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Rechtsfragen für Streaming-PortaleIst kinox.to-Gucken strafbar?

In Leipzig stehen die Köpfe hinter der illegalen Filmplattform kino.to vor Gericht. Längst gibt es Nachfolge-Seiten. Eine Frage bleibt: Ist ihre Nutzung verboten?

War einmal: das Streaming-Portal kino.to, bevor die Staatsanwaltschaft es abschaltete. Bild: dapd

Am 8. Juni 2011 um 9 Uhr morgens zerspringt in Leipzig eine Verandatür. Sekunden später stehen bewaffnete Männer vor Dirk B. Er liegt im Bett. Der Chef des erfolgreichsten deutschen Filmportals kino.to dürfte bis zu diesem Moment nicht geahnt haben, wie dicht ihm Staatsanwaltschaft und die Fahnder der Filmindustrie auf den Fersen sind. Sonst wäre er wohl kaum wenige Tage vorher von seinem Haus in Mallorca nach Leipzig geflogen, wo er jetzt verhaftet wird.

Zeitgleich bringen die Ermittler zwölf andere kino.to-Mitarbeiter in Gefängnisse in Zwickau, Dresden, Leipzig oder Hamburg. Sie beschlagnahmen Computer, Festplatten, 2,5 Millionen Euro auf Dirk B.s Konto und seine Autos, darunter ein schwarzer Mercedes SL AMG.

Von diesem Tag an sind auf der Seite kino.to keine Links zu neuesten Kinofilmen oder Serien mehr zu sehen, sondern die Botschaft, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Seite beschlagnahmt habe.

Die Ermittler der sächsischen Sondereinheit Ines arbeiten sich mit externen IT-Experten in den kommenden Wochen und Monaten durch die Dateien und Links auf den Rechnern, sie vernehmen den Programmierer, den Server-Beschaffer, den Administrator von kino.to – und auch Dirk B.

Urteil: Streaming ist strafbar

taz
sonntaz

Die Ganze Geschichte „Die Zeiten des Filmvorführers“ und viele andere spannende Texte lesen Sie in der sonntaz vom 19./20. Mai 2012. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im Wochenendabo. Und für Fans und Freunde: facebook.com/sonntaz

Die Frage, die in diesen Tagen viele Nutzer der Seite beschäftigt: Können sie für das Ansehen von gestreamten Filmen bestraft werden? Schließlich liegen auf den Rechnern von Dirk B. und seinen Mitarbeitern auch die IP-Adressen, die zu Computern führen, von denen aus die Filme angesehen worden sind. Theoretisch könnten die Nutzerinnen heute noch belangt werden.

Auch wer aktuell Filme per Streaming abruft, muss sich das fragen. Denn kino.to ist zwar tot, aber längst gibt es Nachfolger wie kinox.to.

Macht sich also strafbar, wer per Streaming Kinohits im Internet ansieht? Obwohl er oder sie dabei keine Dateien auf den eigenen Computer lädt, so wie es beim Kopieren etwa über Torrent-Netzwerke geschieht.

Im Dezember 2011, als einer der kino.to-Mitarbeiter verurteilt wird, beantwortet ein Richter vor dem Amtsgericht Leipzig die Frage auf seine Weise. Auch Streaming sei illegal. „Denn auch beim Streaming werden die über das Internet empfangenen Datenblöcke zunächst auf dem Rechner zwischengespeichert, um sodann in eine flüssige Bildwiedergabe auf dem Bildschirm des Nutzers ausgegeben werden zu können“, schreibt Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. „§ 16 UrhG stellt insoweit klar, dass auch vorübergehend erstellte Vervielfältigungsstücke dem Urheberrechtsschutz unterfallen.“

Nutzer handeln privat

„Rechtlich ist der gesamte Bereich sehr umstritten“, schreibt dagegen der Fachanwalt für IT-Recht Markus von Hohenhau auf Anfrage der sonntaz in einer E-Mail-Einschätzung. Er verweist auf den § 53 des Urheberrechtsgesetzes, der das Recht auf eine Privatkopie regelt.

