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Kommentar Edathy-AffäreKeine Strafe für faires Verhalten

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Ex-Innenminister Friedrich wird strafbares Verhalten vorgeworfen, weil er die SPD wegen Edathy warnte. Das ist zu einfach.

Alles aus dem Blick verloren? Der ehemalige Innenminister Hans-Peter Friedrich. Bild: dpa

N ehmen wir mal an, der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hätte den Kinderporno-Verdacht gegen den begabten SPD-Abgeordneten Edathy für sich behalten. Vielleicht wäre Edathy nach der Koalitionsbildung Staatssekretär geworden. Und im Februar hätte es eine Durchsuchung bei ihm gegeben.

Dann hätte die SPD einen großen Kinderporno-Skandal am Hals gehabt, Edathy wäre in dieser Position noch mehr fertig gemacht worden und alle hätten sich gefragt, warum Friedrich mit seinem Herrschaftswissen die SPD scheinheilig und vermeintlich schadenfroh in den Skandal laufen ließ.

Das wäre also offensichtlich auch keine sinnvolle Lösung des Dilemmas gewesen. Also muss es einen ungeschriebenen Rechtfertigungsgrund geben, in einer derart ungewöhnlichen Situation die Spitze der konkurrierenden Partei von dem Verdacht zu informieren. Was die parlamentarische Fairness erfordert, muss auch rechtliche Wirkung haben. Es kann nicht sein, dass Friedrich jetzt als Täter einer Verletzung des Dienstgeheimnisses dasteht, weil er sich gegenüber dem politischen Konkurrenten fair verhalten hat.

Friedrich allerdings verteidigt sich ungeschickt (wie er sich ja oft ungeschickt verhält - weshalb er inzwischen auch nicht mehr Innenminister ist). Seine Behauptung, er durfte die Information damals an die SPD weitergeben, weil es ja noch nicht um einen strafrechtlichen Vorwurf gegen Edathy ging, ist Quatsch. Denn natürlich ist auch eine polizeiliche Information im Vorfeld eines Verdachts schon ein Dienstgeheimnis, das ein Innenminister nicht ohne rechtlich tragfähigen Grund weitergeben darf.

Nicht alle Sozis plaudern

Nun wird zwar eingewandt, dass Friedrich mit dem Hinweis an die SPD-Spitze die Ermittlungen gegen Edathy gefährdet hat. Dieses Risiko durfte er aber eingehen, wenn er die SPD-Spitze darauf verpflichtet, die Information über Edathy nur für Zwecke der Regierungsbildung zu verwenden und weder ihn noch die Medien zu informieren. Es gibt auch keinen Erfahrungssatz, dass Sozialdemokraten generell keine Informationen für sich behalten können.

Dass Edathy wohl ab November letzten Jahres spürte, wie sich etwas über ihm zusammenbraut, kann zwar ein Indiz für eine Indiskretion aus der SPD sein. Aber es gibt auch viele andere mögliche Gründe. So hat Edathy sicher mitbekommen, dass in Kanada gegen die Firma ermittelt wird, von der er einst Bilder bezogen hatte. Außerdem sind an strafrechtlichen Ermittlungen viele Personen beteiligt, so dass es auch viele potentiell undichte Stellen gab. Das beweist schon die Anwesenheit der Nienburger Lokalzeitung "Die Harke" bei der Durchsuchung von Edathys Wohnung. Den Journalisten hat sicher nicht SPD-Chef Gabriel geschickt.

Ermittlungen ins Blaue hinein?

Wenn die Ermittler nun klagen, sie hätten bei der Durchsuchung von Edathys Wohnungen nichts gefunden, weil dieser wohl vorgewarnt war, so fragt man sich, warum die Ermittler eigentlich so lange warteten. Schließlich beauftragte Edathy bereits im November 2013 einen Rechtsanwalt, der bei verschiedenen Staatsanwaltschaften nachfragte, ob gegen Edathy ermittelt wird. Nach Informationen der SZ sprach der Anwalt auch mit der Polizei und verhandelte noch am 22. Januar mit den Ermittlern. Wer einem Verdächtigen, der offensichtlich vom Verdacht weiß, noch zwei Monate Zeit gibt, bis eine Hausdurchsuchung stattfindet, braucht sich über einen mangelnden Überraschungseffekt nun wirklich nicht zu beschweren.

Fragwürdig ist aber auch, wie die Staatsanwaltschaft Hannover überhaupt zu ihrem Anfangsverdacht gegen Edathy kam. Bisher ist nur bekannt, dass der Abgeordnete bei der kanadischen Firma Bilder mit nackten Jungs bestellte, die in Deutschland nicht strafbar sind. Das allein sollte als Anlass für eine Hausdurchsuchung nicht genügen.

