piwik no script img

Fragen und AntwortenWie hältst du's mit der Burka?

Nach dem hessischen Vorbild will auch Niedersachsen die Burka aus dem öffentlichen Dienst verbannen. Was kann der Staat verbieten? Die taz beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viele Burka-Trägerinnen es in Deutschland gibt, weiß keiner. Trotzdem tobt nun der Streit. Bild: dpa

Nach Hessen will jetzt auch Niedersachsen ein Burkaverbot für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einführen. Sein Land prüfe derzeit eine entsprechende Regelung, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Sein hessischer Kollege Boris Rhein (CDU) hatte zuvor per Erlass den Landesbediensteten das Tragen eines islamischen Ganzkörperschleiers während der Arbeitszeit verboten. Die taz beantwortet die wichtigsten Fragen:

Kann der Arbeitgeber das Burkatragen überhaupt verbieten?

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst grundsätzlich auch Bekleidungsvorschriften. Allerdings müssen sie zumutbar sein.

Was sagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

Nach dem AGG ist eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität dann zulässig, "wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist".

Was unterscheidet den öffentlichen Dienst von der Wirtschaft?

Das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Staates, begründet Hessen sein Verbot. Nach Ansicht des Staatsrechtlers Hans Michael Heinig hat der Bürger zudem ein Recht darauf zu wissen, wer ihm als Repräsentant des Staates gegenübertritt. Das vertrage sich nicht mit dem Tragen einer Burka. Das macht auch den fundamentalen Unterschied zum Kopftuch aus.

Wäre ein generelles Burkaverbot in Deutschland möglich?

Da die Burka zum religiösen Selbstverständnis einer - wenn auch äußerst minoritären - Richtung des Islams gehört, würde ein Komplettverbot gegen Artikel 4 des Grundgesetzes verstoßen, nach dem die Glaubensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird.

Wie viele Burkaträgerinnen gibt es in Deutschland?

Auch wenn es bislang keine statistische Erhebung darüber gibt: Es dürften verschwindend wenige sein, alleine schon deswegen, weil die weitaus überwiegende Mehrzahl der rund 4 Millionen Muslime hierzulande ihre Wurzeln in der Türkei hat, wo die Burka verpönt ist. In Frankreich, das im vergangenen Jahr ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit beschlossen hat, sollen es gerade mal 2.000 sein - von insgesamt 6 Millionen Muslimen.

Dürfen Burkaträgerinnen gegen ein Verbot demonstrieren?

Nicht, wenn sie dabei eine Burka tragen. Denn dann verstießen sie gegen das Versammlungsgesetz, das verbietet, an öffentlichen Veranstaltungen "in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen". Erlaubt ist die Burka allerdings bei Gottesdiensten unter freiem Himmel, Prozessionen, Wallfahrten und Zügen von Hochzeitsgesellschaften.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

21 Kommentare

 / 
  • NR
    Nico Rütters

    In den arabischen Ländern kämpfen Frauen gegen diese Unterdrückung, die diese Burka symbolisiert, hierzulande kämpfen sie darum, ihr Leben hinter einem Vorhang verbringen zu dürfen. Vor kurzem, Anfang Februar 2011, wurde einer Dresdener Muslimin gekündigt, weil diese (im öffentlichen Dienst auch noch) mit Burka rumlief und trotz Ermahnung dies nicht einsah. Das muss uns massiv zu denken geben und zu einem Handeln bewegen! Nicht selten handelt es sich hierbei um eine religiöse Provokation und eine Ablehnung westlicher Werte.

  • RM
    Reinhard Moysich

    Burka-Verbot ist menschenrechtswidrig!

     

    Die Religionsfreiheit gehört zu den Menschenrechten. Sie erlaubt jedem Menschen auf der ganzen Erde, seine Religion auszuüben, solange nicht die Religionsfreiheit anderer behindert wird.

     

    Der Islam hat - wie das Christentum - viele verschiedene Richtungen. Und wenn es zur Religion einer Muslima gehört, ein Kopftuch oder gar eine Burka zu tragen, so muss es ihr selbstverständlich erlaubt werden!

    Aber - falls eine Person eine Frau zwingt, eine Burka zu tragen, sollte jene Person aus Deutschland ausgewiesen werden.

    Andererseits - es muss einer Frau auch erlaubt werden, eine Burka zu tragen, selbst wenn sie dazu gezwungen wird. Es gehört dann zu ihrem von den Menschenrechten garantierten Freiheitsrecht, sich dagegen zu wehren oder nicht. Natürlich ist es wünschenswert, wenn andere ihr helfen und sie ermuntern, sich gegenüber jeglichem Zwang zu wehren.