Der Rechtsanwalt dekliniert die genannten Voraussetzungen für eine erlaubte Privatkopie nach § 53 durch. „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person.“ Das sei bei kino.to-Nutzern oder Betrachtern von Filmen auf anderen Filmportalen gegeben. „Zum privaten Gebrauch“: Nutzer eines Streams handelten, stellt von Hohenhau fest, anders als kino.to rein privat. „Auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen“ - auch das sei der Fall.

Dann der Knackpunkt: „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird“. Das ist laut von Hohenhau die entscheidende Frage.

Ausgeklügeltes System

Konnte der Nutzer „offensichtlich“ wissen, dass eine rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet worden ist? Hierzu gebe es unterschiedliche Auffassungen. „Ich denke“, schreibt von Hohenhau, „dass den allermeisten Nutzern nicht bekannt war, wie die Struktur bei kino.to aufgebaut war und dass Uploader bezahlt wurden, dass Links manuell freigeschalten wurden.“

Wer kino.to nutzte, wusste also in der Regel nichts von dem komplexen System, das Dirk B. und seine Mitarbeiter geschaffen hatten, um mit Links auf Filme zu verweisen, die dann von anderen Seiten, so genannten Filehostern aus, gestreamt wurden.

Das System, das fanden die Ines-Ermittler heraus, war so ausgeklügelt, dass nicht nur mit Übersichtslisten Angebot und Nachfrage von Filmen dargestellt wurden, um den Wettbewerb unter den Hochladern, den Uploadern, anzufachen. Es schrieb auch jede Nacht den Namen aller Film-Links um, so dass die kino.to-Betreiber bei Beschwerden immer antworten könnten, sie hätten die entsprechenden Links gelöscht. Der Weg zu dem Film führte ja jeden Tag über einen Link mit einem anderen Namen.

Auf der Seite allerdings behaupteten die Betreiber von kino.to bis zuletzt, sie betrieben eine reine Linksammlung. Nutzer konnten also kaum wissen, wie „offensichtlich“ rechtswidrig die Angebote waren, argumentiert von Hohenhau.

Streaming im Privatmodus

Er geht sogar noch weiter: Es sei in manchen Fällen fraglich, „ob überhaupt eine Cache-Speicherung - und damit Vervielfältigung - beim Nutzer vorgelegen hat.“ Habe ein Nutzer im privaten Modus gesurft oder den Cache auf 0 eingestellt, würden seines Wissens keine Daten zwischengespeichert und damit liegt auch keine Vervielfältigung vor, schreibt von Hohenhau.

Der Richter am Leipziger Amtsgericht dagegen hatte nicht mit dem § 53 und der Privatkopie, sondern mit § 44a des Urheberrechtsgesetzes argumentiert. Dieser erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine ansonsten unzulässige Vervielfältigung.

Die „vorübergehenden Vervielfältigungsstücke im Streamingvorgang“, schrieb der Richter in der Urteilsbegründung, hätten „eine ganz wesentliche wirtschaftliche Bedeutung für den Nutzer, da er sich genau mittels dieser gespeicherten Daten den wirtschaftlichen Wert der Nutzung verschafft“. Das sei „schon weit herbeigeholt“, findet Fachanwalt von Hohenhau.

Für Dirk B. dürften solche Nutzer-Fragen derzeit kaum von Bedeutung sein. Er muss sich vor dem Landgericht Leipzig als Chef von kino.to verantworten.

Wie Dirk B. mit der Seite mehr als 6,6 Millionen Euro Werbeeinnahmen erwirtschaftete und sich damit vom Teppichverleger zum Millionär machte, wofür er seinen Reichtum nutzte und warum ihn die Ermittler am Ende doch erwischten, das lesen Sie in der sonntaz vom 19./20. Februar Februar. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im Wochenendabo. Und für Fans und Freunde: facebook.com/sonntaz

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15 Kommentare

 / 
  • Das Landgericht Köln ist da einer anderer Meinung.



    Also es ist immernoch nicht zu 100% sicher ob



    Streaming illegal ist oder nicht.



    Jetzt bleibt uns nichts anderes übrig, als abzuwarten.



