Ungarisches Mediengesetz verfassungswidrig: Sie können auch anders
Ungarns oberstes Gericht hat wesentliche Teile des Mediengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung will bald einen Teil der Richter austauschen.
In einem Akt unerwarteten Aufbegehrens hat Ungarns Verfassungsgerichtshof am Montag Teile des umstrittenen Mediengesetzes aufgehoben. Ein am Montag ergangener Spruch befand die Aufweichung des Informantenschutzes, die Modalitäten der Registrierungspflicht von Medien sowie schwammige Formulierungen hinsichtlich des Inhalts von Berichterstattung als verfassungswidrig.
Das oberste Gericht reagierte damit auf eine Verfassungsklage der linksliberalen Tageszeitung "Népszabadság", die das Gesetz als gezielten Anschlag auf die Pressefreiheit sieht. Die Medienbehörde, die über die Einhaltung des Mediengesetzes wacht, äußerte sich nur in einem knappen Kommuniqué, in dem sie ihre Befriedigung zum Ausdruck brachte, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz als Ganzes gutheiße und nur ein paar Verbesserungen in Detailfragen anrege.
Iván Bedö, Redakteur beim angesehenen Wochenmagazin "HVG", zeigte sich überrascht über den Richterspruch. Auf die journalistische Arbeit werde er aber kaum Auswirkungen haben: "Dieses Gesetz ist da, um zu gegebenem Anlass benutzt zu werden. Bisher wurde noch kein Medium bestraft. Die Gleichschaltung der Presse funktioniert mit anderen Methoden." Etwa durch den Entzug staatlicher Inserate oder durch die Zentralisierung der Fernseh- und Radionachrichten.
Köpfe mussten rollen
Die Schaltstellen der Medienpolitik sind mit Marionetten des rechtspopulistischen Premiers Viktor Orbán besetzt, deren Entscheidungen gelegentlich ins Groteske ausarten. So wurde Anfang des Monats Zoltán Lomnici, der ehemalige Präsident des obersten Gerichtshofs, in plumper Manier aus einer Aufnahme herausretuschiert. Er war bei einem MTV-Interview mit dem Europaabgeordneten László Tökés im Hintergrund zu sehen gewesen. Lomnici gehört zu einer Anzahl von Personen, die nach Informationen der Internetzeitung index.hu in staatlichen Medien weder interviewt noch gezeigt werden darf.
Balázs Nagy-Navarro, der stellvertretende Vorsitzende der Unabhängigen Gewerkschaft der Fernseh- und Filmemacher TFSZ, trat darauf mit zwei Kollegen in Hungerstreik: "Es kann so nicht weitergehen." Er selbst war 2007 entlassen worden, weil er eine ähnliche Anweisung seiner Chefredaktion nicht befolgt hatte. Später konnte er auf dem Klageweg seine Wiedereinstellung erzwingen.
Die Hungerstreikenden wurden zwar von der Polizei aus dem Portal des Fernsehgebäudes entfernt, doch der Versuch der Verantwortlichen, die peinliche Affäre mit der Maßregelung von Cuttern zu beenden, ging nicht auf. Dann rollten Köpfe: Dániel Papp, unter dessen Aufsicht die Fernseh- und Radionachrichten zentral erstellt werden, und Gábor Élö, Direktor der Nachrichtenredaktion von MTI, wurden gefeuert. Sie hätten sich "schwerer fachlicher Fehler schuldig gemacht", lautet die Begründung der Medienleitung. Dabei hatte sich Papp, der der rechtsextremen Jobbik nahe steht, für seinen Job durch die krude Manipulation eines Interviews mit dem EU-Abgeordneten Daniel Cohn-Bendit qualifiziert.
Das Mediengesetz muss nach dem Willen der Verfassungsrichter bis Mai repariert werden. Mit 1. Januar tritt aber nicht nur die neue Verfassung in Kraft. Auch der Verfassungsgerichtshof wird durch Frühpensionierung von Richtern und personelle Erweiterung auf Regierungslinie gebracht.
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