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Sterbehilfe in DeutschlandAus der Schublade gezogen

Die Debatte um Sterbehilfe ist wieder entbrannt. So erhält ein alter Gesetzentwurf neue Brisanz, der auch ärztliche Beihilfe unter Strafe stellen will.

Harmloser Kommerz oder Verbrechen? Sterbezimmer von Dignitas in Zürich. Bild: dpa

BERLIN taz | Wie wollen wir sterben? Wie damit umgehen, wenn Schwerstkranke ihrem Leben ein Ende setzen möchten? Ihnen helfen? Oder besser jegliche Beihilfe zur Selbsttötung verbieten? Und was überhaupt ist Würde am Lebensende? Es sind große Fragen, die zur zentralen Ethikdebatte des Jahres werden könnten.

Als einer der Ersten wagt sich nun der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe mit einem eigenen Gesetzentwurf an die Öffentlichkeit. „Die organisierte, geschäftsmäßige und selbstsüchtige Förderung des Suizids" sollte seiner Meinung nach am Lebensende nicht erlaubt sein. Hüppe, 57, war bis vor Kurzem Behindertenbeauftragter der Regierung und ist so etwas wie das ethische Gewissen des konservativen Flügels der Union.

Auf zwölf Seiten wird in dem Entwurf die Beihilfe zum Sterben „als gesellschaftliches Problem“ verhandelt, dem Hüppe mit Paragrafen begegnen möchte: „Der Gesetzentwurf schlägt daher vor, die auf wiederholte Tatbegehung gerichtete Suizidunterstützung durch Einzelpersonen oder organisierte Personengruppen strafrechtlich zu verbieten“, heißt es darin.

Bestraft werden soll zudem die Förderung des Suizids „aus selbstsüchtigen Motiven“, also etwa, wenn jemand den Todeswunsch eines Angehörigen unterstützt, um schneller an das Erbe zu kommen. Wie das nachgewiesen werden soll, lässt das Papier offen. Daneben soll sogar die „Werbung zur Förderung von Selbsttötungen“ verboten werden, etwa in Anzeigen - unter Androhung einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Das Werk des CDU-Politikers ist nicht mit der heißen Nadel gestrickt, nur weil der neue Gesundheitsminister Hermann Gröhe jetzt eine Neuregelung der Suizidhilfe anstrebt. Hüppe hat es bereits seit mehr als einem Jahr fertig. Veröffentlicht oder gar ins Parlament eingebracht hat Hüppe den Entwurf indes nicht. Bislang. „Der Entwurf“, sagt Hüppe, „war Ende 2012 ursprünglich gedacht als Alternative zu dem Vorschlag der damaligen FDP-Justizministerin.“ Weil sich Union und FDP damals aber nicht einig wurden über eine Neuregelung, blieb alles beim Alten: Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland straffrei.

Ärztliche Beihilfe verbieten

Jetzt aber ist die Debatte erneut entbrannt - und damit bekommt Hüppes Gesetzentwurf Brisanz: Ob er ihn demnächst zur Abstimmung stellen wird, will Hüppe von der Diskussion in den nächsten Wochen abhängig machen, auch von der in seiner eigenen Fraktion. „Inhaltlich“, sagt Hüppe, „stehe ich weiterhin dazu.“ Ihm gehe es vor allem darum, Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas oder die des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch zu verbieten. Das sei aber nur möglich, wenn sich das Verbot sowohl auf die organisierte als auch auf die gewerbsmäßige Sterbehilfe erstreckt.

Sterben, aber wie?

Der neue CDU-Gesundheitsminister hat die Debatte um die Beihilfe zum Suizid, die bereits die schwarz-gelbe Vorgängerregierung ergebnislos beschäftigt hatte, zu Jahresanfang erneut losgetreten: Hermann Gröhe forderte, die gewerbsmäßige wie die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Inzwischen gilt als Konsens, dass diese Frage im Bundestag ohne Fraktionszwang entschieden werden muss - über Gruppenanträge, die aus dem Parlament kommen, nicht aus dem Ministerium. Vor der Sommerpause soll es hierzu fraktionsoffene Abende geben. Es wird damit gerechnet, dass ein Gesetz frühestens zum Jahresende verabschiedet werden kann.