    Aber um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich lieber nichts Streamen



    bis zum endgültigen Urteil. Es gibt auch andere Wege um sich Filme anzuschauen

     

    Link entfernt. Bitte keine Werbung.

  • S
    Sander

    Ganz einfach; wir benötigen eine regierung die das versteht und umsetzt.Auch so kann man WÄHLER erreichen!

  • R
    reiner

    wenn sich die legislative mal mit der eurokrise und ihren veruntreuten gelden genau so beschäftigen würde.

  • A
    autocrator

    vergleiche hinken bekanntlich, aber zur illustration des eigentlichen problems:

    Rein theoretisch ist jeder autofahrer gesetzlich verpflichtet, sich vor jedem Fahrtantritt vom technisch einwandfreien zustand seines gefährts zu überzeugen. Sicherheitshalber sollte er diese untersuchung noch dokumentieren, am besten noch bezeugen lassen. also reifendruck prüfen, alle blinker und bremsleuchten kontrollieren, bremsflüssigkeit, öl, reifenprofil, die funktion der anschnallgurte hupe usw.usf. ... wollte der fahrer das wirklich und gewissenhaft machen, würde er nicht nur vor jeder (!) fahrt ca. eine halbe stunde mit dem prüfen seines fahrzeugs verbringen:

    - er müsste auch ein gewaltiges technisches wissen & equipment mitbringen. und mal ehrlich: wer weiss schon, wie manbei einem stehenden wagen die funktion und wirksamkeit einer bremse testet?

     

    Das gesetz ist da eindeutig, gnadenlos. Ich schätze mal, dass die ordnunghüter bei 99,9999999999999999999 % aller fahrtantritte wegen verstoßes gegen die StVO saftige bußgelder verhängen könnten - und damit auch voll im recht nach gesetzeslage wären.

     

    sprich: Dieses gesetz geht völlig an der lebensrealität vorbei. Man einigte sich darauf, es schlicht zu ignorieren.

     

    so, dasselbe nun beim streaming. Also rein theoretisch muss ich mich völlig auskennen, ob mein rechner da nun irgendwas zwischenspeichert, speichert, ich evtl. an die daten wieder rankomme, und wie das mit den hinter den knöpfen, die ich anclicke, versteckten links sich verhält, und muss dazu noch das geschäftsmodell, den legalen erwerb und die zu-verfügung-stellung (wie sieht das eigentlich mit "geschenken" aus: darf ich nicht einfach eine legale kopie verschenken, auch an unbekannt?), kennen und die juristische frage, ob daten dasselbe sind wie die datenträger beantworten können?

     

    sorry, das geht schlicht an der lebensrealität vorbei.

    (in diesem zusammenhang: jeder, der "happy birthday" singt, und dafür nicht seinen obulus an die GEMA bezahlt, macht sich strafbar! - der song unterliegt lustigerweise ebenfalls noch dem urheberrecht! millionen von geburtstagsparties werden von abermillionen von gesetzesverbrechern bevölkert!)

     

    ich weiss nicht, ob sich der richter oder der anwalt, die sich trauen, hier an einem ruhigen see zu rühren, überhaupt bewusst sind, was sie damit auslösen!

    Ja, es gibt schöne gesetze.

    Und es ist auch richtig und wichtig, dass es sie gibt.

    Aber einige gesetze ... so richtig und wichtig sie auch sind, - es ist einfach besser, sie zu ignorieren.

    StVO und "fahrtantritt" ist so eine geschichte.

    im.h.o. verhält es sich bei "Urheberrecht und End-User" genauso.

     

    Sollte also einmal ein end-user von einem richter wegen sowas verknackt werden: ich empfehle, mich dann morgens davon zu überzeugen, ob der richter sich bei seinem norgendlichen fahrtantritt vom ordnungsgemäßen zustand ... überzeugt hat, und wenn nicht: anzeige.

     

    Richter und anwalt rühren hier unnötig an einem rechtsfrieden, dessen kosten, bzw. genauer gesagt: entgangene gewinne zwar in die milliarden gehen dürfte, aber die kosten für die fahrtantrittsüberprüfung wären ebenfalls horrend (und hersteller von reifendruckprüfgeräten könnten sich eine goldene nase verdienen!). Im zuge eines lebbaren, pfleglichen lebens miteinander und lebensrealen lebens ist es einfach besser, an ganz gewissen dingen nicht zu rühren.