    Schließlich - zum auch von den Menschenrechten garantierten Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen gehört aber grundsätzlich auch, freiwillig(!) unter Zwang leiden zu wollen - oder gar Selbstmord zu begehen!

     

    PS

    Als Basis der Menschenrechte gilt die „Goldene Regel“ von Konfuzius (500 Jahre vor unserer Zeitrechnung): „Behandle andere Menschen so, wie du selbst behandelt werden möchtest!“ Soweit ich weiß, erwartet die Burka tragende Muslima nicht, dass auch alle anderen Frauen eine Burka tragen sollen. Somit ist sie ein Vorbild(!) für alle anderen, welche keine Burka tragen, aber menschenrechtswidrig dennoch verlangen, dass auch alle anderen Frauen ebenso keine Burka tragen.

  • OA
    oberlehrermodus an

    die burka ist ein dispositiv persönlicher identität

     

    das kernproblem liegt bei der religiösen, sexuellen verknüfpung und nicht bei dem stück stoff selbst. stoffe allein machen nicht emotional, moralisch oder führen zur der vorstellung von verstößen des öffentlichen diskurses, sondern nur allein die verbindung zu werten und weltanschauungen der einen gegenüber der anderen seite. der westen hat lange gebraucht den menschenkörper aus der intransparenz herauszuholen und aus dem mystischen wesen mensch ein panoptikum der körperlichkeit, und dazu gehört auch seine herkunft und seine sexualität, werden zu lassen.

     

    diese errungenschaft gilt heute das selbstverständliche überlegenheit der aufklärung und der verankerten sicherheit im öffentlichen raum sowie die freiheit in form von immerwährender bereitschaft zum dialog zwischen den subjekten. eine katholische nonne oder eine kopftuchverschleierte frau moslimischen glaubens, filtern diese errungenschaften noch nicht gänzlich, während eine burka eine ähnlche wirkung auf den westlichen menschen entfalten muss, wie ein getarnter soldat auf eine schulklasse: man weis einfach nicht was er/sie im schilde führt und das wirkt massiv bedrohlich und als verstoß gegen die freiheit des panoptischen gesellschaftskörpers. das sind unerträgliche mauern, die am ende augenscheinlich durch ein stück stoff verkörpert werden.

     

    der westen hat religiöse mauern dieser form auf vielen ebenen im öffentlich-rechtlichem raum gesetzlich unterbunden und privat gilt nur der mensch mit potenz zur freiheit, wer so wenig stoff trägt, wie die attraktivität des leibes es jeweils zulässt, seine sexualität zu erkennen gibt und transparenz schafft.

     

    die schnittstelle religion schafft hier lediglich den konfrontationskurs:

     

    ein kleines kreuz um den hals, hier ein ring mit davidstern, dort ein halbmond als anstecknadel sind dezente glaubensschmuckgegenstände, die die eigentliche person nicht in den hintergrund treten lassen. jedoch kopftuch, schleier bis hin zur burka lassen in mehreren stufen die person gänzlich verschwinden und die spiritualität sprich religion, ohne ihr sexuelles dispositiv an ihrer statt dominieren.

     

    der westen hat durch seine säkulare öffentichkeit über mehrere jahrunderte hinweg diesem verhalten eine antiquierte primitivität unterstellt zum schutz vor wiederholung und stellt jeder trägerin unter generalverdacht nicht auf der höhe der westlichen zeit zu sein und einen zustand herstellen zu wollen, in der die modernen symbole und errungenschaften, persönlich nicht zu dulden seien und folglich das westliche leben, die westliche freiheit nicht zu ihrem diskurs gehöre.

     

    eine burka ist selbstverständlich nicht nur eine öffentliche frage der persönlichen freiheit zur unfreiheit und intransperenz, sondern immer auch eine frage des sozialen umgangs der trägerinnen mit ihrer umwelt und der umwelt mit ihren trägern: wollte man eine tatsächlich moderne freie welt für alle menschen, müsste man jeder frau (mann) erlauben eine burka zu tragen, wann und wo sie es will. wollte die trägerin dasselbe, müsste sie darauf verzichten dies zutun.