Beihilfe zur Selbsttötung umfasst etwa das Besorgen eines tödlichen Medikaments, das der Sterbende ohne fremde Hilfe einnimmt. Sie ist in Deutschland bislang straffrei. In der Praxis ist es für Sterbewillige aber oft unmöglich, diese Beihilfe zu organisieren. Denn wer beabsichtigt, sich mit einem effizient wirkenden Medikament wie Natriumpentobarbital selbst zu töten, muss erst mal einen Arzt finden, der ihm dieses Medikament trotz des strikten ärztlichen Standesrechts verordnet.

Organisierte Sterbehilfe liegt vor, wenn Beihelfer und Sterbewillige etwa in einem Sterbehilfeverein organisiert sind.

Gewerbsmäßige Sterbehilfe bedeutet, dass die Beihelfer mit ihrer Dienstleistung Geld verdienen.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland bereits nach § 216 Strafgesetzbuch verboten. Darunter fällt die gezielte Herbeiführung des Todes durch aktives Handeln eines Dritten, etwa durch Verabreichung einer Überdosis Schmerzmittel, selbst wenn dies dem expliziten Wunsch des Sterbenden entspricht. Auf die Tötung auf Verlangen steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. (hh)

Die Regelung, die Hüppe anstrebt, wäre eine der restriktivsten überhaupt. Hüppe erkennt in Sterbehilfeorganisationen „die Gefahr, dass unter dem Mantel der vermeintlichen Selbstbestimmung am Lebensende die Solidarität ausgehöhlt wird, dass alte und kranke Menschen unter Druck gesetzt werden und sich als Last empfinden“.

Auch die Rolle von Ärzten will Hüppe geregelt wissen. Derzeit befinden sich Mediziner in einem Dilemma. Nach deutschem Strafrecht ist die Beihilfe zum Suizid, wie gesagt, bislang nicht verboten. Wer also einem Menschen, der sterben möchte, hilft, indem er ihm etwa tödliche Medikamente besorgt, der wird in Deutschland nicht bestraft - es sei denn, er ist Arzt: Dann droht ihm zwar keine Sanktion nach dem Strafgesetzbuch, er riskiert aber nach dem Standesrecht für Ärzte seine Approbation. So hat es der Deutsche Ärztetag 2011 beschlossen.

Hubert Hüppe will ärztliche Beihilfe nun auch gesetzlich unter Strafe stellen. Er begründet das mit einer Aussage von Goethes Leibarzt Christoph Wilhelm Hufeland: „Der Arzt soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten, ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an“, hatte der gesagt.

Pflegereform als Alternative

Doch derlei Forderungen gehen selbst Parlamentariern, die mit einer Verbotsregelung sympathisieren, zu weit. Die Bundestagsabgeordneten Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe etwa, die die Debatte innerhalb der grünen Bundestagsfraktion koordinieren, „tendieren zwar dazu, die gewerblich orientierte und organisierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen zu wollen“, wie Scharfenberg es formuliert. „Eine besondere Strafvorschrift für Ärztinnen und Ärzte halte ich aber nicht für notwendig“, sagt Terpe, von Beruf Facharzt für Pathologie. „Die ärztliche Berufsordnung ist in dieser Frage eindeutig. Von dem bislang geplanten Verbot der organisierten Sterbehilfe wären ohnehin auch Ärzte umfasst.“

Scharfenberg gibt zudem zu bedenken, dass der Handlungsdruck auf anderen Feldern, die ebenfalls mit dem Lebensende verknüpft sind, dringlicher sei: „Viele Probleme würden sich gar nicht ergeben, wenn die Regierung endlich eine Pflegereform in Angriff nähme, die den Menschen ein Altern und Sterben in Würde ermöglicht“, sagt sie.

Die Linksfraktion hat sich inhaltlich noch nicht positioniert. „Für uns ist die Sterbehilfe nicht das Thema, das ganz oben auf der Tagesordnung steht“, sagt ihr Pressesprecher.