     

    Man irgnoriere gefälligst diese frage.

  • U
    user

    Nunja, also es gibt seit Jahren immer wieder Artikel zu der oben gestellten Frage. Die deutschen Gerichte haben sich mal wieder Zeit gelassen. Bisher war der Tenor in der Presse gewesen (bspw- heise.de), dass nur das hochladen und somit weiter verbreiten von Filmen und Musik etc. strafbar sei. Streams anzuschauen, so der bisherige Tenor auch kino.to betreffend, war legal!

     

    Ich schaue mir nie die aktuellen Kinofilme an, mich reizen vielmehr Serien wie "Friends" oder "How I met your mother" und zwar auf Englisch. Diese Serien laufen oder liefen zeitweise auf comedy channel, vox, kabel 1, prosieben etc. rauf und runter... was ist also so schlimm daran, wenn ich sie mir dann im Netz anschaue, wenn ich die Zeit dazu habe und dann im original, weils viel besser ist. Was ist mit Dokumentarfilmen z.B. zur Finanzkrise, die es auf deutsch nicht gibt? Wir zahlen GEZ und können uns aber die Talkmaster und Themen etc. nicht aussuchen. Aber wenn Sender wie ARD & ZDF meinen 5 Monate unseren EX-Bundespräsidenten thematisieren zu müssen und auch der Rest der deutschen TV Landschaft nicht viel besseres zu liefern hat, außer 8 bis 10 Minuten Werbung am Stück... dann schaut man sich halt Serien oder Filme im Netz an. Neue Filme können gerne geschützt werden, aber Filme die älter sind als zwei Jahre, sollten zugänglich gemacht werden. Das ist meine Meinung. Gegen Illegalisierung von allem Jedem!

     

    Achja, und noch was zum Schluß, wenn das ganze Illegal ist, sollten auch alle Firmen die mit Werbung auf diesen Seiten Geld verdienen zu hohen Strafen verdonnert werden,... und da sind auch immer wieder DAX Firmen mit dabei. Meine Meinung.

  • M
    Mali

    Den "Urhebern" und ihren Verwertern entgeht zwar durch das Sharen und Streamen etwas – jedoch längst nicht so viel, wie sie so gern behaupten, um auf die Tränendrüse zu drücken und die halbe Gesellschaft zu kriminalisieren.

    Früher haben wir Bücher und Schallplatten einfach – getauscht! Die liefen im Freundeskreis um, und dagegen gibt's keine Paragraphen. Heute kopiert man statt zu leihen. Das Ergebnis für den Urheber ist dasselbe, aber kopieren ist strafbar. Na ENDLICH können die bösen Nutzer belangt werden! Das nenne ich die Hand beißen, die euch füttert! Passt mal sehr auf, dass das nicht für euch nach hinten losgeht!

    Ein erfreulicher Effekt des Filesharing ist: der Wert von Live-Musik steigt wieder, weil sich mit Studio-Bastelei weniger verdienen lässt. Schlechte Musiker, die ihre dünne Suppe im Studio aufwändig aufpumpen, gucken in die Röhre. Gute Musiker, die auch auf der Bühne überzeugen, steigen in Achtung und Umsatz.

  • N
    nunja

    Zwei Punkte.

    Zum einen hat jeder schon immer kopien von Werken erstellt. Früher haben wir Videos Kassetten kopiert, Kassetten überspielt, aus dem Radio und TV aufgezeichnet usw. Heute passiert das auch nur über andere Hardware und somit auch in einem anderen Umfang das bedeutet schlicht und einfach wir müssen das Urheberrecht an die neuen technischen Gegebenheiten anpassen.

