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RechtsstaatUngedient? Als Richter untauglich!

Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf. Jetzt protestiert die Justiz.

Wehrdienstsenats-Richter nur nach Wehrdienst? Hier: Rekruten-Vereidigung. Bild: ap

FREIBURG taz - Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Er durfte nicht Mitglied des Wehrdienstsenats II werden. Denn Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte sein Veto eingelegt.

Nun wehrt sich aber die Justiz gegen diese Einflussnahme der Bundesregierung. Sie sei "mit dem geltenden Verfassungsrecht" unvereinbar, heißt es in einer sehr deutlichen Erklärung, die der taz vorliegt. Verfasst wurde sie von BVerwG-Präsidentin Marion Eckertz-Höfer und den PräsidentInnen aller 15 Oberverwaltungsgerichte (OVG).

Zwei Wehrdienssenate gibt es am BVerwG. Sie entscheiden in letzter Instanz über Beschwerden von Soldaten sowie über Disziplinarstrafen. So wird am Wehrdisziplinarsenat eines Tages wohl auch der Fall von Oberst Klein landen, der in Afghanistan zwei Tanklastzüge bombardieren ließ und dabei den Tod vieler Zivilisten verursachte.

Neu zu besetzen war jetzt die Stelle von Richter Dieter Deiseroth, der von 2001 bis 2009 im Wehrdisziplinarsenat saß. Gegen Deiseroth gab es einst keine Bedenken, obwohl er Gründungsmitglied der internationalen Vereinigung der Juristen gegen Atomwaffen (IALANA) war. In seine Amtszeit fiel 2005 das sensationelle Urteil im Fall von Oberst Florian Pfaff. Dem Oberst wurde zugestanden, dass er aus Gewissensgründen Befehle im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg der USA verweigern durfte. Deiseroth wechselte jetzt auf eigenen Wunsch an einen anderen Senat des BVerwG.

Sein Nachfolger sollte Peter Wysk werden. Er war erst im Mai zum BVerwG-Richter gewählt worden. Das Gerichtspräsidium wollte ihn dem Wehrdienssenat zuweisen, wie man es in Leipzig mit Neulingen gerne macht. Die Wehrsenate sind wenig beliebt, weil dort viel Sachaufklärung zu betreiben ist. Doch völlig überraschend legte das Verteidigungsministerium sein Veto gegen Wysk ein.

Was aber sprach gegen Wysk? Er war zuvor Richter am OVG Münster und gilt als Rechtsexperte für Fragen des Flugverkehrs. Politisch war er bisher nicht aufgefallen, er ist kein zweiter Deiseroth. Jungs Ministerium monierte denn auch nur die fehlende Bundeswehrerfahrung von Wysk. Er hatte in den 70er-Jahren seinen Zivildienst in einem Hospiz und bei einer Kirchengemeinde absolviert. Der zweite Vorschlag des BVerwG-Präsidiums, Sebastian Dette, ging später anstandslos durch. Dette hatte 1977 bis 1979 Wehrdienst geleistet. Vorige Woche trat er seinen Dienst im Wehrdienstsenat an.

Im Gesetz steht freilich nicht, dass Richter im Wehrdienstsenat "gedient" haben müssen. Tatsächlich haben das in den letzten 20 Jahren die wenigsten Mitglieder dieses Senats. Auch Frauen, wie derzeit Eva-Christine Frentz, entscheiden bisher regelmäßig über Wehrdisziplinarfragen mit.

Offensichtlich will das Verteidigungsministerium jetzt aber die Zügel anziehen - mit der Begründung, dass mehr "Sachverstand" in die Wehrsenate einziehen soll. Dabei sitzen in den beiden fünfköpfigen Senaten jetzt schon jeweils zwei Soldaten als ehrenamtliche (aber voll stimmberechtigte) Richter.

Im Gesetz steht auch nicht, dass das Verteidigungsministerium überhaupt etwas bei der Besetzung der Wehrsenate zu sagen hat. Ein Vetorecht hat hier nur das Justizministerium. Doch dieses räumte 1970 in einer unveröffentlichten Vereinbarung dem Verteidigungsressort ein Veto-Recht ein. Die heutige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwog zwar vor drei Jahren, diese Vereinbarung zu kündigen, konnte sich dann aber doch nicht dazu entschließen. Insofern trägt sie Mitverantwortung für Jungs Einflussnahme.

