Öffentlich-Rechtliche und die Verlage: Für den ganz großen Auftritt
Zeitungsverlage und öffentlich-rechtliche Sender müssen Verbündete werden. Sonst werden sie in den Medien von morgen keine Rolle mehr spielen. Ein Gastbeitrag
„Bild kauft Bundesligarechte“ lautete die Schlagzeile am 17. April diesen Jahres und weiter: „Springer setzt auf das Zugpferd Bundesliga“. Die Richtung ist klar: Die Zeitungsverleger erschließen sich den Marktplatz Internet auch im Rahmen audiovisueller Berichterstattung.
Keiner in Deutschland praktiziert dies gerade so konsequent wie Axel Springer. Die Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga für das stationäre und mobile Internet gehen für die nächsten vier Spielzeiten an den Mutterkonzern der Bild-Zeitung.
Natürlich steht Axel Springer nicht repräsentativ für die von einer immensen, mittlerweile im globalen Kontext stattfindenden Konzentration geplagten Medienlandschaft. Gerade die deutschen Zeitungslandschaft ist immer noch durch zahlreiche kleinere und mittlere Verlage geprägt.
Cem Özdemir ist Parteivorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des ZDF-Fernsehrats.
Oliver Passek ist Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien- und Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des ZDF-Fernsehrats.
Doch auch diese setzen verstärkt auf die „Karte Internet“, wie erfolgreiche Mittelständler beispielsweise der Mediengruppe Pressedruck eindrucksvoll zeigen. Rundfunkaktivitäten, Internetdienstleistungen und Printberichterstattung treffen dort aufeinander. Neue Geschäftsfelder müssen und werden erschlossen, weit über die Zeitung hinaus.
Umso ärgerlicher, dass trotz der Innovationspolitik der Verlage der seit Jahren tobende Streit mit den Zeitungsverlegern über den Umfang der öffentlich-rechtlichen Aktivitäten im Netz immer noch weitere Runden dreht. Für den 19. Juli ist der nächste Gerichtstermin angesagt, auf dem die Zulässigkeit der sehr erfolgreichen „Tagesschau App“ verhandelt wird. Parallel wird zwischen ARD, ZDF und den Verlegern seit Monaten um eine so genannte „Gemeinsame Erklärung“ gerungen, die einen Grundkonsens über die Internetaktivitäten der beiden Sender abbilden soll.
Konsens kaum möglich
Dabei steht aus Verlegersicht vor allem der Umfang der Textangebote bei den Telemedienangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender im Mittelpunkt. Doch lässt sich hier wirklich ein Konsens herstellen, der die ohnehin schon restriktiven rechtlichen Vorgaben (keine presseähnlichen Angebote ohne Sendungsbezug,7-Tage-Frist, Negativliste, etc.) so konkretisiert, dass zukünftige Klagen der Verleger ausbleiben?
Wohl kaum. Die Bedeutung des Netzes nimmt so rasant zu, dass den Öffentlich-Rechtlichen hier die Türen vielmehr weiter geöffnet werden müssen, um die Akzeptanz bei den jungen Mediennutzerinnen nicht komplett zu verlieren.
Nur noch 45 Prozent der 18- bis 29-Jährigen sprechen sich in repräsentativen Umfragen für den Erhalt des gebührenfinanzierten Systems aus. Dies ist mehr als ein Alarmsignal und dokumentiert das sich radikal verändernde Mediennutzungsverhalten. Das Internet ist schon jetzt das Leitmedium der jungen Generation und auch ARD und ZDF tragen dem längst Rechnung, sei es mit Facebook-Profilen, YouTube-Channeln oder der Präsenz ihrer Mediatheken auf Spielekonsolen.
Dieser Entwicklung muss endlich auch die Medienpolitik folgen. Das Internet muss auf Dauer neben Fernsehen und Hörfunk zur gleichberechtigen „Dritten Säule“ der öffentlich-rechtlichen Aktivitäten ausgebaut werden. Dem muss der Rundfunkstaatsvertrag - natürlich unter Beachtung der EU-Vorgaben - aber beispielsweise genauso auch die KEF bei der Gebührenverteilung Folge leisten. Nur so werden wir die jüngeren Zielgruppen weiter an das Qualitätsmedium öffentlich-rechtlicher Rundfunk binden können.
Und zu der dafür notwendigen Internetpräsenz sind Textbausteine unabdingbar, auch wenn natürlich audiovisuelle Elemente den Fokus bilden. Dies müssen auch die Verleger verstehen - oder wollen sie etwa einem jungen Menschen wirklich erklären, was genau der Unterschied zwischen einem Textangebot in einem Telemedium und auf der Internetpräsenz einer Tageszeitung ist?
Dürfen ARD und ZDF demnächst keine Twitter-Botschaften mehr verschicken, weil hier 140 Zeichen Text im Mittelpunkt stehen? Oder müssen sie die Kommentarfunktion in sozialen Netzwerken abschalten, weil auch hier zu viel „getextet“ wird? Beim „Projekt Internetbrille“ von Google dürften sie dagegen mitmachen, weil die visuellen Elemente die Textpassagen überlagern?
Absurde Abgrenzung
Das klingt nicht nur im Zeitalter der fortschreitenden Medienkonvergenz mehr als absurd. Und den Zeitungsverlegern wäre auch nicht geholfen, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet weiter begrenzt werden. Beide Seiten sollten sich vielmehr verbünden, um in den hybriden Medienzugängen von morgen überhaupt noch wahrgenommen zu werden.
Man denke nur an die TV-Plattformen von Apple oder Google. Dort werden zukünftig vermutlich die Angebote der Sportverbände („DFB-TV“), der globalen Broadcaster („Hulu“) oder der sozialen Netzwerke („You Tube Movie Channel“) neben den Apps und Mediatheken von ARD/ ZDF oder der Zeit und dem Spiegel um die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzern buhlen.
Das Verhältnis von Text, Bild und Video hier kleinteilig zu bemessen, würde der Suche nach der berühmten Stecknadel gleichen. Da hilft auch keine gemeinsame Erklärung, sie macht - zumindest in der jetzt bekannten Fassung - leider alles nur noch komplizierter und weniger nachvollziehbar.
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