Ein Erfahrungssatz, dass jemand, der legale Bilder von nackten Kindern besitzt, auch illegale Bilder (zum Beispiel mit sexuellen Posen) besitzen müsse, befremdet. Ist es so abwegig, dass jemand mit derartigen Neigungen versucht, sich im Rahmen des Legalen zu halten? Bei einem Autofahrer, der laut Radarkontrolle genau so schnell fuhr wie gerade noch erlaubt war, unterstellt auch niemand, dass er sonst wohl unerlaubt schneller fährt.

Gerade bei einem so vernichtenden Verdacht wie dem Besitz von Kinderpornographie kann man von Polizei und Staatsanwaltschaft erwarten, dass sie nicht ins Blaue hinein Wohnungen durchsuchen, sondern sich auf konkrete Verdachtsfälle konzentrieren. Neben Edathy, Friedrich und der SPD-Spitze müssen auch die Hannoveraner Ermittler noch einige Fragen beantworten.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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52 Kommentare

 / 
  • Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sind abscheulich. Keine Frage!

    Aber was ist das für eine Gesellschaft, die hier empört ist über Nacktfotos von Kindern und deren verletzter Rechte, aber von verhungernden Kindern aufgrund von wirtschaftlichen Verhältnissen, an denen wir mit schuldig sind, nicht wissen will.

  • Gute Gründe, mal gegen Gesetze zu verstoßen, mag es geben. Nur, wenn es herauskommt, bleibt in einem Rechtsstaat nur, die Strafe in Kauf zu nehmen.

     

    Wenn die Gründe gut waren, wird die entsprechende moralische Verurteilung gering bleiben, und auch die Strafe selbst.

     

    Dass die Tat selbst - Ausplaudern von Kenntnissen über das Privatleben, die der Polizei durch Ermittlungsarbeiten bekanntwurden - ist ein schwerer Verstoß gegen die Privatsphäre der Bürger, der viel zu wenig verfolgt wird.

  • H
    Hans

    "wenn er die SPD-Spitze darauf verpflichtet, die Information über Edathy nur für Zwecke der Regierungsbildung zu verwenden"

     

    Das ist, mit Verlaub, extrem unrealistisch.

    Mit jeder informierten Person steigt die Wahrscheinlichkeit exponentiell, dass etwas durchsickert, und nur Gabriel hätte ja nicht gereicht.

  • L
    Lowandorder

    ceterum censeo 2.0

     

    Uppps -

     

    jetzt auch unverändert in der

    paper-taz!

     

    ist doch das " was wäre wenn"

    schon in den - eingerückten - Kommentaren in der

    e-taz mehrfach zurückgewiesen worden!

     

    wird doch im Beitrag selbst

    die Angabe/Einlassung des jetzt Ex-Mi:

    " noch kein strafrechtlicher Vorwurf"

    zutreffend als

    "Quatsch" bezeichnet.

     

    Dann aber gilt:

     

    unsere Rechtsordnung schützt gerade nicht den

    tatüberzeugten, vermeintlich

    rechtmäßig handelnden Täter,

    der gar nicht´s davon weiß,

    daß ihm - jedenfalls hier nach

    Herrn Rath - ein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht!

     

    (str. - aber mindestens als Versuch oder als vollendete Tat strafbar)

  • G
    gerstenmeyer

    dass ein politiker der sich an bildern mit nackten kindern ergötzt von seinen kollegen wie gabriel,steinmeier und oppermann

    gedeckt wurde ist höchst unmoralisch-nicht nur friedrich sollte

    abdanken sondern diese genannten genossen und natürlich der haupttäter

  • Sehr geehrter Herr Dr. jur. Rath,

     

    Herr Minister Friedrich hat sich also "fair" verhalten, weil er ein Dienstgeheimnis verraten und damit Ermittlungen erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht hat?

    Ich bin verwundert, wie sich die Ansichten in Deutschland doch geändert haben. Einmal unbeachtlich der konkret möglichen Straftatbestände könnte wohl zukünftig jeder gegen das organisierte Verbrechen ermittelnde Staatsanwalt sagen, er wollte zu den Bossen nur fair sein, damit diese vor dem Besuch durchsuchender Staatsorgane ein wenig aufräumen können. Alle anderen Staatsbürger ausser PoltikerInnen muss man dringendst mittels Vorratsdatenspeicherung usf. überwachen, denn diese sind sicher eine sehr grosse Gefahr.

