Polizeiprügel am 1. Mai: Strafe für Knüppeleinsatz
Polizist wird für Stockschlag am 1. Mai verurteilt. Ein Kollege trat dem Opfer gegen den Kopf. Das Video von der Tat schlug im Internet hohe Wellen.
Das Video verbreitete sich im Internet rasant: 1. Mai 2010, Spreewaldplatz in Kreuzberg. Auf wackligen Bildern ist festgehalten, wie ein Polizeitrupp auf eine Gruppe Dunkelgekleideter zurennt. Ein Demonstrant liegt am Boden. Ein Polizist stolpert über ihn, ein zweiter tritt ihm im Vorbeilaufen gegen den Kopf. Benommen bleibt der junge Mann liegen. Was das Video nicht zeigt: Bereits zuvor soll ein Beamter mit seinem Schlagstock den Gestürzten traktiert haben.
Am Mittwoch erfolgte die juristische Aufarbeitung des Falls vor dem Amtsgericht. Zu verantworten hatte sich André K., der mutmaßliche Schlagstock-Schläger. Er hatte bereits beim Prozessauftakt Ende November seine Unschuld beteuert und zuvor einem Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt widersprochen: Er habe den Schlag nur angedeutet, um den Gestürzten zum Aufstehen zu bewegen. Das Gericht glaubt ihm nicht. Es verurteilt K. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.
Bereits kurz nach dem Übergriff lavierte André K. Befragt von Ermittlern, konnte er sich selbst auf Polizeibildern von der Tat nicht erkennen. Im Prozess dagegen schildert K. detailliert die wenigen Sekunden des Vorfalls. Der Gestrauchelte, Dimitri S., habe am Boden "eine Kampfhaltung" angenommen. Er habe befürchtet, S. könne "zutreten", so K. Er habe ihn aufgefordert aufzustehen, sei aber nur beleidigt worden. Da habe er mit seinem Tonfa, einem Schlagstock mit Quergriff, ausgeholt, diesen aber wieder zurückgezogen.
Dimitri S. widerspricht: Weder habe er K. beleidigt noch treten wollen. "Ich bin gestolpert und lag perplex am Boden." Den Schlagstock habe er gespürt und eine Rippenprellung davongetragen, so der 24-Jährige.
Ob es öfter vorkomme, dass Demonstranten sich auf den Boden würfen, um Polizisten zu attackieren, fragt die Anwältin von Dimitri S. "Durchaus", gibt André K. zurück. Kollegen springen ihm bei. "Der hat sehr gute Fähigkeiten am Tonfa, der ist kein Durchdreher", versichert einer. Der Richter ist nicht überzeugt: Der Beamte habe zuschlagen wollen. Ob er getroffen habe, sei aber unklar. Er verurteilt K. wegen versuchter Körperverletzung.
Schon verurteilt ist K.s Kollege Nico W. - der Kopftreter. Der 37-Jährige erhielt im Oktober 2010 einen Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt: acht Monate Strafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Er verzichtete auf einen Widerspruch.
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