BVerwG-Präsidentin Eckertz-Höfer und ihre KollegInnen wollen nun den Einfluss der Bundesregierung auf die Besetzung der Wehrsenate ganz zurückdrängen. Paragraph 80 Absatz 2 der Wehrdisziplinarordnung solle "abgeschafft" werden. Es gehöre zur richterlichen Unabhängigkeit, dass die Gerichte selbst entscheiden, welcher Richter in welchem Senat Recht

spricht.

"Wo kommen wir hin, wenn Bundesminister entscheiden, von welchen Richtern sie gerne Angelegenheiten aus ihrem Ressortbereich entschieden sehen wollen?", fragte die Richter-Fachgruppe der Gewerkschaft ver.di, die als erste gegen Jungs Vorgehen protestiert hatte.

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28 Kommentare

 / 
  • WK
    Walter Keim

    Dass ein Richter, der über die Exekutive richtet von dieser bestellt wird ist nicht nur offensichtlich eine Verletzung von Art. 92 (richterliche Unabhängigkeit), sondern auch fast einmalig in Europa: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm

     

    Genauso schlimm ist es, dass diese Vereinbarung nicht öffentlich war.

     

    Walter Keim

    Netizen und Informationsfreiheitskämpfer

  • RP
    Rechtsstaat passé

    Jungs Einflussnahme auf die Besetzung eines Gerichts, das auch über Ministerentscheidungen zu richten hat, ist ohne Zweifel ein Skandal. Dass Jung als Minister untragbar ist, weiß man allerdings nicht erst seit gestern, sondern seit Beginn seiner Amtszeit.

     

    Ein ebenso großer Skandal ist allerdings auch, in welcher Weise die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ihr Besetzungsrecht ausübt. Die Richter beider Senate haben keinen Schimmer von der Materie, über die sie urteilen. Daher sind viele ihrer Entscheidungen eine mittlere Katastrophe für die Bundeswehr. Ich erinnere nur an das sog. Pfaff-Urteil. Der abgelehnte Richter Dr. Wysk hätte sich gut in diese Mannschaft eingefügt. Was ihn außer seinem Parteibuch für die vorgesehene Aufgabe qualifizieren sollte, ist nicht zu erkennen.

     

    In der Besetzungspraxis muss sich dringend etwas ändern, wenn sich die Wehrjustiz nicht selbst ad absurdum führen will.

  • PB
    Peter Braun

    "Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere..." Warum "doch", ich denke, "und" wäre der richtige Anschluss.

     

    "... in welchem Senat Recht

     

    spricht."

     

    Die Leerzeile sollte gelöscht werden.

  • D
    denninger

    Oh, klar, wenn der "vic" den Verteidigungsfall ausruft dann muss das ja auch so sein.

    Statt mit einer gebetsmühlenartigen Monotonie Dein Unwissen zu verkünden solltest Du einfach einmal §115a Abs. 1 und 3 lesen und Dir fachkundig erklären lassen.

    Nein, vic, Du bist nicht Bundestag und Bundesrat in einer Person (SCNR).

  • F
    Frommefrauen

    Zwar genießt Jung wegen seiner Afghanistan Kriegspolitik nicht meine Zustimmung, aber hier ist er im Recht. Wie soll ein Mensch über Dinge urteilen, von denen er nix versteht - und besser noch kund getan hat, daß er davon auch nix verstehen will.

  • V
    vic

    Jung schert sich ebenso wenig um die Verfassung der BRD wie alle anderen Regierungsmitglieder. Die nimmt man erst wieder wahr im Umgang mit dem Stimmvieh.

    Ich hoffe, Justitia haut ihm dafür die Waage um die Ohren.

    Und noch etwas, von mir oft erwähnt.

    Per Definition befindet sich die BRD derzeit im "Verteidigungsfall", wie Krieg seit damals genannt wird.

    Daraus folgert mindestens zweierlei:

    1; Die Bundestagswahl war ungültig und muss- nach Beendigung des Verteidigungsfalls- nachgeholt werden.