  • (falsche Taste - schwupp weg war der Beitrag)

    Ob Friedrichs Weggang richtig oder falsch war, ich finde, das ist im Augenblick nicht wirklich beurteilbar. Wie ich überhaupt den Eindruck bekomme ... Herr Edathy macht grad was ziemlich Gutes. Er taucht unter und wartet ab. Wenn ich mir die erhitzten Gemütern des Augenblicks so anschaue ... das hektische Dies und Das ... dann tut genau so etwas Not: Der Mut, die Füße still zu halten und abzuwarten, bis sich Konturen schärfer abzeichnen und das ganze Bild anfängt, klareer zu werden.

  • Hm. Herr Rath, Ihr konsruiertes "Was wäre passiert, wenn" befremdet mich. Hatte Ihrer Meinung nach die Verhinderung eines "großen Kinderpornoskandals bei der SPD" oberste Priorität?

    Dass Friedrich jetzt den Hut genommen hat - ok. Ist so. Ob das richtig oder falsch ist,

  • D
    DJones

    Erstaunlich, dass ein promovierter Jurist mit Floskeln wie "ungeschriebener Rechtfertigungsgrund" & "parlamentarische Fairness" argumentiert.

     

    Im Klartext:

    Der Zweck heiligt die Mittel. Und vor dem Gesetz sind Bundestagsabgeordnete (und andere mit Beziehungen) gleicher als andere.

     

    Toll, dass die TAZ Pressefreiheit so groß schreibt, und so einen abwegigen Kommentar veröffentlicht! (Das war jetzt Ironie)

  • G
    gesche

    Will die taz hier ihrer Pädo-Kundschaft Zucker geben?

     

    Die Ermittlungen kamen durch Auffliegen eines Pädorings zustande. In dem Zusammenhang müssen auch die Bilder entstanden sein. Und: Kinder zur sexuellen Stimulanz posieren zu lassen und abzulichten, ist nicht legal. Und selbst wenn es das wäre: wäre das etwa okay? Aus Sicht des Konsumenten, für den die Kinder Objekte seines Genusses sind, sicher. Für die Kinder aber nicht.

     

    Komisch, dass man sowas hier genau erklären muss.

    Aber dafür gibt es bestimmt einen Grund.

  • Da haben wir endlich eine Staatsaffäre in Watergate-Dimension und Herr Rath schreibt sie klein (ganz unaufgeregt).

     

    Reihen wir nun mal Wörter und Unwörter des Jahres 2013 aneinander, so bekommen ein GroKo-Gate! :-)

    • L
      LOwandorder
      @lichtgestalt:

      gemach

       

      unsere Rechtsordnung schützt gerade nicht den tatüberzeugten, vermeintlich

      rechtmäßig handelnden Täter,

      der gar nicht´s davon weiß,

      daß ihm - jedenfalls hier nach

      Herrn Rath - ein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht!

       

      einfach mal zu ende subsumieren;

      genau das hat - in seinem laienhaften Verständnis -

      unser Vollpfostenjurist und

      Ex-Minister auch nicht getan.

      • @LOwandorder:

        Ich habe doch nur, und sehr gemach, die Entwicklung eines GroKo-Gate angekündigt..

         

        "Zufällig paart man sich, man fühlt, man bleibt

        Und nach und nach wird man verflochten;

        Es wächst das Glück, dann wird es angefochten

        Man war entzückt, nun kommt der Horst heran,

        Und eh man sich's versieht, ist's eben ein Roman."

        - JWvG (leicht modifiziert) -

  • K
    Knut

    Statt den möglichen Rechtsbruch eines Mannes zu legitimieren, der eben noch an höchster Stelle für die Kriminalitätsbekämpfung in diesem Land verantwortlich zeichnete, wäre es wohl angemessener, Friedrichs Verhalten im Zusammenhang mit dem Selbstverständnis vieler Bundespolitiker - über fast alle Parteigrenzen hinweg - zu beleuchten.

     

    Mir drängt sich eher der Verdacht auf, dass Herrn Friedrich (bezeichnenderweise aus Bayern) ein Gefühl von fraktionsübergreifender "Solidarität" beschlich (die zudem für die eigenen Koalitionsverhandlungen nützlich schien).

     

    In Bundestagsdebatten und in den 30-Sekunden-Aufsagern in den Nachrichtensendungen bemühen sich fast alle Bundestagsabgeordnete und/oder BundesministerInnen seit den Achtzigern, den Eindruck zu erwecken, sie gönnten dem (vermeintlich) anderen Lager nicht den Dreck unter den Fingernägeln. Tatsächlich kommen die meisten jedoch ganz prächtig miteinander aus!

