatz, keine neue Qualifikation.

    Und dagegen klagen kaum Leute, weil nur eine Minigruppe überhaupt das Gesetz gelesen hat.

    Würden alle Geschädigten wirklich klagen, dann müssten noch Tausende Richter mehr am Sozialgericht Monat für Monat anfangen.

  • K
    keiner

    Komma zuviel? >>zusätzliche 1,69 Euro Mehrbedarf

  • R
    rose

    Ich möchte hier nur kurz darauf hinweisen (bezieht sich auf den Kommentar der alleinerziehenden Mutter) dass die Miete bei HartzIV NICHT komplett übernommen wird.

     

    Es wird nur die von der ARGE örtlich festgelegte Angemessene Miete getragen, dh. es wird ein der Mietspiegel der Sozialwohnungen der Stadt zu Grunde gelegt. Zum Beispiel in Köln: 6,80 Euro. Realer Mietpreis pro qm: 10,90 bis über 14,00. 10,90 nur in "Problemvierteln".

     

    Ergo wird nur ein Teil der Miete, auch wenn die Wohnung die sog. "Angemessene Größe" nicht überschreitet. Man muss dann den Differenzbetrag vom sogenannten "Regelsatz" zahlen.

     

    Auch eine Fehlinfo: Das HatzIVler Kindergeld oben drauf bekommen, wenn sie Kinder habe. Unsinn! Kindergeld wird auf HARTZIV angerechnet - das ist im Sinne der Behörde ein "Einkommen".

     

    Das ist alles sehr kompliziert und wenn man eine Miete von real gut 400 Euro zu berappen hat, kümmert das die ARGE überhaupt nicht, sie zahlt den Höchstsatz von 6,90 pro qm und das war es. Dann steht man plötzlich da und muss von 80 Euro im Monat leben. Weil Strom und Telefon muss auch noch bezahlt werden. Bewerbungen müssen frankiert und Bahnfahren bezahlt werden - Das läppert sich.

     

    Das Leben mit Hartz ist kein Ponyhof und Dauerurlaub wie viele immer denken. Hartz IV ist ein Stimga,

     

    Gerne mehr nachzulesen auf meinem Blog:

     

    www.gesellschaftistkeintrost.wordpress.com

     

     

    Ein Blog rund um Arbeitslosigkeit und die Wahrheit zwischen "Fördern und Fordern" und dem Kampf auf dem Bewerbermarkt. Wie es ist 200 Bewerbungen in acht Monaten zu schreiben und die ARGE weigert sich dann auch noch, die Bewerbungskosten zu erstatten. Und und und.

     

    Arbeitslosigkeit ist in diesem Land ein Tabu. Als sei es eine Straftat.

     

    Ich wünsche es keinem, von Hartz IV leben zu müssen.

  • M
    Martin

    "Gut möglich, dass es in Zukunft mehrere Zuständige für einen Hartz-IV-Empfänger gibt. Einen für die Regelleistungen. Und einen für die Mietkosten. Es wäre der endgültige Abschied von der Idee der "Leistung aus einer Hand""

     

    Ist doch prima, dann gibt es noch ein Hindernis, dass die Leute davon abhält, ihnen zustehende Sozialleistungen auch in Anspruch zu nehmen. Ich würde wetten, dass es genau so kommen wird. Leider.

  • KD
    Karl der KLeine

    P.S.:

     

    das wir ein Sozialstaat sind.., darauf kann man ja auch stolz sein.., doch warum die Parteien es noch nicht für nötig befunden haben.., die Sozialgesetze so zu reformieren.., das diese auch vom SAchbearbeiter verstanden werden..,bzw. ausführbar werden, ...ist mir ein Rätsel.

    Immerhin betrifft es i.d.R. die Menschen, die auf das Geld wirklich angewiesen sind.. -

    Bonusbänker haben im Gegensatz dazu,,ja i.d.R. IHr festes GEhalt. Der Boni ist oft nur ein Zubrot für besonders korruptes ( sorry mutiges ) Verhalten

  • KD
    Karl der Kleine

    Immerhin: Das Arbeitslosengeld II schafft "Arbeitsplätze".., die angehenden Juristen..dürfte es doch freuen: Endlich eine adäquate "Arbeit"..-

     

    nur..was ist das für eine Arbeit.