    2; Oberbefehlshaber der Truppen ist Merkel, mit allen Konsequenzen die das nach sich zieht.

    Tja, und jetzt frage ich mich (und euch);

    Hat Merkel überhaupt gedient?

    Und wenn ja, WO?

  • MH
    Michael Hofferbert

    Es ist gewiß ein Problem, dass derjenige Teil der Exekutive auf die Besetzung eines Gerichts Einfluß nehmen will und kann, dessen Entscheidungen von eben diesem Gericht überprüft werden sollen (indess: Die Justizministerien des Bundes und der Länder entscheiden schon seit den alten Preußen über die Ernennung der Richter - und keiner findet etwas dabei, so wie nun mal der Bundestag über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts entscheidet, dessen Gesetze dieses Gericht dann auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen soll).

    Interessanter ist hier ein ganz anderes Problem:

    Noch immer gilt - und das vielleicht zu Recht - die Rechtsprechung des 6. Senats des BVerwG, wonach nur derjenige als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kann, der die Anwendung militärischer Gewalt als "sittlich verwerflich" (!! - und nicht lediglich als überflüssig oder unpassend oder etwas, was man besser den Freiwilligen überläßt) ansieht. Das ist allem Anschein nach untergegangen, seit es mehr Wehrpflichtige gibt als Soldaten benötigt werden und es scheinbar völlig gleichgültig ist, wenn einer die (verfassungsrechtlich nicht zugelassenen) "freie Wahl" zwischen Wehr- oder Zivildienst trifft.

    Wie aber - so muß man sich doch fragen - kann ein Richter eben jenes Gerichts, dessen 6. Senat verlangt, dass ein Kriegsdienstverweigerer militärische Gewalt für - um es zu wiederholen - "sittlich verwerflich" halten muß, um anerkannt zu werden, mit eben dieser ethischen Grundhaltung Mitgleid eines Wehrdienstsenates sein, ohne Gefahr zu laufen, gegenüber einem einem Soldaten mindestens die Besorgnis der Befangenheit gegenüber seinem militärischen Tun zu wecken?

    Es wäre interessant, ob denn Richter Wysk seine Verweigerung auf die Annahme der sittlichen Verwerflichkeit militärischer Gewalt gestützt oder eben einfach nur ohne diese ethische Abwägung zwischen Wehr- und Zivildienst "gewählt" hat wie zwischen Kino und Theater, wie das heute weit abseits aller Reflexion über die ethischen Grundlagen militärischer Gewalt üblich und modisch ist.

    Michael Hofferbert, RA

  • S
    SunshineReggae

    Deutschland nimmt mehr Kurs Richtung Bananenrepublik, was soll so ein schwachsinn.

  • B
    Beobachter

    Die Kritik ist nicht nachvollziehbar.

    Es wird ja nicht ein bestimmter Richter verlangt, sondern ein Richter mit Einblick in das Sachgebeit.

     

    Zu häufig erfährt man von weltfremden Urteilen einiger Richter.

     

    Es ist für alle Beteiligten das Beste, die Richter kennen sich nicht nur theoretisch in ihrem Sachgebiet aus sondern kennen auch das Umfeld aus eigener Erfahrung.

  • S
    Schulz

    Es kann von Vorteil sein, wenn man die Leute beim Militaer nicht namentlich kennt und damit keine Befangenheit vorhanden sein kann.

    Natuerlich kann es ein Nachteil sein, wenn die Befehlsstrukturen und Anweisungen nicht aus eigenem Erleben gekannt werden.

    Nur eine Trennung zwischen der Wertigkeit von Zivilisten oder Militaer darf es nicht geben.

    Sonst sage ich: Zivildienstleistende sind wertvoller als Militaers, von denen unrechte Gewalt ausgeht...

    das ist wohl ein Affront, aber nicht mehr

    als erlaubt.

    Denn auch Zivilisten koennen boese Gewalt ohne Waffen ausueben, durchfuehren.

    Es liegt eigentlich nicht an den Waffen,

    sondern an der Charakterbildung,

    die nur durch Lebenserfahrung oder Erziehung gewonnen werden kann.

    Jeder haelt sich selbst am besten.

  • H
    herbert

    Interessant!