     

    Das Volk gegen dessen Wunsch und deren Interessen zu verwalten, statt sich als dessen Verteter zu verstehen und demütig und dem Gewissen des Einzelnen verpflichtet (Stichwort Fraktionszwang) zu handeln, braucht einfach stärkere Seilschaften ...

     

    Das Problem ist dabei nicht grundsätzlich, dass sie miteinander auskommen, sondern das Affentheater, dass medial für die Stammtische aufgeführt wird.

  • > Es kann nicht sein, dass

    > Friedrich jetzt als Täter

    > einer Verletzung des

    > Dienstgeheimnisses

    > dasteht, weil er sich

    > gegenüber dem politischen

    > Konkurrenten fair verhalten

    > hat.

     

    Häh, bitte, was?!?

     

    Wär's einer von den Linken gewesen, hätte man dem GAR NICHTS erzählt, sondern erstmal schön genüsslich&überraschend durch Entzug der Immunität gedemütigt...

     

    Sieht Fefe auch so:

    http://blog.fefe.de/?ts=ac0220f9

     

    Im übrigen sind politische Konkurrenten nicht besser zu behandeln als sonstige Bürger (und denen hätte der IM Friedrich das wohl auch kaum gesteckt, gell?).

     

    Gesteckt wurde das ganz im übrigen erst, als ein Ende jeglicher „Konkurrenz“ und der Beginn der ganz großen Kumpanei namens GroKo absehbar wurde...

     

    Sorry, das „Argument“ trägt vorne und hinten nicht...

  • N
    Nase

    Natürlich ist dies beim Autofahrer so. Wird er mit 3 Promille als Fußgänger erwischt und kann noch gerade gehen, wird eine gewisse Gewöhnung an Alkohol unterstellt und davon ausgegangen, dass so jemand sich auch alkoholisiert ans Steuer setzt.

  • Einige hier heben ja die "Unaufgeregtheit" des Kommentars hervor, als ob das alleine schon Ausweis seiner Qualität wäre.

     

    Argumentativ bewegt er sich aber leider unaufgeregt auf einem ziemlich bescheidenen Niveau und offenbart ein zweifelhaftes Rechtsverständnis.

     

    Die logische Konsequenz, die man aus der Argumentation des Kommentatoren ziehen müsste, wäre ja, dass Rechtsbrüche dieser Art aus Gründen der "Fairness" prinzipiell legitim seien. Dadurch würde das Recht allerdings zu einer relativ beliebigen Angelegenheit werden. Nach der Logik wäre es dann wohl auch legitim, wenn Friedrich den Vorstand eines Konzern vorab darüber informieren würde, wenn gegen einen ihrer CEO-Aspiranten ermittelt werden würde.

     

    Kurz: Einfach ein wenig zu schlicht gedacht von Herrn Rath.

    • @karlstadt:

      Ich denke eher, eine rein rechtspositivistische Betrachtung wie die Ihre ist ein wenig zu schlicht gedacht.

       

      Wir leben in einem Gesellschaftssystem, in dem die einzelne Subsysteme ihre Funktionen haben und in einem systemerhaltenden Sinne korrespondieren sollten, es gibt kein kontextneutrales Primat "des Rechtes".

  • H
    helmutgw

    Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wurde über Bord geworfen, weil ein politischer Amtsträger in ein Ermittlungsverfahren geriet. Hier geht es um den Rechtsstaat, und nicht darum, wer wen in einen "Skandal laufen ließ". Alle Amtsträger haben ohne Ansehen der Person ihre Pflicht zu tun.

     

    Außerdem: Datenschutz? Wie kommt ein Innenminister dazu, den "Vorgesetzten" von den Ermittlungen zu informieren.

     

    Außerdem: Nach diesen Vorgängen wird stehen bleiben, daß monatelang Beweise beiseite geschafft werden konnten. D.h. Verschwörungstheorien wurde erst Tür und Tor geöffnet.

  • O
    Oachkatz

    Vielen Dank, taz und Christian Rath. Das Beste, was ich bisher in den Medien zum Thema lesen durfte.

  • H
    Humboldt

    Das Problem ist, sobald "Ermittlungen zu dem Thema Kinderpornographie" öffentlich werden, ist die betreffende Person (erst Recht, wenn es ein Prominenter oder Politiker ist) in ihrer bürgerlichen Existenz vernichtet.

     

    Und die Staatsanwaltschaft sagt dann einfach nur "sorry, war alles legal"?