     

    oberlehrermodus aus

  • F
    freiheitsfreund

    04.02.2011 12:13 Uhr von Freiheit=Selbstbestimmung:

    „Selbstbestimmung“? Verehrteste/r, was an solchem menschenverachtenden Mummenschanz ist wohl „selbstbestimmt“? Sei es wie es sei.

    Schador/Burka u.a. verunstaltenden Maßnahmen mit „Freiheit und Selbstbestimmung“ in Zusammenhang zu bringen, ist wohl der Gipfel des Zynismus.

    „…Als Reaktion darauf…“ schreiben Sie.

    Nein, auch hier irren Sie gewaltig. Es geht nicht um kindische Spielchen, hier geht es um die Würde, sowohl der Frauen als auch der Männer. Letztere können anscheinend ihre äquatoriale Region nicht im

    Zaum halten, wenn sie eine Frau ohne Schador/Burka sehen. Erbärmlich!

    Ansonsten verweise ich auf meine ursprüngliche Stellungnahme.

    Übrigens: Unser Grundgesetz „Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

  • GF
    Gerda Fürch

    Noch etwas:

     

    Würde ich eine Wüstenreise/Wüstensafari unternehmen wollen, würde ich mich beispielsweise nach den Lebensweisen und der Kleiderordnung der Tuaregs richten, mich wüstengerecht kleiden, nicht die Füße in Richtung meiner eventuellen Gastgeber strecken, sondern im Schneidersitz verbergen und würde als Europäerin oder Berlinerin auch nicht die Hand zum Händeschütteln ausstrecken, weil Frauen die Männer nicht berühren dürfen, auch nicht durch Händeschütteln. Aber ich würde mir allerdings erlauben, meine Gastgeber und seine Gäste offenen Blickes und betont respektvoll anzuschauen. Dieser Kompromiß sollte gestattet sein.

     

    In Texas würde ich mir, gemäß der Landessitten einen Cowboyhut aufsetzen, aber auf keinen Fall einen Revolver tragen. So viel Kompromiß muß sein.

     

    In Mexiko würde ich mir einen Sombrero aufsetzen, zur Ehrerbietung der dortigen Sitten und Gebräuche.

     

    In den südlichen Mittelmeeländern auf dem Lande bin ich auch nicht im Bikini durch die Orte gelaufen oder mit dem Rad gefahren, aus vollem Respekt gegenüber den Einheimischen dort, die solche körperliche Freizeitzügigkeit seitens der Touristen überhaupt nicht schätzen. Und beim Besuch des Petersdoms und der Sixtinischen Kapelle in Rom habe ich mich auch den Wünschen, Anordnungen der Katholischen Kirche gefügt und bin nicht in Shorts, ärmellosem Top und sonstiger touristischer Freizeitkleidung die heiligen, historischen Hallen betreten. Und so weiter und so fort. Der Beispiele kultureller Unterschiede, Gebote und Verbote gibt es viele in der ganzen Welt.

     

    Toleranz ist gut und schön, findet aber auch Grenzen und Schwellen, die nicht ausgenutzt und überschritten werden sollten. Vielleicht klappt so die ersehnte, verbesserte globale Völkerverständigung.

  • GF
    Gerda Fürch

    Das religiöse Getue und Gehabe stößt bei mir auf Ablehnung. Ich bin für das Burka-Verbot, Schador-Verbot und die Vollverschleierung von muslimischen Frauen. Muslimische oder andersgläubige arabische oder orientalische Männer hier in Deutschland tragen auch keine plusternden Pumphosen aus schöner Baumwolle mit geschickt gebundenen, farbigen Bauchschärpen, mit kunstvoll bestickten Westen und einem großen Turban auf dem Haupt am Arbeitsplatz, im Zeitungsladen, in der Imbißstube oder am Kundenthresen einer Bank. Könnten sie, ist aber allein auch aus Sicherheitsgründen nicht ratsam zum Beispiel in einer Maschinenfabrik, auf einem Gabelstapler, im Raumschiff, als Zugführer oder Busfahrer.

     

    Es gibt Berufe, für die die Berufskleidung gesetzlich durch Berufsgenossenschaften und Gewerkschaften sowie durch Arbeitgeber festgelegt und vorgeschrieben sind, auch im öffentlichen Dienst, weil sie praktisch oder hygienisch oder sonstwie empfehlenswert sind. Banker und Bankerinnen laufen in gut geschnittenen Anzügen mit Krawatte und in schicken Kostümen mit Seidenbluse und Handy am Ohr herum. Ähnlich den seinerzeitigen grauen Männern mit qualmenden Zigarren und handlichen Köfferchen im Roman/Spielfilm "Momo" von Michael Ende.

