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Verengte SpielräumeGute und schlechte Flüchtlinge

Die Berliner Pläne für ein verschärftes Ausweisungsgesetz sorgen in Bremen für Unruhe: Mühsam errungene Ermessensspielräume würden deutlich schrumpfen.

Gefangen in einem fremden Land: Flüchtinge im Abschiebeknast. Bild: dpa

BREMEN taz | Die Bremer Flüchtlingspolitik gerät unter Druck. Ein Entwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, Abschiebungen zu erleichtern. Nachdem vor zwei Wochen bereits die Definition von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsländer“ auf den Weg gebracht wurde, will das CDU-geführte Ministerium nun auch die Ausweisung von Personen erleichtern, die „unter Umgehung einer Grenzkontrolle“ einreisten oder zuvor ihre Identitätspapiere vernichtet haben. Es schafft zahlreiche neue Tatbestände, die eine Festsetzung von Flüchtlingen begründen.

Der innenpolitische Sprecher Bremer Grünen, Björn Fecker, fürchtet „ein gigantisches Inhaftierungsprogramm“, sollte der Entwurf Wirklichkeit werden. So schaffe man keine Integration. Innenminister Thomas de Maizière hingegen sieht den Entwurf als „ausgewogenes Paket“, da „geduldete Ausländer mit guter Integrationsprognose“ künftig schneller einen sicheren Aufenthaltsstatus erhielten.

Bremen hatte unter Rot-Grün die Residenzpflicht gelockert und Regelungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geschaffen, wie sie auch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verlangt. Es praktiziert eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung, vermeidet weitgehend Abschiebungshaft, hat die Härtefall-Verordnung neu gefasst und Ausnahmen von der Passpflicht ermöglicht. Viele dieser erweiterten Entscheidungsspielräume würden durch das geplante Ausweisungsgesetz deutlich verkleinert beziehungsweise ganz in Frage gestellt. Noch vor der Sommerpause soll es auf die Tagesordnung des Bundeskabinetts gelangen.

Britta Ratsch-Menke vom Bremer Flüchtlingsrat wertet Teile des Entwurfs als „in Gesetzesform gegossene Stammtischparolen“. Damit meint sie die vorgesehene Gleichsetzung von Asylanträgen, die als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, mit dem Vorwurf der versuchten Erschleichung von Sozialleistungen. Der Bundesinnenminister hingegen verteidigt das Vorhaben mit Verweis auf die notwendige „Zustimmung in der Bevölkerung“: Nur, wenn alle ausgewiesen würden, die nicht faktisch verfolgt seien, akzeptierten die Deutschen die Aufnahme „echter“ Flüchtlinge. „Unsere Großzügigkeit“, so de Maizière, „darf nicht missbraucht werden.“

Das Bremer Innenressort erklärt auf Nachfrage, den Entwurf „sehr kritisch begleiten“ zu wollen. „Wir werden das nicht einfach schlucken“, sagt Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler, „sondern für unsere Positionen kämpfen und unserer Linie treu bleiben.“ Und wenn sich de Maizière durchsetzt, auch im Bundesrat? „Dann müsste Bremen seine Regelungen anpassen“, sagt Gerdts-Schiffler – „aber wir würden unsere Ermessensspielräume bis aufs Äußerste ausschöpfen.“ Nach Einschätzung der Flüchtlingsrat-Vertreterin würde es im Rahmen eines verschärften Bundesgesetzes allerdings „sehr viel schwieriger“, vor Ort menschenfreundliche Lösungen zu finden.

Feckers Kollege als innenpolitischer Sprecher, Sükrü Senkal von der SPD, hat ebenfalls eine klare Meinung zum geplanten Ausweisungsrecht: „Harter Tobak“ sei das, „nicht tragbar“ und ein eklatanter Rückschritt hinter die Bremer Regelungen. Auf Bundesebene ist seine Partei allerdings an der Neufassung durchaus beteiligt. Die „konsequente Rückführung nicht schutzbedürftiger Personen“ ist Teil des Berliner Koalitionsvertrages – wobei Schutzbedürftigkeit oft genug politisch statt faktisch definiert wird.

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