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Regierung erlässt ReisehinweisAls Homo lieber nicht nach Russland

In Russland ist „Schwulenpropaganda“ verboten, die Bundesregierung warnt Homosexuelle deshalb vor Reisen in das Land. Das sei nicht genug, kritisieren Grüne.

Propagandadelikt? Die russische Polizei nimmt eine Teilnehmerin der verbotenen Gay Pride in Moskau fest. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Bundesregierung hat für Schwule, Lesben und Transgender einen Reisehinweis für Russland erlassen. Anlass ist eine Gesetzesänderung vom März 2012, die „Propaganda von Homo-, Bi- oder Transsexualität gegenüber Minderjährigen“ unter Strafe stellt.

Zunächst trat das Gesetz in St. Petersburg in Kraft. Inzwischen wird es auch in anderen Städten debattiert und wurde Ende März auch ins nationale Parlament eingebracht.

Das Auswärtige Amt hat nun seine Reisehinweise für Russland ergänzt. Zwar sei Homosexualität in Russland nicht strafbar, „jedoch ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaft in der russischen Gesellschaft weniger ausgeprägt als in Westeuropa.“ Trotz internationaler Proteste seien in russischen Regionen Gesetze verabschiedet worden, wonach die öffentliche Demonstration und Unterstützung von Homosexualität mit Geldstrafen geahndet werden kann, heißt es in dem Reisehinweis.

Wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen hervorgeht, kritisiert die Bundesregierung dieses Gesetz zwar und „mahnt gegenüber der russischen Seite weiterhin an, bestehende Defizite zu beseitigen“. Doch für die Grünen geht das nicht weit genug. Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, kritisiert, dass die Bundesregierung keine Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung in Russland und Osteuropa hat. „Damit lässt sie die deutschen Reisenden – vor allem aber die russischen Schwulen und Lesben – mit dieser Warnung allein im Regen stehen“.

Zugleich warnt Beck vor einem Rollback in Osteuropa, da auch in der Ukraine und in Städten in Moldavien und Ungarn ähnliche Gesetzesinitiativen vorbereitet werden. Während etwa der Europarat dazu eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet hat, habe die Bundesregierung „außer warmen Worten und freundlichen Tipps keine Strategie und kein koordiniertes Handeln zu bieten“, sagt Beck.

Demoverbot statt Jugendschutz

Das Gesetz gegen so genannte „Schwulenprogaganda“ soll in Russland offiziell Kinder und Jugendliche schützen. In den vergangenen Monaten führte es mehrmals zu Demonstrationsverboten und Festnahmen von Homo-Aktivisten, die teils zu Geldstrafen verurteilt wurden. Zudem befürchten Gegner des Gesetzes, dass die Maßnahme nur ein Vorbote für eine neue Unterdrückung von Homosexuellen in Russland ist.

Trotz aller Kritik an mangelnden Strategien ist die Maßnahme der Bundesregierung, für Russland einen Reisehinweis für Homosexuelle zu erlassen, beachtenswert. Ähnliche Hinweise gibt es in der Regel nur für Länder, in denen Homosexualität unter Strafe steht, oder gewalttätig verfolgt wird. Zwar beantwortet die Regierung nicht, ob sie in dem russischen Gesetz nun eine Kriminalisierung von Homos sieht, ihr Reisehinweis lässt diese Vermutung allerdings zu.

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8 Kommentare

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  • HP
    heten pro homo

    @toddi

    Die Diskussion wie "normal" Homosexualität ist, sollte auch müßig sein. Was zwei oder mehr erwachsene Menschen im Einverständnis miteinander tun, sei letztlich ihnen selbst überlassen. Und angesichts der sexualisierten Werbung, die nicht zuletzt auch in Russland nicht gerade selten ist, ist der Vorwand "Jugendschutz" doch sehr fadenscheinig.

    Wenn wir alle Automechaniker_innen würden, wär das wahrscheinlich fürs Überleben der Menschheit recht schädlich. Hab noch niemanden gehört, der deswegen die Automechanikerei verbieten, oder die "öffentliche Darstellung" dieser Tätigkeit unter Strafe stellen wollte.