    Frage an das Verteidigungsministerium: Was war mit Peter Struck, der ja bekanntlich nicht gedient hat[1] ?

    Ansonsten finde ich es befremdlich, dass sich da eingemischt wird? Was spricht wirklich dagegen? Haben die Angst, dass der Richter zu unbefangen ist, weil er den Geist der Bundeswehr nicht kennt?

     

    [1] http://www.zeit.de/2003/40/Struck

  • PU
    Pro Untersuchungsausschuss

    Offenbar befürchtet verteidigungsminister Franz Josef Jung, dass richter Peter Wysk als rechtsexperte für fragen des flugverkehrs oberst Georg Klein unangenehme fragen bezüglich des befehls zur bombardierung der tanklastzüge am 4. September 2009 in der afghanischen region Kunduz nahe des quartiers der Bundeswehr stellen könnte. Das einsatzreglement für die Nato-truppen schreibt ja vor, dass nicht ohne vorherige warnflüge bombardiert werden darf. Hatte Herr Klein also die hosen voll und deshalb der US-airbase mitgeteilt, die Taliban würden bereits einen angriff gegen das quartier der Bundeswehr starten???

     

    Die einmischung in fragen der richterlichen besetzung des Wehrdienstsenats II am Bundesverwaltungsgericht Leipzig durch Herrn Jung von der CDU stellt einen eindeutigen verstoß gegen das Grundgesetz dar, das die trennung, d. h. gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive, sowie die richterliche unabhängigkeit, vorsieht.

     

    Die sozialdemokratische noch-justizministerin Brigitte Zypries scheint ja laut taz bei der entscheidung über das veto ebensowenig zivilcourage bewiesen zu haben wie ein großteil der deutschen mainstream-medien, die menschenrechtsverletzungen durch deutsche bundeswehrgeneräle selten nachspüren und anprangern. Die drecksarbeit überlässt man lieber britischen journalistinnen und journalisten.

     

    Wo bleiben die rücktrittsforderungen?

  • T
    Tanja

    Wo wir da hinkommen, wenn die Politik Einfluss auf die Auswahl der Richter nimmt, frage ich mich allerdings auch.

     

    Als nächstes will Kriegsminister Jung wohl noch die Militärgerichte wieder einführen, damit die Angelegenheiten komplett "in der Familie" bleiben.

  • AL
    Anna Luehse

    "Ungedient"? :-) Als RichterIn sind andere Qualifikationen erforderlich, bes. in NRW.

     

    Die Führung informiert:

     

    http://rotary1900.de/bochum_constantin/00_aktuell/Presse/25392_Graf-Schlicker.php

  • WK
    Walter Keim

    Dass ein Richter, der über die Exekutive richtet von dieser bestellt wird ist nicht nur offensichtlich eine Verletzung von Art. 92 (richterliche Unabhängigkeit), sondern auch fast einmalig in Europa: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm

     

    Genauso schlimm ist es, dass diese Vereinbarung nicht öffentlich war.

     

    Walter Keim

    Netizen und Informationsfreiheitskämpfer

  • RP
    Rechtsstaat passé

    Jungs Einflussnahme auf die Besetzung eines Gerichts, das auch über Ministerentscheidungen zu richten hat, ist ohne Zweifel ein Skandal. Dass Jung als Minister untragbar ist, weiß man allerdings nicht erst seit gestern, sondern seit Beginn seiner Amtszeit.

     

    Ein ebenso großer Skandal ist allerdings auch, in welcher Weise die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ihr Besetzungsrecht ausübt. Die Richter beider Senate haben keinen Schimmer von der Materie, über die sie urteilen. Daher sind viele ihrer Entscheidungen eine mittlere Katastrophe für die Bundeswehr. Ich erinnere nur an das sog. Pfaff-Urteil. Der abgelehnte Richter Dr. Wysk hätte sich gut in diese Mannschaft eingefügt. Was ihn außer seinem Parteibuch für die vorgesehene Aufgabe qualifizieren sollte, ist nicht zu erkennen.

     

    In der Besetzungspraxis muss sich dringend etwas ändern, wenn sich die Wehrjustiz nicht selbst ad absurdum führen will.