Derweil zeichnet sich im Parlament eine Mehrheit für ein Verbot ab. Unklar ist, wie strikt dieses ausfallen wird. Union, SPD und Grüne rechnen mit einem Diskussionsprozess, der „mindestens ein Jahr dauern wird“, wie die SPD-Gesundheitspolitikerin Carola Reimann sagt: „Wichtig ist, dass wir uns bei diesem ethisch komplizierten und emotional aufgeladenen Thema ausreichend Zeit lassen.“

Reimann, die das Thema in der SPD mitkoordiniert, könnte sich auch vorstellen, am Ende ganz ohne gesetzliche Regelung auszukommen. „Viele Menschen haben Angst vor dem Kontrollverlust, sie fürchten Schmerzen, Atemnot und Leid“, sagt sie. Daher sei die Zustimmung zur Sterbebeihilfe in Umfragen sehr hoch. „Wenn Sie dann aber diesen Menschen klarmachen, was palliativmedizinisch alles möglich ist, dann wollen die meisten nur noch wissen, wie sie ihre Patientenverfügungen ausfüllen müssen, um ebendieses Leid zu vermeiden.“

Schon heute dürften Ärzte sterbenskranke Menschen in einen Schlaf versetzen, aus dem sie nicht mehr aufwachen. Oder Schmerzmittel so dosieren, dass sie lebensverkürzend wirken. Fraglich sei, „ob wir für die wenigen Extremfälle, die wirklich sterben wollen, etwa weil sie gelähmt und in ihrem eigenen Körper gefangen sind, eine gesetzliche Regelung brauchen“. Sie selbst sei in dieser Frage unentschieden. „Ich glaube allerdings, dass es kein Anrecht darauf gibt, diese Hilfe zum Sterben von einem Angehörigen oder einem Arzt zu verlangen.“

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21 Kommentare

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  • Eine Familie zu sein heißt, in guten wie in schlechten Zeiten, für einander da zu sein. Gemeinsam können alle Krankheiten und Hindernisse überwunden werden. Liebe deinen nächsten mehr als dich selbst! Das ist der wahre Sinn des Lebens!

     

    Schwerkranke Menschen stehen in der Pflicht vor deren Familienangehörigen nicht aufzugeben, für sein Leben, Tag für Tag, zu kämpfen. Jeder Vater und Ehemann, Jede Mutter und Ehefrau, Jede Tochter und Schwester, Jeder Sohn und Bruder kann und muss alle Schmerzen jeder Krankheit ertragen und seine Familie nicht in Stich lassen, indem die Entscheidung zum Aufgeben – zur Tötung des eigenen Lebens getroffen wird. Man ist das seiner Familie schuldig, zurück zu kommen.

     

    Zudem wurden oft viele kranke Menschen, irrtümlich für unheilbar, per Diagnose gehalten. Oft wurden scheinbar unheilbare Menschen geheilt.

     

    Wenn man schwer krank ist, aber jeden Tag ist eigene Familie im Zimmer anwesend, dann kann ein bloßes Halten der Hand wahre Wunder bewirken. In so einem Moment werden Schmerzen ganz anders wahrgenommen.

  • Die gesamte Öffentlichkeit ist auf Herrn Schumacher gerichtet! Es steht überhaupt nicht zur Diskussion, sein Leben aufzugeben. Genauso müssen wir, um alle Menschen sorgen, und zwar unabhängig davon, wie viel Geld man hat und wie bekannt man ist.

     

    Jedes Leben ist unschätzbar. Das ist ein Geschenk des Gottes!

  • Körperliche Schmerzen sind behandelbar und linderbar. Dagegen geistige (nach einem schweren Verlust) oft nicht mehr. Wir, alle Mitmenschen müssen kranke und schwache Menschen, wie alle Kinder dieser Welt schützen! Das unterscheidet uns, Menschen von Tieren. Stichwort Evolution: Der stärkere überlebt. Dagegen Menschen sorgen sich um Kranke und Schwache und helfen denen zu überleben. Das ist auch der Hauptunterschied zwischen der Sozialen Marktwirtschaft und reinem Kapitalismus.

  • Man darf nicht vergessen, dass schwerkranke Menschen sind oft verängstigt, unsicher und auf Unterstützung vollkommen angewiesen. Der geistige Zustand bei einer schweren Krankheit ist ganz anders als bei einem gesunden Menschen. Die Umgebung wird vollkommen anders wahrgenommen. Man ist stark beeinflussbar und hat zudem kaum Selbstvertrauen mehr. Man kann eine Entscheidung im Sinne einer wirklich gewollten Willenserklärung „aus dem Leben zu gehen“ nach dem deutschen Recht nicht wirklich treffen.

  • Ich behaupte, nahe Familienangehörige können, wenn sie mit der Entscheidung des Familienmitglieds „aus dem Leben zu gehen“ nicht einverstanden sind, beim Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen klagen, und zwar: ohne den Rechtsweg auszuschöpfen. Die Rechtsgrundlagen sind: GRUNDGESETZ, CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION und KONVENTION ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREICHEITEN (EMRK), insbesondere betreffend des Schutzes der Familie und des Verbots absichtlicher Tötung eines Menschen. Ein stark kranker Mensch ist zudem oft nicht beim klaren Verstand. Somit bedarf so eine Entscheidung „aus dem Leben zu gehen“ einer zusätzlichen Zustimmung von nahen Familienangehörigen.