     

    Und des weiteren vergessen die Labels, Künstler, Produzenten und sonstige Kreative gerne mal eines. Ich kann es mir weder leisten mehr als einmal alle zwei Monate ins Kino zu gehen noch mehr als 5 Euro im Monat für Musik ausgeben. Wenn ich also kein Geld habe gebe ich so und so auch nichts aus zu mal das meiste was heute in Film und Musik zu kaufen ist totaler Bullshit ist der künstlerisch so wenig wertvoll wie ein haufen Scheiße ist. Dafür ist mir mein Geld zu schade. die 5 Euro investiere ich in ein Musik Streaming (legal) aber mehr werde ich nicht ausgeben (können/wollen)... Klar will ich das die schaffenden fair bezahlt werden für Ihre Arbeit aber ich bezahle nicht für dreck den ich nicht sehen will und für die guten sachen könnte ich mehr zahlen wenn ich selbst für meine Arbeit fair entlohnt werden würde.

  • DM
    Dr. Motte

    Die Antwort auf die frage, ist Kino.to schauen verboten, aus der

    Sicht von "offiziellen" Film über das Internet Anbietern, wie Telekom, O2, 1&1, Sky, Kabel Deutachland und der neuen deutschen Streaming Platform der öffentlich rechtlichen, könnte lauten, äh das ist eine gute Idee, wir werden das Prüfen.

     

    Meine frage lautet, wenn das öffentlich rechtliche Fernsehen in Deutschland eigene Sendungen produziert und dies

    Mit der Zwangsangabe GEZ finanziert und ihren eigenen Kontent dann ein Privaten Streamer anbiete, verstößt das gegen die Verfassung? Sind die Entscheider von ARD & ZDF im Interesse der Streamingportale unterwegs? Wenn ja, warum? Und wenn nein, war werden dann Konzerne bedient und ich bezahle für den gleichen Film 2 mal oder 3 mal? Gehört die GEZ abgeschafft? Ist die GEZ, wie die IHK oder die GEMA in Deutschland etwa auch eine Erfindung von Joseph Goebels?

  • T
    Thomas

    Die Frage, ob während des Streamens Teile eines Films als Kopie auf dem Rechner des Nutzers vorliegen oder nicht, das muss man sehr eindeutig mit Ja beantworten.

     

    Wahrscheinlich liegen die selben Teile sogar mehrfach als Kopie vor, und zwar auf der Festplatte, im Hauptspeicher und dann noch im Speicher der Grafikkarte. Kleinste Teile dürften sich dann noch in den Caches und den Registern der Prozessoren finden lassen. Und wie gesagt, alles gleichzeitig.

     

    Das Kopieren von Speicherinhalten und damit von Daten ist eine Grundfunktion des Computers. Ohne diese Funktion würde kein Computer funktionieren. Wenn Richter nun auch technische Einrichtungen wie Cache-Speicherung mit einbeziehen, werden Sie langfristig auch das Streamen als eine Form des Kopierens im Sinne des Urheberrechts verstehen müssen, denn rein technisch unterscheidet es sich nicht von einem normalen Download. Einzig die Verweildauer der Daten in den unterschiedlichen Speichern unterscheidet sich je nach Anwendung. Aber genau die scheint eine immer geringere Rolle zu spielen, wenn nun auch die Cache-Speicherung juristisch relevant wird.

     

    Hier zeigt sich die Problematik, die ein aus dem Gutenberg-Zeitalter stammendes Urheberrecht im Digitalen Zeitalter verursacht:

     

    Selbst wenn wir vollkommen legal, weil bezahlt, Daten, also Filme, Musik usw. aus dem Netz beziehen, wie sieht es dann mit den Bereitstellern der technischen Infrastruktur aus? Denn auch hier werden die Daten von Computer zu Computer kopiert und dabei zwischengespeichert. Handeln die Betreiber der Hardware noch legal, wenn man den Nutzern von illegalen Streamingdiensten die Zwischenspeicherung bereits als Urheberrechtsverletzung auslegt?

     

    Das Urheberrecht mit seiner Fokussierung auf die Kopie passt einfach nicht zur Technik des 21. Jahrhunderts, in der die Kopie eine gänzlich andere Bedeutung bekommen hat als im Zeitalter des Buchdrucks, wo mit Kopie immer nur ein schwer zu kopierender physischer Gegenstand gemeint war.

