Residenzpflicht: Wegezoll ohne Rechtsgrundlage
Zum ersten Mal hat ein Flüchtling protestiert, das Innenministerium gab ihm nun Recht. Dass Niedersachsens Ausländerbehörden Gebühren für "Reiseerlaubnisse" verlangen, war demnach nicht zulässig.
Niedersachsens Ausländerbehörden hätten von Geduldeten und Asylbewerbern keine Gebühren für Reiseerlaubnisse nehmen dürfen. Das stellte jetzt das Landesinnenministerium in einer Stellungnahme klar. "Das ist in der Gebührenordnung gar nicht vorgesehen", sagt Werner Ibendahl, der im Ministerium für den Bereich Asyl zuständig ist. "Und deswegen darf eine Reiseerlaubnis auch nichts kosten." Das sei aber "nichts Neues, diese Auffassung haben wir immer schon vertreten."
Bei der Ausländerbehörde Stadthagen im Landkreis Schaumburg hat man das anders gesehen. Dort verlangte man von dem ruandischen Flüchtling M. zehn Euro dafür, dass man ihm gestattete, für einige Tage nach Hamburg zu fahren. M. lebt in einem Asylbewerberheim in Rinteln. Er brauchte für die Reise eine Sondererlaubnis, weil er der so genannten Residenzpflicht unterliegt. Diese Vorschrift aus dem Aufenthaltsgesetz ist europaweit einmalig. Sie verbietet es Flüchtlingen, den ihnen zugewiesenen Landkreis zu verlassen. Selbst Reisen von wenigen Stunden erfordern eine Sondererlaubnis.
In Hamburg wollte der 30-jährige M. an Gegenaktionen zur Innenministerkonferenz Ende Juni teilnehmen. Dies erlaubte man ihm zwar. Doch zehn Euro waren ein hoher Preis für M.: Als Flüchtling bekommt er nur den halben Hartz IV-Satz, 40 Euro Bargeld, 140 Euro in Lebensmittelgutscheinen. M. beklagte sich beim niedersächsischen Flüchtlingsrat. Der legte die Sache zur Prüfung bei der Landesregierung vor.
Asylbewerber und Geduldete dürfen die Landkreise, die ihnen zugewiesen wurden, nicht verlassen.
Diese europaweit einmalige Vorschrift wird damit begründet, dass die Betroffenen "für die Behörden erreichbar sein sollen".
Kritiker halten die Residenzpflicht hingegen für eine Schikane, um Asyl in Deutschland unattraktiv zu machen.
Zu neun Monaten Haft verurteilt wurde 2009 ein Kameruner in Thüringen, weil er seinen Landkreis mehrfach unerlaubt verließ.
"Dass wir von Herrn M. Gebühren verlangten, war ein Versehen", sagt nun der Sprecher des Landkreises Schaumburg, Klaus Heimann. "Früher haben wir diese Gebühren genommen. Aber seit einem entsprechenden Gerichtsurteil tun wir das nicht mehr." Das Verwaltungsgericht Halle hatte im Februar dieses Jahres entschieden, dass Residenzpflicht-Gebühren keine Rechtsgrundlage haben. Seit vielen Jahren hielten Ausländerbehörden munter die Hand auf, wenn Flüchtlinge reisen wollten. "Da waren wir aber mit Sicherheit nicht die einzigen", sagt Heimann.
Von modernem "Wegezoll" spricht die Journalistin Beate Selders. Sie hat dokumentiert, wo Ausländerbehörden kassiert haben: In mindestens elf von 16 Bundesländern kostet Bewegungsfreiheit bis zu zehn Euro. "Spätestens nach dem Urteil aus Halle muss damit Schluss sein", sagt Bernd Mesovic von Pro Asyl. Der Verband fordert, die Regelung insgesamt abzuschaffen.
Denn jenseits der Gebührenerhebung bleibt es im Ermessen der Ausländerbehörden, ob solche Erlaubnisse für private Zwecke überhaupt erteilt werden. Über Weihnachten wollte M. Freunde in Rheine besuchen. Die Ausländerbehörde habe ihm die Erlaubnis verweigert, berichtet er. Zerwa fuhr trotzdem. Im Zug kurz hinter Osnabrück kontrollierte ihn die Polizei. Weil er sich zum ersten Mal über die Vorschrift hinweg gesetzt hatte, blieb es für M. bei einer Verwarnung. Doch im Wiederholungsfall droht Flüchtlingen nach wie vor Gefängnis.
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