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01.08.2014 , 14:10 Uhr
Sehr geehrter Herr Heiser,
ich gebe Ihnen absolut recht, dass das Instrument der Strafanzeige nicht zu PR-Zwecken missbraucht werden darf. Und ich gebe Ihnen auch Recht, dass nicht jede Pressemitteilung von Organisationen - auch nicht von uns - von den Medien immer gleich bereitwillig abgedruckt wird. Auch hier ist natürlich wünschenswert, dass die Journalisten das filtern, damit die Zeitungen nicht voll von irgendwelcher "Propaganda" verschiedenster Verbände sind.
Für den Bund der Steuerzahler Berlin kann ich Ihnen aber versichern, dass wir hier sehr sorgsam und überlegt und auch nur im äußersten Fall zum Instrument der Strafanzeige greifen. Für meine Amtszeit seit 2008 sind das genau zwei Strafanzeigen: 2013 in Sachen Sport- und Erholungszentrum SEZ, wo die Senatsverwaltung selbst auf IFG-Anträge die Info nicht auspucken wollte. Nachdem wir vor dem Verwaltungsgericht geklagt haben, wissen wir auch warum. Nur macht das jetzt keinen Unterschied mehr, weil die Staatsanwaltschaft sowieso Verjährung festgestellt hat, falls überhaupt etwas dran gewesen sein sollte. Der andere Fall war jetzt der Wasserdeal. Leider ist die Berliner Verwaltung trotz Informationsfreiheitsgesetz oftmals offenbar nicht sehr an Transparenz interessiert. So gibt es dann auch keine andere Möglichkeit, einen Verdacht prüfen zu lassen, wenn man es nicht einfach auf sich beruhen lassen will. Ein weiteres Problem ist aber auch, dass ein Staatsanwalt sicher nicht sonderlich begeistert ist, wenn er eine Strafanzeige gegen ein Regierungsmitglied auf dem Tisch hat. Man will sich ja die Karriere versauen. Im Falle unserer Strafanzeige wg. des SEZ hatten wir immerhin innerhalb von zweieinhalb Wochen die Absage der Staatsanwaltschaft auf dem Tisch. Zu der Zeit hatte Strafanzeigen normalerweise 3-4 Monate auf die Bearbeitung gewartet.
Viele Grüße
Alexander Kraus
Vorstandsvorsitzender
Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
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