     

    Vielmehr tut sich hier ein ungeheuerlicher Verdacht auf! Ich glaube zwar nicht an die Verschwörungstheorie, dass man ihm irgendwelches Zeugs untergejubelt hat, aber:

     

    1. Die Kanadischen Behörden haben eine IP/Kreditkarten-Nummer an das BKA routinemäßig (ungeprüft auf strafrechtliche Relevanz in Deutschland) weitergeben, weil AZOV (legaler Pornoanbieter nicht Kinderporno-Ring) wegen Vertrieb illegaler Inhalte (illegal in Kanada!) hochgenommen wurde.

     

    2. Das BKA, welches auch im NSU-Untersuchungsausschuss von Edathy scharf angegangen wurde und dem der Untersuchungsausschuss Nachlässigkeit und Inkompetenz in der NSU-Affäre nachweisen konnte, wertet die Daten aus und sagt, triumphierend "hoppla, wen haben wir denn hier".

     

    3. Ist zwar explizit alles legal, was der Herr Edathy da gekauft hat, aber das BKA und die zuständige Staatsanwaltschaft sind ausgebufft genug, um zu wissen, dass man aus so einer Sache einen "Anfangsverdacht für Ermittlungen" konstruieren kann.

     

    4. Mit der überflüssigen Information des BKA an den Bundesinnenminister war klar, dass Herr Edathy, auch wenn sich am Ende alles aufklärt ("war alles legal"), politisch schon einmal erledigt ist.

     

    5. Und mit den öffentlich gemachten staatsanwaltschaftlichen Hausdurchsuchungen war er auch gesellschaftlich zerstört!

     

    Merke: Uns (BKA) kritisiert man öffentlich als Politiker nur einmal!

     

    Das ist alles unerträglich!

    • @Humboldt:

      Klingt alles super VTmäßig unwiderlegbar, hat nur einen Haken: Für einen Durchsuchungsbeschluss brauchten die schlapp-behüteten beleidigten Leberwürste wesentlich mehr als einen selbsterklärten Anfangsverdacht.

       

      Sie brauchen einen Gerichtsbeschluss. Und die versammelte Strafjustiz gerade in Hannover wird sich nach dem blamablen Verlauf des Wulff-Prozesseserstmal erstmal hüten, leichtfertig prominente Politiker mit derart vernichtenden Ermittlungen zu überziehen.

      • H
        Humboldt
        @Normalo:

        Werter normalo,

        ein korrekter Hinweis von Ihnen, nur wissen wir spätestens seit dem redtube-Skandal und der freizügigen richterlichen Prüfungen durch das Kölner Landgericht, was der Richtervorbehalt in Deutschland noch wert ist - nichts!

  • Sehr guter Kommentar, Christian Rath, bei der Hysterie und jeweiligen parteiischen Voreingenommenheit, die hier mittlerweile herrscht. Friedrich ist für mich auch ein rotes Tuch, aber ihn wegen dieser Sache jetzt zu killen, ist schlicht unfair.

  • S
    Sebastian

    Ich zahle dann bitte auch heute keine Einkommensteuer mehr. Das passt mir gerade nicht so gut, da ich einen PKW abzuzahlen habe. Danke!

  • G
    Gregor

    Bitte was?

     

    Der Innenminister habe also nicht nur das Recht, sondern die moralische Pflicht, vor Beginn der Koalitionsverhandlungen erstmal ein paar Gerüchte über Kandidaten des Gegners zu streuen -- "Der A. treibt's mit seiner Putzfrau, der B. fährt jedes Wochenende nach Holland zum Kiffen, C. lässt sich gerne in Dark Rooms anpinkeln. Alles ganz legal, aber meine Leute ermitteln trotzdem mal wegen 'Anfangsverdacht', wissenschon. Aber von mir hast Du's nicht!"

     

    Sprich, so ganz ohne Beweise erstmal die Karrieren und den Ruf ein paar politischer Gegner zu versauen, selbst wenn nichts bewiesen ist, und vermutlich nie sein wird?

  • DS
    dubble standard

    Herr Rath,

     

    hätten Sie den Herrn Friedrich auch mit so einem milden Licht angestrahlt, wenn Herr Edathy Mitglied der CDU/CSU wäre?! Prüfen Sie sich und denken dann mal über ihre journalistische Unabhängigkeit nach!

    • @dubble standard:

      Denke eines Ideologen:

      Vertritt Einer eine andere Meinung als die Einzig Richtige, muss er wohl irgendwelche obskuren persönlichen Interessen verfolgen...