     

    Anstatt die "Bruchstellen"..bereits vor Jahren klar zu definieren.., so das die Berechnung der Gelder einwandfrei verläuft.. , müssen jetzt Richter..entscheiden, ob ein simpler Bescheid i.O. ist.

     

    Die verheerende Zahl der falschen Bescheide spricht ebenfalls für sich. Können die nicht 359 Euro + Miete + Heizung berechnen? So ein paar zusätzliche Fälle, wie Kinder, Zuverdienst wird sich wohl auch noch einrechnen lassen können - auch ohne großes Studium..

     

     

    Bedenkt man nun noch, das vermutlich die meisten Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen gar nicht wagen einen REchtsstreit anzufangen,.so wird die tatsächliche ( nicht geahndete Zahl der falschen Bescheide..) wohl noch viel höher sein....,

     

    ..Also.., Pfusch am Bau, kann ich dazu nur sagen.

  • R
    rosenkranz

    Die Hartz4-Bezüge sind definitiv zu hoch. Ich bin arbeitender Bürger und könnte mir - nach Bezahlung der Miete durch das Amt - mit Hartz4 einmal jährlich einen Urlaub in Mallorca zusammensparen. Lebensmittelpreise in D sind vernachlässigbar. Man muß nur nicht jeden Schrott kaufen.

     

    Dieses Gejammere ist unerträglich. Und dann - wie immer in diesem Zusammenhang - noch der Druck auf die Tränendrüse mit dem Sinnbild für die Ärmsten der Armen:

     

    Die alleinerziehende Mutter.

     

    Merke: Die meisten Alleinerziehenden sind alleinerziehenwollend. Eine schöne Bedarfsgemeinschaft ist was Tolles.

  • S
    schreiber

    wird zeit für ein BGE. der größte fehler war doch die beiden center in einem zu vereinen ... wie soll das auch funktionieren???

  • A
    andyconstr

    Was ist das denn für eine Sozialgerichtsbarkeit, der Kläger muß seine Ansprüche selbst vertreten? Wo bleibt da der Anwalt der Minderbemittelten und Armen, von Alleinerziehenden, Witwen und Waisen? Das Jobcenter hat einen Anwalt, der Arme HarzIV Empfänger nicht? Was ist mit dem Gutachten, gibt es mehrere, sind die Gutachter politisch neutral? Welche Empfehlung geben die Diabetikerverbände? Was berechnen denn Krankenhäuser für Diätkost? Etwa mehr? Na, dann sollen die mal schnellstens billiger einkaufen. Ne nette Richterin braucht kein Mensch, Gerechtigkeit ist ihre Pflicht.Wenn schon die missachtet wird, dann braucht sich niemand wundern das alle reich werden wollen, denn Reiche bekommen ihr Recht.Und Diätkost können sich die auch leisten.

  • X
    XYZ

    Mal abgesehen davon das die Idee von Hartz IV an sich nicht funktioniert, bzw. in Punkto Vereinfachung und Förderung nicht weit genug gedacht, dafür im Punkto Fordern zu weit geht, wundert mich das alles gar nicht.

    Habe zwar bisher keine Erfahrungen mit Hartz IV, war aber mal zwischenzeitlich ALG I berechtigt. Als ich meinen Antrag abgeben wollte, hatte ich noch eine Frage, die konnte mir der Sachbearbeiter leider nicht beantworten, daher bekam ich einen Termin in der Beratungsstelle für ALG I, die Frau da wusste nicht mal ob ich Anspruch auf ALG I hatte, da ich zwischenzeitlich im Ausland war, das musste ihr erst der Computer sagen (der Fall war eigentlich einfach und mir war die Rechtslage bekannt).

    Man fragt sich dann schon wie inkompetent man seien kann, wenn man die einfachsten Sachverhalte in seinem Spezialgebiet nicht kennt, mich wundert da gar nichts.

    Meiner Meinung nach sollte man ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen und die geballte Inkompetentz im Arbeitsamt auf die Straße setzen.