    Zur Argumentation "wenn alle das täten" ansonsten nur Folgendes: http://www.youtube.com/watch?v=AhtFr6P1LGs

     

    @ Mirko M.

    Dem Europarat gehört Russland allerdings schon an. Der hat mit der EU auch direkt nix am Hut, mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dafür schon.

  • M
    M.E.

    @Michael44, Mirko M.

     

    Sorry, aber Europarat hat mit der EU absolut nichts zu tun (im Gegensatz zu dem Europäischen Rat und dem Rat der EU). Deswegen hätte der EuGH da auch keine Kompetenz. Europarat ist eine internationale Organisation, in der Russland übringens sehr wohl Mitglied ist, weswegen da ein bisschen Druckpotenzial durchaus vorhanden wäre. Dadurch, dass Russland die Europäische Menschenrechtserklärung unterzeichnet hatte, könnte es auch (wie schon mehrfach zuvor) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt werden.

  • D
    Debe

    @Mirko M:

    Wie Sie schnell z.B. bei Wikipedia nachlesen können, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (auch) für Russland zuständig - das Land ist ja auch Mitglied im Europarat. Nicht zuständig sind, gut erkannt, die EU und der EuGH.

     

    Wenn die Bildzeitung das schon nicht hinbekommt...

    http://www.bildblog.de/tag/egmr/

    dann muss man es ja nicht bei der taz unkorrigiert stehenlassen.

  • S
    Sabine

    @toddi: wir wollen alle hoffen, dass dir irgendwann mal der Zusammenhang zwischen Schwulenhass, Männerhass und Soldatentum aufgehen wird.

     

    Schwulsein macht übrigens nicht unfruchtbar. Wenn alle Schwul wären, könnten immer noch Kinder entstehen. Vielleicht gäbe es dann sogar mehr gewünscht und in der Folge mehr geliebte Kinder.

    Deine Degenerationshypothese ist ziemlich....einfach. Darwin hätte dir eine geklatscht.

  • MM
    Mirko M.

    Michael44: "Das entsprechende Gesetz verstößt gegen die Bestimmungen des Europarates und Russland gehört daher vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt."

     

    Russland gehört nicht zur EU. Der Europarat hat bei Russischem Recht auch nichts zu sagen. N00b.

  • T
    toddi

    keine Schwulenbesuche (zu mindestens schrille auf sich "aufmerksammach Prozessionen") in Russland - man werden die traurig sein. Aber vielleicht hat die dortige Bevölkerung ja andere ernsthafte, existentielle Probleme - als die wie "normal" Homosexualität ist. Die ist immerhin so normal das bei Ausschließlichkeit die Menschheit aussterben würde - aber das ist nur eine rein biologische Tatsache...

  • G
    gundi

    "... dass die Bundesregierung keine Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung in Russland und Osteuropa hat..." liegt womöglich an der Begrenztheit der Möglichkeiten. So verurteilenswert Diskriminierung ist, so wenig dient die Bundesregierung der Glückseligkeit der gesamten Menschheit. Mir würde es oft schon genügen, wenn sie die heimischen Aufgaben erfüllen würde.

  • M
    Michael44

    Das entsprechende Gesetz verstößt gegen die Bestimmungen des Europarates und Russland gehört daher vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

     

    Immer mehr entfernt sich unter Putin das Land Russland von den Menschenrechten.

     

    Und Ex-Bundeskanzler Schröder ist weiterhin ein "enger" Freund von ihm. Und die Geschäfte mit Russland (Erdgas) laufen suuuper...

     

    Da spielt es dann auch keine Rolle, wenn da die Menschenrechtslage sich verschlimmert, die Demonstrationsfreiheit begrenzt wird und Putin als alter Geheimdienstler zu antidemokratischen Mitteln greift.

     

    Russland bewegt sich unter Putin auf einen gefährlichen Weg.