  • PB
    Peter Braun

    "Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere..." Warum "doch", ich denke, "und" wäre der richtige Anschluss.

     

    "... in welchem Senat Recht

     

    spricht."

     

    Die Leerzeile sollte gelöscht werden.

  • D
    denninger

    Oh, klar, wenn der "vic" den Verteidigungsfall ausruft dann muss das ja auch so sein.

    Statt mit einer gebetsmühlenartigen Monotonie Dein Unwissen zu verkünden solltest Du einfach einmal §115a Abs. 1 und 3 lesen und Dir fachkundig erklären lassen.

    Nein, vic, Du bist nicht Bundestag und Bundesrat in einer Person (SCNR).

  • F
    Frommefrauen

    Zwar genießt Jung wegen seiner Afghanistan Kriegspolitik nicht meine Zustimmung, aber hier ist er im Recht. Wie soll ein Mensch über Dinge urteilen, von denen er nix versteht - und besser noch kund getan hat, daß er davon auch nix verstehen will.

  • V
    vic

    Jung schert sich ebenso wenig um die Verfassung der BRD wie alle anderen Regierungsmitglieder. Die nimmt man erst wieder wahr im Umgang mit dem Stimmvieh.

    Ich hoffe, Justitia haut ihm dafür die Waage um die Ohren.

    Und noch etwas, von mir oft erwähnt.

    Per Definition befindet sich die BRD derzeit im "Verteidigungsfall", wie Krieg seit damals genannt wird.

    Daraus folgert mindestens zweierlei:

    1; Die Bundestagswahl war ungültig und muss- nach Beendigung des Verteidigungsfalls- nachgeholt werden.

    2; Oberbefehlshaber der Truppen ist Merkel, mit allen Konsequenzen die das nach sich zieht.

    Tja, und jetzt frage ich mich (und euch);

    Hat Merkel überhaupt gedient?

    Und wenn ja, WO?

  • MH
    Michael Hofferbert

    Es ist gewiß ein Problem, dass derjenige Teil der Exekutive auf die Besetzung eines Gerichts Einfluß nehmen will und kann, dessen Entscheidungen von eben diesem Gericht überprüft werden sollen (indess: Die Justizministerien des Bundes und der Länder entscheiden schon seit den alten Preußen über die Ernennung der Richter - und keiner findet etwas dabei, so wie nun mal der Bundestag über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts entscheidet, dessen Gesetze dieses Gericht dann auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen soll).

    Interessanter ist hier ein ganz anderes Problem:

    Noch immer gilt - und das vielleicht zu Recht - die Rechtsprechung des 6. Senats des BVerwG, wonach nur derjenige als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kann, der die Anwendung militärischer Gewalt als "sittlich verwerflich" (!! - und nicht lediglich als überflüssig oder unpassend oder etwas, was man besser den Freiwilligen überläßt) ansieht. Das ist allem Anschein nach untergegangen, seit es mehr Wehrpflichtige gibt als Soldaten benötigt werden und es scheinbar völlig gleichgültig ist, wenn einer die (verfassungsrechtlich nicht zugelassenen) "freie Wahl" zwischen Wehr- oder Zivildienst trifft.

    Wie aber - so muß man sich doch fragen - kann ein Richter eben jenes Gerichts, dessen 6. Senat verlangt, dass ein Kriegsdienstverweigerer militärische Gewalt für - um es zu wiederholen - "sittlich verwerflich" halten muß, um anerkannt zu werden, mit eben dieser ethischen Grundhaltung Mitgleid eines Wehrdienstsenates sein, ohne Gefahr zu laufen, gegenüber einem einem Soldaten mindestens die Besorgnis der Befangenheit gegenüber seinem militärischen Tun zu wecken?

    Es wäre interessant, ob denn Richter Wysk seine Verweigerung auf die Annahme der sittlichen Verwerflichkeit militärischer Gewalt gestützt oder eben einfach nur ohne diese ethische Abwägung zwischen Wehr- und Zivildienst "gewählt" hat wie zwischen Kino und Theater, wie das heute weit abseits aller Reflexion über die ethischen Grundlagen militärischer Gewalt üblich und modisch ist.

    Michael Hofferbert, RA

  • S
    SunshineReggae

    Deutschland nimmt mehr Kurs Richtung Bananenrepublik, was soll so ein schwachsinn.