     

    Ich finde, die verfaßte und garantierte Religionsfreiheit wird ganz schön mißbraucht! Staat und Kirche/Glaubensrichtung sind strikt von einander zu trennen. Im Privatleben können sie rumlaufen wie sie alle wollen, im öffentlichen Raum aber nicht. Die Sonderrechte für Kirchen/Glaubensrichtungen sollten nicht weiter ausgedehnt und überbeansprucht werden. Das stört das Zusammenleben im öffentlichen Berufs- und Dienstleben sowohl in der Privatwirtschaft als auch im Öffentlichen Dienst einschließlich Ämter, Behörden, Schulen, Universitäten und Ministerien.

     

    Wenn das so weiter geht, folge ich meiner persönlichen Glaubensrichtung an das schöne Leben der Ritter und Burgfräulein mit Keuschheitsgürtel im Mittelalter, lege mir eine eiserne Ritterrüstung mit Blechhelm und Visier, Speer und Schwert zu, möglichst noch einem Turnierpferd und marschiere schnurstracks freitags zum Gebet und Gottesdienst in eine Moschee, so daß dort meine Rüstung durch Fortbewegung oder Hinsetzen auf einen Platz quietscht und scheppert. Das ist nämlich meine private Leidenschaft, die legendäre Welt des Christen König Arthur oder von Siegfried dem Drachentöter.

     

    Weiß ich, ob sich hinter der Burka oder dem Stoffgitter am nächsten Tag die gleiche Person befindet und versteckt wie ein paar Tage davor? Ich bevorzuge die persönliche Kommunikation mit dem "ganzen" Menschen und nicht mit ominös total eingehüllten Menschen, die ich dann überhaupt nicht einschätzen kann, keine "Nähe" herstellen kann.

     

    Sollen die muslimischen Frauen meinetwegen weiter ihre Kopftücher binden und tragen, aber dann bitte nur im Privatleben, beim Ausflug oder Spaziergang, beim Picknick auf der grünen Wiese, aber bitte nicht in ihrem Beruf, im öffentlichen Leben und an der Kasse im Supermarkt oder in der Buchhandlung oder

    an der Tankstelle und so weiter und so fort.

     

    Na ja, wenn sie als freiwillige Landstreicherinnen/Aussteigerinnen umherziehen von Ort zu Ort hätte ich auch nichts dagegen einzuwenden, aber ich möchte doch darauf hinweisen, Europa ist Europa, Saudi-Arabien ist Saudi-Arabien.

  • P
    PublikUniform

    Ich bin kein Moslem ,möchte aber gerne eine Burka tragen ,tja was nun ?

    Kann ich mir jetzt noch wenigstens eine Decke über den Kopf ziehen? Oder ist das auch verboten ?

    Und wie lang und wo und überhaupt welche Farbe dürfen meine Harre noch haben .

    Dürfen oder müssen wir alle identisch Aussehende Klamotten Tragen?

  • L
    Lena

    Vermummungsverbot ist in dem Versammlungsgesetz verankert, also gilt nur für die Teilnehmer einer Demonstration oder einer Versammlung.

    Es ist aber rechtlich unbedenklich, in der Kleidungsvorschrift für öffentlichen Dienst "die Pflicht zum offenen Gesicht" festzulegen. Das Verbot der Burka und/oder im allgemeinen derartigen Kleidung kann mit Rücksicht auf AGG (Gleichbehandlungsgesetz) gekippt werden. Obwohl das strittige Stück Stoff keine Kleidung, sondern viel mehr Verkleidung darstellt.

  • W
    WhiskeyBernd

    Ich träume von einer Welt, in der die Menschen endich erkannt haben, dass Religion absolut nichts positives bringt..das wär schön.

     

    Generell denke ich jedoch, dass man mit Verboten nichts erreicht und dass das nur mehr zu einer Spaltung als Versöhnung führt. Was nicht heißt, dass ich Burkas nicht auch total gruselig finde.

     

    Und wenn man mal die Wahrscheinlichkeit bedenkt, wiewenig Frauen in Deutschland eine Burka tragen und wieviel davon im öffentlichen Dienst arbeiten ...

