Entscheidung des Kartellamts: Berlin muss Wasserpreise senken
Die Berliner Wasserbetriebe müssen Wasser günstiger abgeben und auf Erlöse von 254 Millionen Euro verzichten. Das hat das Bundeskartellamt angeordnet. Das Unternehmen will klagen.
BERLIN/BONN dpa | Das Bundeskartellamt hat niedrigere Preise beim größten deutschen Wasseranbieter verfügt. Die Berliner Wasserbetriebe müssen den Trinkwassertarif demnach in diesem und den nächsten Jahren um gut ein Sechstel senken. Das halbstaatliche Unternehmen habe den Preis missbräuchlich überhöht. Nach der Verfügung muss es bis 2015 auf Erlöse von 254 Millionen Euro verzichten. Ob die Preise tatsächlich sinken, werden jedoch Richter entscheiden: Die Wasserbetriebe wollen gegen die Verfügung klagen.
Konkret entschied das Kartellamt, dass der Tarif verglichen mit 2011 in diesem Jahr um 18 Prozent sinken muss, in den Jahren 2013 bis 2015 durchschnittlich um 17 Prozent. Das bezieht sich auf Durchschnittspreise ohne Steuern und Abgaben. Der Brutto-Tarif für die Kunden werde etwas weniger sinken, teilte das Amt mit. Umsetzen muss das Unternehmen das mit der Jahresschlussrechnung im Folgejahr - das heißt: Wenn, dann spüren die Kunden die Senkung des 2012er-Tarifs erst im nächsten Jahr, spätestens zum 31.12. 2013.
Das Kartellamt hatte die Preise in Berlin mit jenen in Köln, München und Hamburg verglichen und die Verfügung schon in zwei Abmahnungen angekündigt. Der Preissenkungs-Beschluss fiel nun etwas geringer aus als erwartet, weil Personalkosten der Wasserbetriebe stärker berücksichtigt wurden.
„Das Ergebnis dieses Verfahrens macht deutlich, wie wichtig eine konsequente Kontrolle der Kartellbehörden in der Wasserversorgung ist“, sagte Amtspräsident Andreas Mundt. Die Behörde ringt seit Längerem um die Zuständigkeit auch für die Wassertarife, um Missbrauch in einem der letzten Monopole zu verhindern. Kunden können sich ihren Wasserversorger nicht aussuchen.
Die Wasserwirtschaft hält dagegen. Sie vertraut der Aufsicht der Kommunen, die die Satzungen kontrollieren, die den Gebühren zugrunde liegen. Private Unternehmen erheben dagegen Preise, und die unterliegen dem Kartellrecht. Einen ersten Erfolg konnte das Kartellamt jedoch Anfang Mai verbuchen: Die Stadtwerke Mainz verpflichteten sich, ihre Wasserpreise im nächsten Jahr um 15 Prozent verglichen mit 2010 zu senken.
„An unserer grundsätzlichen Auffassung, dass das Bundeskartellrecht hier nicht anwendbar ist, ändert sich nichts“, sagte Wasserbetriebe-Sprecher Stephan Natz. „Wir werden den Weg der rechtlichen Klärung gehen.“ Die Entscheidung läge dann beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf.
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