  • F
    fidel

    machen wir uns doch nichts vor, h4 war nur für eins bestimmt, angst und nochmal angst. angst vor dem abstieg, angst vor der ausgrenzung, angst vor der zukunft. das wurde erreicht, es wurde übertroffen.

    vielleicht soweit übertroffen, das sie jetzt langsam

    angst vorm eigenen erfolg bekommen. nicht alle, nur die kleinen parteisoldaten, den die werden jetzt angespuckt und h4 bedroht sie auch.

    schlecker und konsorten dagegen müssen einen orgasmus nach dem anderem bekommen.sie bekommen sklaven, faktisch zum nulltarif, bei aufmucken gibts vom jobcenter saures. nicht unmittelbar,

    so offensichtlich trauen sie sich es nun doch nicht.

    aber jeder der den würderaubenden betrieb kennengelernt hat, weiß wie es läuft. und nein, es gibt keine sacharbeiter dort, die bemüht sind, die werden aussortiert. wozu haben den leute wie roland berger das organisiert, zwangsarbeiter wollten sie und zwangsarbeiter haben sie. der nächste schritt ist dann das rekrutieren von schlachtvieh, tschuldigung soldaten. das sind dann unsere 25jährigen, die keine ausbildungsplatz bekommen haben. im jobcentersprech sind das lernunwillige. die kriegen dann den abenteuerjob bei der bundeswehr bei guter bezahlung

    aufgeschwatzt, noch mit krankenkasse. aber nicht mehr lange, die fdp arbeitet dran.unsere kinder verteidigen dann die freiheit am hindukusch, wessen freiheit eigentlich????

  • JK
    Jan Kliemann

    Ich wäre dafür, die Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen zu intensivieren. Dann könnte man sich ggf. einen Großteil des bürokratischen Aufwands sparen. Für alle, die nichts damit anzufangen wissen: Bei Wikipedia "bedingungsloses Grundeinkommen" eingeben und den Artikel lesen.

  • DL
    Dr. Ludwig Paul Häußner

    Statt HARTZ IV bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

     

     

    Für ein BGE in Höhe von 800 Euro monatlich pro BürgerIn wären lediglich 12 Milliarden mehr erforderlich als für HARTZ IV. In Anbetracht der immensen Wirtschaftsleistung der deutschen Volkswirtschaft ist dies ein Klacks!

     

    Prinzipiell hat sogar die FDP mit ihrem Bürgergeld und einer Negativsteuer recht. Es wäre ein Leichtes das über die persönliche Steueridentnummer zu regeln.

     

    Bei den ARGEN liegt allerdings viel im Argen! Nachdem die ARGEN ohnehin gegen das Grundgesetz verstoßen, wie auch HARTZ IV, wäre es möglich, diese im Rahmen eines BGE völlig abzuschaffen.

     

    Leider ist von den GRÜNEN in Sachen BGE bzw. Bürgergeld nicht viel zu erwarten, da HARTZ IV unter rot-grün verbrochen wurde.

     

    Neue GRÜNE braucht das Land und eine neue Perspektive: GRÜN.GUT.GRUNDEINKOMMEN

     

     

    L.P. Häußner, Karlsruhe

    Mitglied im GRÜNEN Netzwerk pro Grundeinkommen

  • R
    Robert

    Die Justiz macht sich diese Prozessflut selber. Ob aus Vorsatz - mehr Stellen - oder aus Unfähigkeit, weiß niemand. Selbst schuld, sollen sie dran ersticken.

  • L
    Leistungsempfänger

    Dass sich fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV immer noch Gerichte damit befassen müssen und das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung bei den ARGEN für nicht zulässig erklärt hat, beweist dass die Politik in dieser Hinsicht unfähig zu Reformen ist und in keiner Weise ernsthaft Willens die Zahl der Arbeitslosen deutlich spürbar zu verringern.

  • ES
    Erik Schliemann

    Ich habe bisher noch niemanden gehört, der die Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen die "Mischverwaltung" der Jobcenter durch Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, mit einem praktischen Nutzen kommentiert hat. Warum hat das Verfassungsgericht sich eigentlich gegen die bisherigen Strukturen gewendet und wieso riskiert man es nun, die Wut der Arbeitssuchenden ins Unermessliche zu steigern, indem man sie mit weiteren undurchsichtigen Behördengängen schikaniert?

    Und was hat es eigentlich mit der literarischen Schikane gegen das grüne Lager (das in diesem Artikel aus der Debatte gemobt wird) auf sich, indem die Farbe Grün kurzerhand nicht mehr zum Hoffnungsträger sondern zum Symbol der Harz-IV-Grausamkeit gemacht wird?