G-8-Gipfel in Genua: Völlig zu Recht erschossen
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte sieht Notwehr als Ursache für Tod von Carlo Giuliani beim G-8-Gipfel in Genua 2001. Italien wird nicht verurteilt.
BERLIN taz | Der Tod eines Demonstranten beim G-8-Gipfel in Genua bleibt ungesühnt. Italien wird deshalb nun doch nicht verurteilt. Dies entschied am Donnerstag die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.
Während des Weltwirtschaftsgipfels 2001 kam es mehrfach zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten. Sowohl die Polizei als auch Protestierende agierten dabei mit großer Brutalität.
Carlo Giuliani war damals 23 Jahre alt. Mit einer Gruppe Vermummter attackierte er zwei Polizeijeeps, die verletzte Beamte aus der Kampfzone bringen wollten. Im Jeep saß der 20-jährige Carabinieri Marco Placanica, der mit seinen Nerven am Ende war. Er warf einen Feuerlöscher aus dem Jeep Richtung Demonstranten und zielte dann durch die zerborstene Scheibe mit seiner Pistole auf wechselnde Angreifer.
Vom Jeep zweimal überrolt
Carlo Giuliani, der zwei Meter neben dem Jeep stand, hob den Feuerlöscher auf, wohl um ihn zurückzuwerfen, der Carabinieri schoss. Giuliani wurde in den Kopf getroffen und war vermutlich sofort tot. Anschließend wurde er von dem rangierenden Jeep noch zweimal überrollt. Die italienischen Ermittlungen gegen Placanica endeten ohne Bestrafung. Angeblich habe er nur in die Luft geschossen, die Kugel habe einen Stein getroffen, und erst dieser habe den Warnschuss in Richtung Giuliani gelenkt.
Die Eltern Giulianis und seine Schwester glauben das nicht. Sie werfen dem italienischen Staat den Einsatz "exzessiver Gewalt" vor, auch weil der Polizist zur Selbstverteidigung nur eine Schusswaffe (statt etwa Gummigeschosse) zur Verfügung hatte. Zwar wurde Italien im September 2009 zunächst vom EGMR verurteilt, die Angehörigen sollten zusammen 40.000 Euro Schadenersatz erhalten - aber nur weil Italien den Fall nicht genügend aufgeklärt habe.
Ausversehen überfahren
Gegen diese Entscheidung legten sowohl die Angehörigen als auch die italienische Regierung Rechtsmittel ein. Und die 17-köpfige Große Kammer des Gerichtshofs entschied nun ganz im Sinne Italiens. Placanica habe angesichts des gewalttätigen Angriffs in Notwehr geschossen, so die Richter. Selbst wenn er direkt auf Giuliani gezielt hatte, worauf Fotos und Videos hindeuten, wäre der tödliche Schuss gerechtfertigt gewesen. Dass Giuliani vom Jeep noch überrollt wurde, sei nicht mit Absicht erfolgt, außerdem sei der Demonstrant da wohl bereits tot gewesen.
Die Richter kritisierten nicht einmal mehr die mangelnde Aufklärung des Falls. Es sei letztlich egal, ob die Kugel Giuliani direkt oder nur als Abpraller traf, da letztlich beides gerechtfertigt gewesen sei. Die Entscheidung fiel mit zehn zu sieben Stimmen.
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