     

    Meine Behauptungen können durch eine journalistische Anfrage bei EU-Behörden oder durch eine politische Anfrage beim Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Zudem können Professoren Juristischer Fakultäten befragt werden.

  • Sterbehilfe bezieht sich m.E. nur auf Menschen, die theretisch - sofern sie noch könnten - sich selbst umbringen würden. So gesehen, haben Sie selbst entschieden, dass es passieren soll. Nur können Sie es eben ab einem bestimmten Alter, Zustand, Krankheitsstadium, o.ä. eben nicht mehr selbst tun. Wenn sich dann ein Angehöriger dazu entschließt, dem Sterben-Wollenden zu helfen, ist das in meinen Augen nicht verwerflich. Und erst recht sollte es nicht strafbar sein.

    Wenn jedoch sagen wir in einem Altersheim o.ä. einem schwerkranker Mensch, der ggf. auch noch nicht mehr sprechen oder sich sonstwie äußern kann, von einem dortigen Angestellten "geholfen" wird, zu sterben, obwohl derjenige nirgends festhalten oder äußern konnte, dass er das tatsächlich möchte, wär's wiederum kritisch. Bei sowas könnten ggf. viele Morde als ggf. erlaubte Sterbehilfe durchgehen. Würde in den Fällen ja niemandem auffallen, sofern keine Angehörigen vorhanden sind.

    Insofern kann man Sterbehilfe allgemein nicht pauschal als zulässig/legal betrachten. Es kommt eigentlich auf den Einzelfall an.

  • D
    desillusionist

    @stefan mustermann: Was Sie geschrieben haben (z.B. "Wobei die Medikamente können alle körperlichen Schmerzten lindern."), kann eigentlich nur Satire sein, die mir dem Thema nicht angemessen erscheint.

     

    Sterben zu können, wenn man es bei klarem Verstand nach reiflicher Überlegung will, sollte ein Menschenrecht sein.

  • Ich bin gegen Sterbehilfe. Das hat zur Folge, dass indirekt Druck auf den Kranken ausgeuebt wird. "Hast Du nicht schon mal daran gedacht.. ist doch auch fuer Deine Familie besser.."

    Sozialverträgliches Ableben halt.

  • JS
    Jochen Schmidt

    Freie Sterbewahl für freie Bürger!

    Ach-wir sind nicht frei???

  • G
    Gast

    Bevor die Abgeordneten abstimmen empfehle ich als Zwangslektüre Wolfgang Herrndorf "Arbeit und Struktur". Wem danach immer noch nicht klar ist, dass jeder schwerkranke Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, Leiden UND STERBEN hat und sich hier nicht von den selbsternannten (gesunden) Moralaposteln hineinquatschen lassen sollte, dem ist nicht zu helfen. Im Fall der Fälle wünsche ich mir Freunde und Angehörige, wie im Buch beschrieben.

  • @Stefan Mustermann,

    man kann einen Beitrag auch als einen Beitrag posten, für jeden Absatz ein eigener Kommentar ist leicht übertrieben.

     

    Zu Ihren Kommentaren, diese zeigen mir nur Ihre Weltfremdheit und Egoismus.

    Wie kann man ernsthaft seine Verwandten leiden lassen nur weil man es selbst nicht erträgt das diese atmen oder sich beatmen lassen.

     

    Zum Artikel 2 GG; Auch hier gilt, wie für jedes andere Recht, man muss es nicht wahrnehmen. Wenn Sie im Straßenverkehr immer auf ihre Vorfahrtsrechts beharren schützt Sie das wirklich nicht davor einen Unfall zu haben.

     

    Und denken Sie bitte auch an Menschen deren Verwandten nicht in ihren Unfall leben oder die gar keine Verwandten mehr haben (Kinderloses Paar, da bleibt am Ende auch nur noch eine® übrig).

     

    Mein Studium habe ich als Mitarbeiter im städtischen Krankenhaus finanziert. Über ein Jahr war ich dabei auch auf der Intensivstation. Ein was habe ich gelernt, Menschen die gegen Sterbehilfe sind haben einfach noch nie das Leid gesehen was ihre Mitmenschen ertragen müssen.