       

      Einem taz-Autor, der gerade in einem Kommentar ganz zu forderst einem unter Feuer stehenden CSU-Frontmann par exellence und GroKo-Minister beherzt zu Seite gesprungen ist, parteipolitisch bedingte Einseitigkeit vorzuwerfen, wirkt ein wenig grotesk. Überlegen Sie doch nochmal, welches einigermaßen stringente politische Kalkül Herrn Rath wirklich zu solch einem Interessenpurzelbaum geführt haben könnte. Mit fällt keins ein: Edathy zumindest hat wenig bis gar keinen Nutzen von der Entlastung Friedrichs, und das gilt eigentlich auch für alle anderen Beteiligten, vor allem jene, die kein Unionsparteibuch tragen.

  • S
    Sören

    Die Debatte ist arg hysterisch und überdreht, weil einfach zu wenig Fakten vorliegen. Auch die Medien übertreiben in ihrer Berichterstattung tw. dramatisch, wenn bspw. - ziemlich sorglos - schon von einer möglichen Staatskrise geplappert wird.

     

    Die Realität ist wahrscheinlich wesentlich profaner und langweiliger. Friedrich wollte, das kann man ziemlich sicher sagen, nicht die Ermittlungen behindern oder Edathy warnen. Es ging ihm vermutlich um die Gefahr, die eine Berufung von Edathy in die Regierung bedeutet hätte, deswegen hat er Gabriel informiert.

     

    Das sind politische Motive, die man kritisch sehen kann. Die rechtliche Bewertung, mit Blick auf den Geheimnisverrat, ist eine andere, die die Staatsanwaltschaft vornehmen muss. Man kann Friedrich, der ja Jurist ist, zumindest Naivität bescheinigen.

     

    Politiker sind nur Menschen. Natürlich findet im Bundestag Klatsch und Tratsch statt. Nicht anders als in jedem Betrieb in diesem Land. Wenn die Berichte stimmen, nach denen Edathy seit November stark abgenommen haben hat, wird das ein Thema bei diversen Flur- und Kaffeeplaudereien gewesen sein. Wer genau wann was wusste, und wem gesagt hat, wird im Detail kaum nachvollziehbar sein.

  • N
    Nein!

    An den Autor: Der Grund für die späte Wohnungsdurchsuchung hat nichts mit "warten" der Ermittler zu tun, sondern weil Herr Edathy ein Bundestagsabgeordneter gewesen ist. Bundestagsabgeordneten steht gemäß Art. 46 Abs. 2-4 Immunität vor strafrechtlichen Verfolgungen zu. Diese kann nur durch den Bundestag oder durch Mandatsaufgabe aufgelöst werden. Insoweit kann auch nicht von einer Ermittlung ins Blaue hinein die Rede sein, da bei Herr Edathy spätestens bei der Abstimmung über dessen Mandat ebenso Wind von der Sache bekommen hätte. Bitte in Betracht ziehen.

    • A
      Arne
      @Nein!:

      Bedeutet "politische Immunität" tatsächlich, dass nicht mal eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden kann BEVOR ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. (Für das Ermittlungsverfahren muss die Immunität aufgehoben sein, das ist mir klar.)

       

      Aber ich dachte, für eine Hausdurchsuchung ist auch ein Anfangsverdacht ausreichend. Muss schon bei einem Anfangsverdacht die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben sein?

       

      Dann hat aber das Immunitätsgesetz erhebliche Lücken für die Ermittlungsbehörden. Dann hätte Friedrich als Innenminister daran arbeiten sollen anstatt seine Informationen einfach weiterzugeben.

  • Stellen wir uns mal vor jemand arbeitet bei der Polizei und steckt seiner Schwester, dass gegen ihren Zukünftigen wegen Kinderpornographie ermittelt wird? Was soll das dieser Artikel? Gesetze gelten für alle.

  • NT
    noch Taz leser

    Der Autor schreibt:

     

    Ein Erfahrungssatz, dass jemand, der legale Bilder von nackten Kindern besitzt, auch illegale Bilder (zum Beispiel mit sexuellen Posen) besitzen müsse, befremdet. Ist es so abwegig, dass jemand mit derartigen Neigungen versucht, sich im Rahmen des Legalen zu halten?

     

    Logisch, natürlich fand der Herr Edathy es nur aufgrund seiner Freunde an der Estetik der Knabenkörpers schön sich diese Bilder anzuschauen.

     

    Wenn man Kinder hat glaubt man so etwas nicht.

    • @noch Taz leser:

      Die Neigung an sich - wie so ziemlich Alles, was hinter der Stirn eine Menschen stattfindet - ist aber nicht strafbar. Es ist also nicht relevant, ob ein Mensch Bilder aus pädophilen Neigungen heraus bestellt und betrachtet, sondern ob er sich dabei an solche Bilder hält, die ihm die Rechtsordnung noch erlaubt. Pädophilie und Selbstbeherrschung schließen einander nicht aus.