  • F
    Freiheit=Selbstbestimmung

    @ freiheitsfreund: Als Reaktion darauf, dass in anderen Teilen der Welt Kleidungsvariante A verboten ist, willst du hierzulande Kleidungsvariante B verbieten? Dann stünde es 1:1. Das Burkaverbot im öffentlichen Dienst verstehe ich, aber im privaten Rahmen sollte man selbst als einziger Bestimmen, wie man sich kleidet. Weder der Staat noch die Familie.

  • L
    Liberty

    Ich finde es vollkommen richtig, dass das Tragen eines solchen Ganzkörpergefängnisses in dt. Behörden verboten wurde, zumal es auch ein wichtiges Zeichen setzt.

     

    Und was die angebliche theologische Begründung von Burkas, Nikabs, etc. angeht:

     

    "But it seems to me that if God had intended for you to cover your face then, in His wisdom, He would have provided you with a flap of skin for the purpose."

     

    (Pat Condell über komplettverschleierte Muslimas)

  • M
    Marcus

    @Samuel

     

    Es gibt keine erwähnung der Burka, aber mehrfach die Aufoderung zur sittlichen Kleidung und ansatzweise Beschreibungen was unsitlich/sittlich ist. Nun ist die Festlegung was sittlich ist Kulturbezogen, kann also in Ursprungsgesellschaft mit entsprechender Tradition auch die Burka zur Religösen Pflicht machen.

    Ganz davon abgesehen muss eine Reigöse pflicht auch nur dem selbstverständnis der Glaubesgruppe entspringen und (mit ausnahme des Kohrans) verlangt Niemand das sie irgendwo Aufgeschrieben ist.

     

    Zum Artikel:

     

    Der Erlass ist an sich obsolet da aus der neutralät des Staates hervorgeht, dass seine Bedinsteten keine Religösen Symbole tragen solten. Alo zum Beispiel Burkas, Kreuze, YingYang-Symbole, Anarchi Symbole(nicht Relegöses aber weltanschaulices Symbol), Schleier, Ateismus Symbole(kenn grad keins) und Ähnliches. Es ist nur Notwendig da diese pflicht traditionell lose gehandhabt wird. Somit ist dies aber auch etwas diskremenierend, da ein Gebot(neutralität) slektiv angewenddet wird und zum Verbot verstärkt.

     

    Des weiteren Bezweifle ich massiv, dass Burkaträgerinnen nicht in Burka Demonstrieren dürfen. Das Vermunumgsverbot trifft zwar auch auf Sie zu aber es gibt zwei gewichtige Einschränkungen. Zum einen tragen die Frauen die Burka immer(in der Öffentlichkeit) womit zwar zur Vermummung geeignet ist aber nicht darauf gerichtet ist. Ähnliches würde auch für Skimasken bei extremer Kälte aber nicht für Burkas die nur zur Demo getragen werden gelten.

     

    Der zweite und gewichtigerer Punkt ist das sowohl Demonstrations als auch Glaubesfreiheit Grundrechte sind, während das Vermunumgsverbot nur ein allgemeines Gesetz darstellt. Wenn also das Tragen der Burka durch Gläubige während Demos Verboten währe, Währe diese Gesetzt höchtwarscheinlich nicht anwendbar(obwohl Gültig) da es bei ener Werteabwägung dem Grundgesetzlich geschützten Rechten unterliegt

     

    Sorry für den langen Kommentar.

     

    Marcus

  • E
    Ehrlich

    Der Hessische Innenminister Boris Rhein ist tatkräftig, sein prompter Erlass zum Burkaverbot ist eine zukunftsweisende Entscheidung. Falls jemals eine Landesbedienstete mit Burka zum Dienst erscheinen würde wollen , wir haben vorgesorgt. Wo anderswo die Personalabteilungen hilflos agieren müssen, macht man in Hessen diese Lebenswichtige Entscheidung zur Ministersache. Wenn auch Frankfurt, keine Landesbedienstete hat, auf die der Erlass anwendbar ist, so kann man doch dadurch, aktiv Wahlkampfhilfe für die anstehenden Kommunalwahl leisten. Das einzige, was mir noch Sorgen bereitet ist, der Gender Ansatz, gilt der Erlass auch für Burkatragende Männer?

  • S
    Samuel

    Ich muss freiheitsfreund da Recht geben.

    Ausserdem würde mich interessieren, wo im Koran das verschleiern festgelegt ist. Man hört oft verschiedene Dinge, warum Frauen ein Kopftuch tragen müssen oder sogar ganz verschleiert werden müssen.

    Vielleicht ist hier in Koran-Kundiger Mensch, der mir (Übersetzt natürlich^^) die Stelle aus dem Koran schreibt, die diese Verschleierung rechtfertigt.

