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Stoiber-Tochter verliert vor GerichtWeiter ohne Doktor-Titel

Veronica Saß, die Tochter von Edmund Stoiber, bekommt ihren Doktortitel nicht zurück. Die Juristin unterlag mit ihrer Klage vor Gericht. Ein Drittel ihrer Arbeit soll abgeschrieben sein.

Titellose Tochter: Die Juristin Veronica Saß und ihr Vater Edmund Stoiber (CSU), ehemaliger bayerischer Ministerpräsident. Bild: dapd

FREIBURG dapd | Die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, Veronica Saß, bekommt ihren Doktortitel nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Die Münchner Juristin Saß hatte gegen die Aberkennung des Titels durch die Universität Konstanz im Mai 2011 geklagt, gleichzeitig aber zugegeben, ganze Passagen abgeschrieben zu haben. Die Urteilsbegründung wird nach Pfingsten erwartet.

Saß begründete ihre Klage nach Angaben des Gerichts damit, durch die Universität nicht ausreichend betreut worden zu sein. Wäre dies geschehen, wäre es nicht zur Abgabe einer solchen Arbeit gekommen. Deshalb sei sie auch berechtigt, den Titel weiter zu tragen. Die Universität Konstanz hatte Saß eigenen Angaben zufolge nachgewiesen, „dass insgesamt mindestens ein Drittel des gesamten Textes der Dissertation nicht von der Klägerin selbst verfasst wurde, sondern von anderen Personen stammt“.

Der Rektor der Universität, Ulrich Rüdiger, hat die Entscheidung des Gerichts mit Erleichterung aufgenommen, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag weiter. „Dabei denke ich nicht nur an den aufgedeckten Täuschungsversuch, sondern auch an die vielen Promovierenden, die sich unter großen Anstrengungen und immensem Zeitaufwand ein wissenschaftliches Thema erarbeiten.“ Es könne nicht sein, dass unredliche Praktiken damit gleichgesetzt würden.

Verantwortung der Universität thematisiert

Saß habe für ihre Dissertation „in gravierendem Umfang“ Texte aus Drittwerken verwendet, ohne dies entsprechend den anerkannten Regeln über wissenschaftliches Arbeiten korrekt kenntlich zu machen, so die Universität. Dadurch sei bei den Gutachtern der Irrtum erzeugt worden, sie selbst sei Urheberin der dort niedergelegten Gedanken.

Die Anwälte von Saß verwiesen in einer Stellungnahme darauf, dass es gelungen sei, die Verantwortung der Universität zu thematisieren. Die Richtlinien der Universität Konstanz legten ausdrücklich fest, dass zur angemessenen Betreuung auch regelmäßige Besprechungen und die Überwachung des Arbeitsfortschritts gehörten. Universitätsvertreter hätten erklärt, eine Änderung der Promotionsordnung solle künftig eine klarere Grundlage schaffen.

Saß kann in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Das Gericht in Freiburg hat die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen.

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3 Kommentare

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  • K
    KlausK

    Mein schöner Titel futsch?

    Macht nichts, Papa hilft mir sicher aus der Patsche, hat ja genug Beziehungen.

     

    Immerhin bleibe ich Namensgeberin von Vroniplag.

  • J
    Jürgen

    Hoffe dass das als Urheberrechtsverletzung noch ein strafrechtliches Nachspiel hat! Das ist den sogenannant-christlichen neoliberalen Parteien doch ganz wichtig!

  • MK
    Martin Klicken

    Ja, klärt das mal. Schreibt mal in die Promotionsordnungen noch ausdrücklich rein, dass das seitenweise Abschreiben nicht ok ist. Ach, dafür gibt es keinen Doktorgrad!??

     

    Ich stelle mir gerade vor, wie da einige Leute aus allen Wolken fallen jetzt. Wir sollten es denen schonend beibringen.

     

    Vielleicht sollte es nochmal in verschiedenen Farben in die Promotionsordnung reingeschrieben werden. Falls der eine oder andere nicht jede Farbe erkennen kann. Oder jeden Abend im Radio angesagt werden. Um ganz sicher zu gehen.

    Nicht, dass angehende Wissenschaftler in Zukunft gelegentlich weiter diesem Irrtum erliegen, dass seitenweises Umformulieren, oder sogar buchstabengetreuer Textklau auf 25 aufeinanderfolgenden Seiten, ja gar keine wissenschaftliche Eigenleistung ist. Da kommen manche nicht drauf.

     

    Das kaufe ich denen auch ab. Die wollten nicht bescheißen und klauen. Die waren wirklich nicht so clever. Brauchten aber unbedingt einen Dr. vor dem Namen.