     

    Ernsthaft, wenn ich so viel Egoismus und Weltfremdheit in insgesamt 7 Kommentaren von ein und derselben Person lesen muss, wird mir schlecht...

  • KONVENTION ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREICHEITEN (EMRK) besagt:

     

    Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden…(Art. 2). Demnach ist die Sterbebeihilfe in Deutschland verboten!

  • Ein schwerkranker Mensch braucht seine Familienangehörigen in seiner Umgebung. Ihre Liebe gibt dem unheilbar kranken Mensch die notwendige Kraft, jegliches Schmerz auszuhalten. Wobei die Medikamente können alle körperlichen Schmerzten lindern.

    • @Stefan Mustermann:

      Sicher, wenn der Körper Krebs verfressen ist und man Literweise Morphium am Tag bekommt und trotzdem nur noch leidet aber von seinem außerkörperlichen Umfeld nichts mehr mitbekommt ist das auch wirklich viel wert...

  • Zu Schmerzen, Atemnot und Leid.

     

    Mal angenommen.

     

    Nach einem hirurgischen Eingriff wurden Spritzen gegen Schmerzen vergessen und die Betäubung wirkt nicht mehr. Die Schmerzen sind so unerträglich, dass man glaubt gleich zu sterben und das man auch das Bewusstsein verliert. Die Schmerzen sind so unerträglich, dass man dem Leben den Tod vorziehen würde, so würde man ja keine Schmerzen mehr empfinden. Bekommt man nach 1-2 Stunden Qual eine Spritze. Und als die Wirkung da ist, schätzt man das Leben wieder und ist man froh darüber am Leben geblieben zu sein.

    • @Stefan Mustermann:

      Ja, und genau darum kommt nicht der Henker sondern entscheiden mindestens zwei Ärzte mit einem bestimmten zeitlichen Mindestabstand unabhängig voneinander das der Suizid OK ist... Weltfremdheit halt...

  • Wenn ein Mensch nicht mehr weiter leben will, dann sind es wir, die Gesellschaft – alle Mitmenschen, die in Verantwortung stehen, eines jeden unheilbar kranken Menschen dazu zu bringen, zu überzeugen, zu motivieren, das Leben wieder schätzen zu lernen und jeden Tag auf’s Neue, weiter leben/überleben wollen!

  • Außerdem gibt es Familienangehörige, die diesen Menschen – egal wie krank er ist – lieben und brauchen. Da jeder Mensch, verfassungsrechtlich, das Recht auf eine Familie hat, könnten Familienangehörige eine falsche Entscheidung des unheilbar kranken Familienmitglieds auch gerichtlich stoppen. Zudem könnte ein unheilbar kranker Mensch schützend vor sich selbst, seine Familie befreien wollen. Schon deswegen wäre das keine richtige Willenserklärung. Und dabei würde der kranke Mensch womöglich einen fatalen Fehler begehen. Denn vielleicht ist für seine Familie die Sorge um ihn, ein wichtiger wenn überhaupt der wichtigste Bestandteil deren Lebens geworden, den sie nie freiwillig aufgeben wollen würden.

    • KW
      Kai Willmer
      @Stefan Mustermann:

      Entschuldigen sie, aber das klingt ja wohl nach purem egoismus! In ihrem Kommentar geht es nur darum was die Familie will, und das ein kranker möglicherweise eine Fehlentscheidung trifft.

       

      Was ist wenn ein Mensch einfach sterben will? Wenn es genau die richtige Entscheidung für ihn ist?

  • Eine freiwillige Entscheidung eines kranken Menschen aufzuhören zu leben zu wollen ist juristisch immer anfechtbar. Weil der Mensch sehr krank ist, kann er eine Entscheidung nicht zu 100 % rational und wirklich aus freiem Willen treffen.

  • Die Ärzte, im Vergleich zu den meisten anderen Berufen, verdienen sehr viel Geld. Die Medikamente heutzutage können körperliche Schmerzen lindern. Die Hauptaufgabe „Motivation weiter zu Leben“ liegt vor allem bei Familienangehörigen und bei behandelnden Ärzten. Nun könnte man, in jeder ärztlichen Einrichtung zusätzlich zu Arzneimitteln dafür sorgen, dass jeder bzw. jeder unheilbar kranker Mensch motiviert wird, weiter zu leben bzw. leben zu wollen.