Abschiebungen nach Syrien: Verschwundener sitzt im Gefängnis
Zwei Mal in fünf Wochen landen Menschen im Knast, die trotz unsicherer Menschenrechtssituation nach Syrien abgeschoben wurden. Am eifrigsten hierbei zeigt sich das CDU-regierte Niedersachsen.
BERLIN taz | Ein 31-jähriger Kurde sitzt laut Amnesty International nach seiner Abschiebung aus Frankfurt in Syrien im Gefängnis. Die Menschenrechtsorganisation hatte kürzlich für Khalid Kenjo eine "Urgent Action"-Kampagne gestartet. Kenjo war Anfang September vom syrischen Geheimdienst vorgeladen worden und anschließend verschwunden. Amnesty befürchtete, dass ihm Folter droht. Am 1. September hatte ihn die Bundespolizei nach Damaskus abgeschoben, letzten Donnerstag konnte er während einer gerichtlichen Anhörung erstmals mit einem Anwalt sprechen.
Ob er gefoltert wurde, ist unklar. Kenjo wird die "Verbreitung falscher Informationen" über Syrien im Ausland vorgeworfen. Dies dürfte sich unter anderem auf seinen Vortrag im Asylverfahren beziehen. Der Kurde kam 2002 nach Deutschland, sein Asylantrag wurde in allen Instanzen abgelehnt.
Es war innerhalb von fünf Wochen das zweite Mal in Folge, das nach Syrien abgeschobene Flüchtlinge im Gefängnis landen. Im August war die schwangere, 25-jährige Yesidin Abta Houran aus Wiefelstede bei Oldenburg nach Damaskus gebracht worden. Nach neun Jahren in Deutschland wurde sie noch am Flughafen verhaftet, später kam sie allerdings wieder frei.
Sowohl Yeziden als auch Kurden werden in Syrien verfolgt. Das Auswärtige Amt nennt die Menschenrechtslage unter Präsident al-Assad aktuell "weiter unbefriedigend", es gebe "Folter, Misshandlung von Gefangenen und 'Verschwindenlassen'."
Ungeachtet dessen war im Januar ein Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und Syrien in Kraft getreten. Dieses erlaubt es den deutschen Behörden, nicht nur syrische Staatsangehörige, sondern auch Staatenlose, die sich vermutlich in Syrien aufgehalten haben, in das Land abzuschieben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Abkommen einen "wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration" genannt.
Auf Grundlage dieses Abkommens begannen Ausländerbehörden im Spätsommer die ersten von bundesweit rund 7.000 Geduldeten nach Syrien abzuschieben werden. Das CDU-regierte Niedersachsen nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein.
Am Mittwoch stoppte das Verwaltungsgericht Osnabrück jedoch mit Verweis auf den Fall Houran eine weitere Rückführung nach Syrien. Die Richter stellten fest, dass "unter Beweisantritt konkret dargelegt" wurde, das Abgeschobenen "Inhaftierung, körperliche Misshandlung und menschenunwürdige Haftbedingungen" drohen.
Der Bundesvorsitzende der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Tilman Zülch, forderte deshalb die sofortige Aussetzung des Rücknahmeabkommens. Wenn Schäuble sich "nicht für die Freilassung von Kenjo einsetzt, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, dass an seinen Händen Blut klebt," sagte Zülch weiter. In einer bisher unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hat die Bundesregierung angekündigt, sich um den Fall "kümmern" zu wollen.
2004 waren die beiden Zwillingsbrüder Kenjos nach einer Demonstration in Syrien festgenommen und gefoltert worden. Ahmed Kenjo wurde nach drei Monaten aus der Haft entlassen und starb kurz darauf an den Folterfolgen. Hussein Kenjo blieb 16 Monate im Gefängnis von Daraa.
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