  • Diese Vermengung von vermeintlich "höheren Interessen" (Regierungsbildung, 'Ansehen' einer Partei etc.) mit den Erfordernissen einer strafrechtlichen Ermittlung in dem Kommentar scheint mir gelinde gesagt äußerst fragwürdig.

    Gerade angesichts einer GroKo sind Gerichte und Presse die wichtigsten Organe, um diese Macht irgendwie zu kontrollieren.

    Der Fall zeigt allemal, dass das not tut. Für eine Bewertung des Handelns der Staatsanwaltschaft kann ich noch nichts sagen, aber der Tenor dieses Artikels geht mir da doch deutlich in die falsche Richtung.

  • G
    GAST

    Die Aufgabe von Herrn Friedrich wäre es gewesen, den Bundestagspräsidenten zu informieren, und nicht etwa den Koalitionspartner. Aber in diesem Land stehen ja die Parteiinteressen über den Prinzipien des Staatswesens.

  • Ob ich mich an Gesetze halte oder nicht mache ich also davon abhängig ob ich sie Sinnvoll finde oder nicht?

    Steuern finde ich nicht sinnvoll. Zahl ich also nicht mehr. Ich will dann aber auch nix hier lesen müssen wie böse ich bin. ich hab schließlich nur mein eigenes Wohl, bzw das meines Umfeldes über die allgemeinen Rechtsnormen gestellt. So wie halt Zumwinkel, Höhnes, Schwarzer...

  • U
    Unsereiner

    Langer Rede (Artikel), kurzer Sinn: Rechtsbruch ist ok, wenn es mir politisch in den Kram passt.

    • T
      treibsand
      @Unsereiner:

      Und wenn der Rechtsbruch den Segen der Taz bekommt.

  • Nun , wäre Friedrich ein Verlust ? Ich denke nein .

     

    Ich habe ihn noch nie in eine Politischen Ministerrolle erlebt das er

    a) mal Sinnvolles gesagt hätte

    B) geschweige denn mal was Sinnvolles getan hätte .

    Wie sein csU Kollege Ramsauer .

    Die beide waren Platzhalter für den csU Chef Seehofer ,wie andere andere auch sonst nichts .

    Poker Karten mit der Uckermark Prinzessin - die mächtigste Frau der Welt . ;-))))))))))

     

    Das ganze kann man nur noch mit Ironie ertragen , sonst wird man verrückt. ;-)

     

    mfg BB

     

     

     

    RED: Kommentar wurde bearbeitet.

    • ME
      Machmut El Schalomi
      @BON BOX:

      ... wird? mfg

  • D
    D.J.

    Es ist immer wieder wohltuend, in unserer hysterisierten Medienlandschaft solch einen sachlichen und unaufgeregten Artikel zu lesen. Danke.

  • Danke für diesen ausgewogenen, sachlichen Kommentar!

    • D
      Daniel
      @Normalo:

      Ich würdige diesen Artikel nicht als 100% sachlich. Vor einigen Jahren ging eine Hausdurchsuchungswelle bei Legalwaffenbesitzern durch Deutschland. Die Wohnungen und Büros von Jägern, die sich rechtmäßig im Besitz einer Glock 17 (halbautomatische Pistole) befanden, sich bei einem Versandhändler ein kleines, adaptiertes Anbauteil für diese Waffe bestellten, wurden pauschal und anlassunabhängig entsprechend durchsucht. Das Anbauteil könnte die halbautomatische Glock 17 zur vollautomatischen 18 mutieren lassen.

      Der Kauf und Besitz dieses Anbauteils stellte und stellt nach deutschem Recht keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, dennoch entschlossen sich die Behörden zu Durchsuchungsmaßnahmen, um den eventuellen Einbau in der amtsbekannten Waffe zu prüfen (eingebaut wäre die Waffe wie jeder Vollautomat strikt verboten). Ich bin mir sicher, die Kritiker der Hausdurchsuchung Edathys (die meiner Ansicht nach viel zu spät erfolgte) werden die Durchsuchungsmaßnahmen bei Waffenbesitzern vermutlich gutheißen.

      • @Daniel:

        Dass der Autor eines Artikels MÖGLICHERWEISE anders argumentieren würde, wenn es um ein politisch anders gewichtetes Thema ginge, macht den Artikel an sich noch lange nicht unsachlich. Auch muss man Herrn Rath hier wirklich zugute halten, dass er in dem Kommentar schon dem CSU-Sturmgeschütz Friedrich zur Seite gesprungen ist. Da kann es bis zur Verbrüderung mit schikanierten Waffenbesitzern eigentlich nicht mehr weit hin sein...

