Tierschutzgesetz: Sodomie wird Ordnungswidrigkeit
Der Bundesrat hat die umstrittene Novelle zum Tierschutzgesetz gebilligt – zum Ärger von Tierliebhabern aller Art.
BERLIN taz | Die umstrittene Reform des Tierschutzgesetzes hat den Bundesrat passiert. Tierschützer und Menschen mit sexuellen Beziehungen zu Tieren hatten bis zuletzt darauf gehofft, dass das Gesetz in den Vermittlungsausschus geschickt wird.
Während der deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass die Reform nicht weit genug gehe, sehen sich Mitglieder des Zoophilenverbandes Zeta durch die Neuerungen diskriminiert – schließlich verbietet sie nicht nur das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke, es unterbindet auch jegliche sexuelle Handlungen mit Tieren.
Bislang waren diese nur verboten, wenn dem Tier damit Schmerzen oder Leid zugefügt werden. In Zukunft wird Sodomie eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
„Wir werden nun Geld für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sammeln“, sagt David Zimmermann, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Zeta. Zusammen mit zehn weiteren Zoophilen demonstrierte der 26-Jährige am Freitag in Berlin gegen das Gesetz.
Zimmermann ist einer der wenigen Zoophilen, die ihre sexuelle Präferenz öffentlich gemacht haben. Als „Zoophiler Tierpfleger“ wird er von Jobportalen im Internet verbannt und erntet auf seiner Website heftige Beschimpfungen. Zu der gesellschaftlichen Diskriminierung komme nun auch eine gesetzliche. „Wenn das Gesetz in Kraft tritt, bin ich ein Krimineller. Ich fühle mich aber nicht wie einer“, sagt Zeta-Mitglied Thomas Kiok.
Auch der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die Reform, wenn auch aus anderen Gründen. Zwar begrüßt der Verbund das Sodomie-Verbot, sieht ansonsten aber deutlichen Nachholbedarf. So stehe im Gesetz noch immer kein Verbot von Brandzeichen, die unbetäubte Ferkelkastration bleibe zu lange erlaubt. „Die Chance, das Staatsziel Tierschutz mit Leben zu erfüllen, wurde vertan“, sagte Verbandspräsident Thomas Schröder.
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