Gesetz gegen Abmahnungen: FDP mahnt Union ab
Die Kritik aus der Union gegen ein Gesetz zur Abmahnabzocke im Internet hält an. Nun verteidigt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Pläne – und erhält Beistand.
BERLIN dpa | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihre Pläne zum Schutz von Internetnutzern vor Abmahnungen verteidigt. „Es gibt hier berechtigte Klagen vieler Verbraucher. Abmahnungen müssen künftig möglich bleiben, aber das Unwesen damit muss eingedämmt werden“, sagte sie der Deutschen-Presse-Agentur dpa und wies damit Kritik aus der Union zurück.
Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hatte eine „grundlegende Überarbeitung“ des Gesetzentwurfs gefordert. Die Ministerin plant, den Missbrauch mit Abmahnungen wegen Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzungen im Internet, etwa wegen zweifelhaften Herunterladens von Bildern oder Musik, einzudämmen.
Sie argumentiert, dass findige Anwälte das Netz mit geringem technischem Aufwand gezielt nach Bagatellverstößen durchsuchen, die dann mit unangemessen hohen Kosten abgemahnt werden. Künftig sollen Anwälte bei der ersten Abmahnung nur noch weniger als 100 Euro verlangen können.
Krings hatte die Pläne kritisiert mit den Worten: „Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird.“ Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte sich aber hinter das Vorhaben des Justizministeriums gestellt.
Leutheusser-Schnarrenberger selbst sagte: „Ich habe auch auf Wunsch gerade auch aus der Koalition etwas vorgelegt, das sich mit dem unseriösen Abmahnwesen im Wettbewerbs- und Urheberrecht befasst.“ Die geltenden Regelungen der früheren Bundesregierung griffen hier nicht.
Die Ministerin forderte die Union auf, den Gesetzentwurf passieren zu lassen. „Eine Blockadehaltung bringt in dem Punkt wirklich nichts. Das ist ein Bereich, dessen sich die Politik annehmen muss“, sagte sie.
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