  • S
    samvimes

    Naja, also es würde mich doch sehr wundern, wenn die Nutzer nicht gewusst hätte, dass die Videos nicht auf legalem Weg ins Netz gekommen sind....

  • B
    Bachsau

    Wir alle müssen uns entscheiden, ob wir bereit sind, uns weiter unterdrücken zu lassen, oder mit kollektivem zivilen Ungehorsam unsere Rechte durchsetzen. Streaming ist verboten? Drauf geschissen!

  • DQ
    Der Querulant

    Einfach ausgedrückt besagt das Urheberrechtsgesetz (UrhG), daß jede Nutzung fremden geistigen Eigentums kostenpflichtig ist, solange der Urheber nichts anderes verfügt. Insbesondere dann, wenn dadurch Dritte wirtschaftliche Gewinne erzielen.

     

    Das dient der Einkommenssicherung des Urhebers und dürfte wohl für jeden einleuchtend sein, der seine Arbeit ja schließlich auch bezahlt haben möchte.

     

    Die ganze Diskussion mutete schon recht absurd an, gäbe es heute nicht die technischen Möglichkeiten, sich auf einfachste Weise als Nutzer der Bezahlung zu entziehen oder sich sogar noch an fremdem Eigentum rechtswidrig, da ohne Abgabe an den Urheber, zu bereichern. Und da hört der Spaß dann auf, das ist in beiden Fällen Diebstahl. Das ist so, als würde der Arbeitgeber am Monatsende keinen Lohn zahlen. Wer fände das wohl noch witzig.

     

    Und selbstverständlich gilt das auch für das Nutzen eines Streams, ohne daß dem Urheber des Gestreamten dafür ein Obulus gezahlt wird. Schließlich vermeidet man so den Kauf einer CD etc.

     

    Sicher, jeder hat schon einmal die legale CD eines Freundes oder einer Freundin kopiert, schon das ist illegal, wenn aber der nächste Freund diese Kopie kopiert, dann machen sich alle strafbar.

     

    Es mag ja sein, daß es ein paar Menschen gibt, die zu dumm sind, das Illegale und Unsoziale ihres Handelns zu erkennen, aber Millionen? Was ist das für ein Gefühl, wenn man einem Künstler zujubelt und ihn gleichzeitig beklaut? Wie passen Jubel und Geringschätzung zusammen? Soll mir doch keiner sagen, daß er oder sie sich dabei wirklich gut fühlt.

  • A
    aurorua

    So wie Banken und Versicherungen von Politik und Justiz geschützt werden, siehe Frankfurt, so werden auch Reiche und Superreiche Knallchargen, die ihren Männern mal eben einen Hubschrauber schenken, von Politik und Justiz geschützt. Den Arschtritt bekommen immer nur die kleinen Leute, egal ob klagende Kleinanleger, Erwerbsloser oder Armutsrentner. Eine korrupte Republik getarnt als Demokratie und Rechtsstaat mehr ist dieser Sauladen doch nicht.

  • O
    Odin

    taz: Macht sich also strafbar, wer per Streaming Kinohits im Internet ansieht? Obwohl er oder sie dabei keine Dateien auf den eigenen Computer lädt, so wie es beim Kopieren etwa über Torrent-Netzwerke geschieht.

     

    Auch beim Streamen werden die Dateien auf den Rechner "heruntergeladen" und zwischengespeichert! Der Unterschied zu Torrent-Netzwerken ist vielmehr der, dass man selbst keine Dateifragmente mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt "hochlädt"!

  • V
    viccy

    Ist doch klar, dass die neuesten Kino-Filme illegal online kommen. Sorry, wäre ja schön, wenn es anders wäre, aber dass es nicht legal sein kann, einen Film für umsonst online zu stellen, während der Kinosaal 8,50 Euro pro Zuschauer abkassiert, das kann man doch nicht ernsthaft bezweifeln.

     

    Diskutieren kann man vielleicht über Serien und Filme, die schon ein paar Jahre alt sind und schon in der Glotze liefen. Aber doch nicht über Neuerscheinungen auf dem Markt.