  • B
    Beobachter

    Die Kritik ist nicht nachvollziehbar.

    Es wird ja nicht ein bestimmter Richter verlangt, sondern ein Richter mit Einblick in das Sachgebeit.

     

    Zu häufig erfährt man von weltfremden Urteilen einiger Richter.

     

    Es ist für alle Beteiligten das Beste, die Richter kennen sich nicht nur theoretisch in ihrem Sachgebiet aus sondern kennen auch das Umfeld aus eigener Erfahrung.

  • S
    Schulz

    Es kann von Vorteil sein, wenn man die Leute beim Militaer nicht namentlich kennt und damit keine Befangenheit vorhanden sein kann.

    Natuerlich kann es ein Nachteil sein, wenn die Befehlsstrukturen und Anweisungen nicht aus eigenem Erleben gekannt werden.

    Nur eine Trennung zwischen der Wertigkeit von Zivilisten oder Militaer darf es nicht geben.

    Sonst sage ich: Zivildienstleistende sind wertvoller als Militaers, von denen unrechte Gewalt ausgeht...

    das ist wohl ein Affront, aber nicht mehr

    als erlaubt.

    Denn auch Zivilisten koennen boese Gewalt ohne Waffen ausueben, durchfuehren.

    Es liegt eigentlich nicht an den Waffen,

    sondern an der Charakterbildung,

    die nur durch Lebenserfahrung oder Erziehung gewonnen werden kann.

    Jeder haelt sich selbst am besten.

  • H
    herbert

    Interessant!

    Frage an das Verteidigungsministerium: Was war mit Peter Struck, der ja bekanntlich nicht gedient hat[1] ?

    Ansonsten finde ich es befremdlich, dass sich da eingemischt wird? Was spricht wirklich dagegen? Haben die Angst, dass der Richter zu unbefangen ist, weil er den Geist der Bundeswehr nicht kennt?

     

    [1] http://www.zeit.de/2003/40/Struck

  • PU
    Pro Untersuchungsausschuss

    Offenbar befürchtet verteidigungsminister Franz Josef Jung, dass richter Peter Wysk als rechtsexperte für fragen des flugverkehrs oberst Georg Klein unangenehme fragen bezüglich des befehls zur bombardierung der tanklastzüge am 4. September 2009 in der afghanischen region Kunduz nahe des quartiers der Bundeswehr stellen könnte. Das einsatzreglement für die Nato-truppen schreibt ja vor, dass nicht ohne vorherige warnflüge bombardiert werden darf. Hatte Herr Klein also die hosen voll und deshalb der US-airbase mitgeteilt, die Taliban würden bereits einen angriff gegen das quartier der Bundeswehr starten???

     

    Die einmischung in fragen der richterlichen besetzung des Wehrdienstsenats II am Bundesverwaltungsgericht Leipzig durch Herrn Jung von der CDU stellt einen eindeutigen verstoß gegen das Grundgesetz dar, das die trennung, d. h. gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive, sowie die richterliche unabhängigkeit, vorsieht.

     

    Die sozialdemokratische noch-justizministerin Brigitte Zypries scheint ja laut taz bei der entscheidung über das veto ebensowenig zivilcourage bewiesen zu haben wie ein großteil der deutschen mainstream-medien, die menschenrechtsverletzungen durch deutsche bundeswehrgeneräle selten nachspüren und anprangern. Die drecksarbeit überlässt man lieber britischen journalistinnen und journalisten.

     

    Wo bleiben die rücktrittsforderungen?

  • T
    Tanja

    Wo wir da hinkommen, wenn die Politik Einfluss auf die Auswahl der Richter nimmt, frage ich mich allerdings auch.

     

    Als nächstes will Kriegsminister Jung wohl noch die Militärgerichte wieder einführen, damit die Angelegenheiten komplett "in der Familie" bleiben.

  • AL
    Anna Luehse

    "Ungedient"? :-) Als RichterIn sind andere Qualifikationen erforderlich, bes. in NRW.

     

    Die Führung informiert:

     

    http://rotary1900.de/bochum_constantin/00_aktuell/Presse/25392_Graf-Schlicker.php