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Naziaufmärsche in DresdenVerfahren gegen Blockierer ausgesetzt

Die "Strafbarkeitslücke" im Versammlungsrecht beschäftigt nun auch Gerichte. Das Bündnis Dresden Nazifrei kündigt unterdessen erneute Proteste gegen Nazi-Aufmärsche an.

Das Gericht will sich damit beschäftigen, ob ein Verfahren gegen sie überhaupt zulässig ist: Nazi-Blockierer in Dresden. Bild: dpa

DRESDEN taz | Das erste Dresdner Verfahren gegen einen Teilnehmer der Anti-Nazi-Proteste vom 19. Februar dieses Jahres wird vorerst ausgesetzt. Amtsrichter Falk gab dies nach nur zwei Stunden mündlicher Verhandlung am Mittwoch bekannt. Die Ermittlungsgrundlage sei viel zu dünn, sagte Verteidigerin Kristin Pietrcyk aus Jena.

Der Angeklagte Daniel H. gehörte zu den etwa 200 Blockadeteilnehmern auf der Dresdner Fritz-Löffler-Straße, deren Personalien die Polizei feststellen konnte. Eine ursprünglich für Montag angesetzte Verhandlung gegen einen anderen Demonstrationsteilnehmer war abgesagt worden. Die Richterin wollte sich zunächst mit dem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags beschäftigen. Dem Gutachten zufolge gab es in Sachsen hinsichtlich des Versammlungsrechts zwischen Januar 2010 und April 2011 eine Strafbarkeitslücke. Weder das sächsische Versammlungsgesetz noch das Bundesgesetz seien gültig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hingegen ist der Ansicht, dass sie sehr wohl auf Grundlage des Bundesgesetzes ermitteln kann.

Das Amtsgericht Dresden wiederum bestätigte in der Vorwoche, dass die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Dresdner "Haus der Begegnung" am Abend des 19. Februar rechtswidrig war. Damit korrigierte das Amtsgericht seine ursprüngliche Entscheidung vom Mai. Im Juli hatte bereits das Landgericht Dresden die Durchsuchung als rechtswidrig deklariert.

Mit der Durchsuchung der Parteizentrale der Dresdner Linken wollte die Polizei Beweise für die angebliche Organisation von Gewalttaten bei den Demonstrationen sichern. Dabei war auch das Anwaltsbüro verwüstet worden. Die Linke hat bereits erfolgreich einen Sachschadenersatz von 6.500 Euro eingeklagt.

"Funkzellenparty" für nächstes Jahr geplant

Inzwischen hat das Bündnis Dresden Nazifrei eine erneute bundesweite Mobilisierung im Umfeld des Dresden-Gedenkens am 13.Februar 2012 angekündigt. Dabei werde es nicht nur um die Verhinderung der Nazi-Aufmärsche gehen, sondern auch um Bürgerrechte und Repression, sagte Henning Obens von der Interventionistischen Linken bei einer Aktivierungskonferenz an der Dresdner Universität. Mit einer "Funkzellenparty", bei der jeder "mindestens ein zweites Handy mitbringt", sollen die Überwachungsmaßnahmen ad absurdum geführt werden.

Umstritten blieb auf der Konferenz allerdings der Umgang mit Gewalttätern und eingeschleusten Provokateuren. Universitätsrektor Hans Müller-Steinhagen, der an der Konferenz teilnahm, würdigte zwar den Einsatz gegen Fremdenfeindlichkeit und Extremismus, hatte aber einen Workshop "Blockadetraining" untersagt.

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4 Kommentare

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  • N
    Nikus

    Na sowas.. die Beweislage ist total dünn, uneindeutig und so verschlampert, dass man besser mal noch weiter ermittelt. Vielleicht war ja doch der Vizeweltmeister im Gedächtnissport unter den Einsatzbeamten und kann alle 200 Gesichter samt Uhrzeiten aus dem Hinterkopf aufsagen.

     

    Anscheinend ging ja ein Strafbefehl voraus. Dazu heißt es in §408 StPO: "Der Richter hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu entsprechen, wenn dem Erlaß des Strafbefehls keine Bedenken entgegenstehen."

     

    Hat da ein Richter nur wieder dreifach unterschrieben, abgestempelt und abgeheftet, was die freundlichen Herren der Staatsanwaltschaft zu reinen Formsache vorgelegt haben?

    Strafbefehle sind richterliche Urteile; es kann ja nicht angehen, dass erst im Hauptverfahren festgestellt wird, dass die Beweise eigentlich garkeine Beweise sind! Dass erst im Hauptverfahren Richter anfangen unabhängig zu arbeiten.

     

    Die Trennung zwischen Judikative und Exekutive ist in Deutschland an der Stelle Strafbefehl und Richtervorbehalt eher ein Butterkeks über der dampfenden Pausenteetasse, denn wirklich strikt.

  • B
    Bürge(r)

    Was soll das? Jeder sollte seine Meinung sagen dürfen und Gleichgesinnte sollten sich überall friedlich versammeln dürfen.

     

    Egal ob er rechts, links, Mitte ist oder an Mickey Mouse glaubt.

     

    Erinnert sich noch jemand an Horst Mahler?

  • M
    Marvin

    Wie es dazu kam, dass das Blockadetraining erst gestattet, dann jedoch abgesagt (nicht verboten) wurde, weiß BILDblog.de:

    http://www.bildblog.de/33947/ganz-schlimmer-finger/

  • I
    Ihr_Name

    Oh Ihr Freizeitpolizisten, seid weiter auf der Straße gegen die Naziuniform ! Dazu angemerkt: Die Naziuniform wurde von der NVA übernommen, im Emblemement und den Beutelhosen ! Siehe Schulterstück. Weiteres Augenmerk: Die Mütze. Auch Stahlhelm genannt. Geometrisch gesehen die gleiche Form wie bei Adolf. Weil das alles zu teuer war, nach 'm Krieg, die Keppe den Pispötten anzupassen. Sachsen ist sowieso ein Spionagestaat. Das hat der Bierderknopf eingefügt, mit seiner Politik der Grenzschützigkeit. Naja, nu is er in Rente, der Bierkopp, und da sollt es mal ans Zeit sein, den Katholizismus mit seiner Bündelei mit den Staatsorganen der DDR abzustrafen ! So sieht' s doch aus, oder warum trat damals Wiederhopf für den Niedriglohn in Ostdeuschland ein ? Weoi er is ein Papstgesteurter, ein templerischer Hundling, der Rüde