         

        Aber lassen wir uns mal darauf ein. Frei nach der guten alten NRA-Weisheit, dass es keinen nutzloseren Gegenstand auf der Welt gibt als eine ungeladene Schusswaffe:

         

        Wofür haben sich denn jene rechtschaffenen Bürger dieses ach so legale Anbauteil gekauft, WENN NICHT, um damit ihrer Glock zu ein wenig mehr "Durchzug" zu verhelfen? Ist das Ding vielleicht zufällig auch ein prima Flaschenöffner oder sowas?

         

        Wohl eher nicht.

         

        Das ist der Unterschied. Das eingehaltene Tempolimit oder die Beschaffung von legalen Nacktfotos sind keine Vorbereitungshandlungen, die zwangsläufig in eine strafbare Folgehandlung münden, sondern lassen sich auch ohne strafbare Handlungsvariante durchaus noch vernünftig erklären - was dann leicht ausreichen kann, um den notwendigen Tatverdacht für eine Durchsuchung zu unterminieren. Ist aber der einzig halbwegs logische Handlungsablauf nach Beschaffung des legalen Teils der illegale Umbau der Waffe, sieht das anders aus.

         

        Insofern sehe ich nicht, das dieses Beispiel wirklich in den Kommentar gehört hätte.

  • Ich fürchte, Herr Rath, Sie machen es sich zu einfach.

    Das Interesse einer reibungslosen Regierungsbildung oder das möglichst gute Bild, das ein Koalitionspartner in spe abgeben soll, haben hinter einem polizeilichen und juristischen Vorgehen zu stehen.

    Auch die Vermutung, kein SPDler hätte Herrn Edathy informiert, ist weltfremd. Was meinen Sie denn, was die Herren Gabriel, Steinmeier oder Oppermann auf die Frage, warum ein angesehener Fachpolitiker plötzlich nicht mehr als Minister, Staatssekretär usw. gehandelt wird, geantwortet hätten. Etwa, dass der Parteispitze seine Nase plötzlich nicht mehr passte? Es muss doch nicht mal der Grund genannt werden, weswegen ermittelt wird. Allein der Hinweis, dass ermittelt wird/werden könnte, genügt doch. Herr Edathy dürfte davon ausgegangen sein, dass es dabei wohl nicht um Falschparken ging. Zum Festplattenlöschen hat's auf jeden Fall gereicht.

    Es geht eben darum, dass der damalige Innenminister Ermittlungsinterna an Dritte weitergegeben hat, die diese Informationen nicht besitzen durften - und darum, dass Gabriel, Steinmeier und Oppermann dieses Dienstvergehen geduldet und nicht angezeigt haben. Davon unbenommen ist, dass die Frage, wie die Presse davon Wind bekommen hat, ebenso geklärt werden muss, wie die Unschuldsvermutung gilt.

    Zuletzt noch zum Hinweis in Ihrem Artikel, dass er eventuell "legale Bilder von nackten Kindern besitzt" - haben Sie sich mal gefragt, wer solche Bilder von welchen Kindern warum aufnimmt und online zur Verfügung stellt bzw. zum Verkauf anbietet? Aber dazu hat Ihr Kollege Uli Hannemann ja schon einiges geschrieben.

  • B
    bernd

    Der Fairness halber sollte man also zukünftig das Umfeld eines Verdächtigen mit der Forderung dies nicht weiter zu verbreiten über die Ermittlungen informieren.

     

    Gleiches Recht für alle.

    • MW
      micpte were
      @bernd:

      Sie meinen doc nicht etwa bezahlte V-männer?

  • G
    gast

    mehr als legal und illegal kennt der kommentator nicht? wie wärs mit nachdenken darüber, ob es in ordnung ist, bilder von kindern derart zweckzuentfremden oder aber gezielt mit oder ohne geschäftsinteresse kinder einzusetzen für merkwürdige neigungen von mitgliedern einer gesellschaft, die nicht mehr weiß, was ihr fehlt

  • BV
    Baron von Renteln

    Gesetze sind dazu da ausnahmlos zu respektieren. Mit anderen Worten entweder ist eine Frau schwanger oder sie ist nicht schwanger, etwas schwanger gibt es nicht. Selbstverständlich ist der Verstoß eines Gesetzes ahnungspflichtig zur generellen Vermeidung der grassierenden pestartig ausbreitenden "Berufsvetternwirtschaft" in der Politik unabhängig BRD, oder EU.

  • K
    Klarsteller

    Bei Friedrich steht parteipolitische Fairness gegen eindeutiges gesetzliches Gebot. Wenn man Friedrich die Freiheit der Wahl zubilligt, öffnet man der Willkür Tür und Tor.