    Ist eine ernstgemeinte Frage, da es mich wirklich interessiert

  • F
    freiheitsfreund

    Schlimm genug, daß unter dem Deckmantel einer „Religion“ Dinge geschehen (dürfen) die jeglichem Menschenrecht widersprechen. Dazu gehört auch das tragen einer Burka, die Frauen entmenschlicht und gezielt einer „Sache“ annähert. Entsprechend ist sowohl das „Ansehen“ wie auch der „Wert“ der Frau.

    Derartige Mißhandlungen widersprechen unseren Wertvorstellungen und gehören nicht zu uns. Wer dennoch solche verunstaltenden Textilien tragen-, und sich nicht unseren Gepflogenheiten anpassen will, hat (leider) andernorts reichlich Gelegenheit sich entsprechend auszuleben. In der westlichen Welt darf so etwas nicht geduldet werden.

    Nochmals und unmißverständlich: Burka, Schador und Kopftuch sind gezielte Erniedrigungen für Frauen und Mädchen.

    So lange in islamischen Ländern – wie kürzlich wieder im Sudan – Frauen für das Tragen von

    Hosen oder zu kurzen Röcken Auspeitschungen oder sonstigen Mißhandlungen unterworfen sind, werde ich den praktizierten Islam nicht respektieren, wobei die genannten Strafen nur die geringeren Übel sind… ( Hand abhacken als Strafe für Diebe etc. )

    Ich plädiere für ein grundsätzliches Verbot der o.a. „Kleidungsstücke“ in der westlichen Welt.

  • KB
    karin bryant

    Die Vollkoerper-Verschleierung sollte in der EU verboten sein.

  • T
    T.V.

    Angesichts der schieren Menge von Burkas in der Öffentlichkeit würde ich als Nächstes dann das Verbot von hässlichen Wintermützen anregen, welche mein ästhetisches Empfindungsbewusstsein stark stören.

  • E
    Elvenpath

    Was jemand privat trägt ist seine Sache.

     

    Am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Bekleidung seinen Standards genügt.

    Wenn ich bei meiner Bank einer vollverschleierten Person gegenübersitzen müsste, würde ich einen anderen Mitarbeiter verlangen.

    Eine normale Kleidung ist sehr wohl zumutbar. Wer dabei ein Problem mit seinen religiösen Gepflogenheiten hat, hat eben Pech.

    Keinerlei Extrawürste für Religionen!

     

     

    So long...

  • WK
    W-+olfgang Kutscher

    Die Burka gehört generell verboten.

    Sie ist eine Vermummung, und bekanntermaßen ist Vermummung in Deutschland per Gesetz verboten.

    Ich verstehe nicht, dass das Tragen in der Öffentlichkeit nicht verfolgt wird, oder wozu haben wir das Vermummungsverbot?

  • NS
    Norbert Schulze

    Burka in der Schule, in Behörden auf dem Personalausweis im Pass. Unabhängig dass es nach westlichen europäischen Wertvorstellungen ein Unding ist, eine Frau in so einen Sack zu zwängen, möchte ich gerne wissen, mit wem ich es zu tun habe. Man erinnere sich, die 68er wurden von staatlichen Vertretern verdroschen, weil sie sich Mützen übers Gesicht gezogen haben. Diejenigen, die Burka tragen wollen, sollen es doch dortt machen, wo man sich über diesen Anblick erfreut.

  • F
    Freddy

    Es mag sein das ich nicht auf dem laufenden bin.

     

    Soweit mir bekannt ist besteht in Deutschland ein generelles Vermummungsverbot.

     

    Wo ist der Unterschied? Nur im Namen? Burka, Schimaske oder ein einfach Tuch.

     

    Warum muß es ein neues Gesetzt geben wenn es bereits verboten ist sich in der Öffentlichkeit zu vermummen.

     

    Laut Berichten gibt es 600 bis 800 Menschen die aktuell eine Burka in Deutschland tragen. Nach meiner Rechtsauffassung ist dies bereits verboten.

     

    Ich persönlich habe damit kein Problem, ich würde aber auch niemanden ansprechen wollen oder angesprochen werden wenn ich dessen Gesicht nicht sehen kann. Ich mache hier keinen Unterschied zwischen Abstammung, Glaube oder Geschlecht...

     

    Ich verstehe den Uterschied nicht, vieleicht kann mir daas jemand erklären?

     

    Im voraus Danke.