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Urteil in ArgentinienVergewaltigte darf nicht abtreiben

Eine argentinische Richterin hat ein skandalöses Urteil gesprochen: Einem 32-jährigen Vergewaltigungsopfer wird die Abtreibung untersagt.

Skyline von Buenos Aires. Bild: leugim / photocase.com

BERLIN taz | Per einstweiliger Anordnung hat eine Richterin in Argentiniens Hauptstadt die erste legale Abtreibung in der Stadt gestoppt. Vorausgegangen war ein monatelanges Tauziehen im Stadtparlament, wie ein Urteil des Obersten Gerichtshofes des Landes umzusetzen ist. Der hatte im März geurteilt, dass Frauen, die aufgrund einer Vergewaltigung schwanger werden, künftig keine gerichtliche Genehmigung mehr einholen müssen, um abtreiben zu dürfen.

Vor gut zwei Wochen war im Stadtparlament von Buenos Aires mit der knappen Mehrheit von 30 zu 29 Stimmen dann ein Gesetz verabschiedet worden, das die Freiheiten noch weiter ausdehnte: Demnach musste die abtreibungswillige Frau nicht einmal mehr Anzeige wegen der Vergewaltigung stellen, minderjährige Schwangere durften auch ohne Zustimmung ihrer Eltern abtreiben, und Ärzte durften die Durchführung nicht aus Gewissensgründen verweigern.

Das ging dem konservativen Bürgermeister Mauricio Macri zu weit, und er kündigte an, das Gesetz per Veto zu stoppen, nicht aber ohne einen Tag vorher öffentlich zu verkünden, dass in dieser Woche die erste legale Abtreibung in Buenos Aires stattfinden solle. Es ginge um ein 32-jähriges Vergewaltigungsopfer. Die Frau habe sämtliche Rechtsinstanzen durchlaufen.

Das rief nun wiederum eine Organisation selbsternannter Lebensschützer auf den Plan, die vor Gericht zogen, um die Abtreibung zu stoppen, und von Richterin Myriam Rustán de Estrada mit der einstweiligen Anordnung belohnt wurden. Sie hat eine Geschichte umstrittener Urteile in sozialethischen Fragen.

Die Stadtregierung ihrerseits ist damit nun auch wieder unglücklich, weil der Fall der 32-Jährigen in jedem Fall den vom Obersten Gericht aufgestellten Kriterien entspricht. Sie will jetzt gegen das Urteil in Berufung gehen.

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8 Kommentare

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  • M
    malina

    Gutes Urteil!

     

    Keiner hat das Recht, ungeborenes Leben zu zerstören, auch keine Vergewaltigte.

    Natürlich kann sie nichts dafür, trotzdem hätte sie die Schwangerschaft im nachhinein (Pille danach) verhindern können.

    Es gibt außerdem genug Menschen auf der Welt, die sich freuen, wenn die Mutter das Kind nach der Geburt zur Adoption freigibt

  • MK
    mein Körper gehört mir

    Frauen können soviel abtreiben, wie sie wollen.

     

    Abtreibungen sind dann nicht mehr nötig, wenn Männer sowohl sicher verhüten und als auch Frauen respektieren.

     

    Entstehende Menschen mit Behinderungen - im Sinne der Kapital Dominanz und entsprechender Gebrauchsunfähigkeit - werden ja schon ausselektiert.

     

    Es ist ein verbrieftes Menschenrecht, dass Frauen selber über ihren Körper verfügen.

     

    Katholische Kirche und die Kapital Domina sehen das anders.

  • S
    Schandmaul

    Warum wird das Urteil als "skandalös" bezeichnet ?

     

    Besteht der eigentliche Skandal nicht eher darin, daß Frauen gezwungen sind, Vergewaltigungsvorwürfe zu erfinden, um legal, kostenfrei und sicher abtreiben zu können ?

     

    Und arbeitet man auf diese Weise nicht Männern in die Hände, die seit jeher behaupten, die meisten Vergewaltigungsvorwürfe wären erfunden ?

  • J
    Jörn

    Gibt es dazu Hintergrundinformationen?

    Wenn die Angabe "Vergewaltigung" auf der einen Seite die einzige Möglichkeit der legalen Abtreibung ist und auf der anderen Seite die einfache Angabe ausreicht, werden viele Abtreibungswillige diesen Weg nutzen um überhaupt abtreiben zu können. Was ist schon eine falsche Angabe gegen die anderen Alternativen (Kurpfuscher, Illegalität)?

    Ähnlich wie bei uns die Indikationslösung effektiv eine Fristenlösung ist - irgendwelche Gründe lassen sich immer finden.

    Das zeigt, dass das Strafrecht nicht das richtige Mittel ist, um Abtreibungen zu vermeiden.

    Wer hat das Gericht angerufen? Im normalen Verfahren würde ein Gericht sich nie damit befassen - die einfache Angabe gegenüber dem Arzt reicht aus. Wer hat dagegen geklagt?

    Die genannten Details lassen erahnen, dass es hier um mehr als eine Richterin geht, die eine höchstrichterliche Rechtsprechung nicht akzeptieren will.

  • S
    Schandmaul

    Zitat:

    Es sei nicht möglich, „ein Unrecht wieder gutzumachen, indem man ein noch schwereres und nicht umkehrbares Unrecht begeht“

     

    Das klingt doch ganz vernünftig.

    In welcher Schwangerschaftswoche befindet sich die Dame ?

     

    Zitat:

    "...Schwangerschaftsabbrüche nach Vergewaltigungen erlaubt."

    " Es reiche eine Erklärung des Opfers [...], wonach die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung sei."

     

    Soll das ernsthaft bedeuten, die Schwangere könne es sich bis zur Geburt überlegen, ob sie wegen Vergewaltigung abtreiben lässt ?

     

    Zitat:

    "In Argentinien gibt es nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen pro Jahr 700.000 illegale Abtreibungen."

     

    Wieso wird das erwähnt ?

    Unterstellt der Autor Argentinierinnen würden Vergewaltigungsvorwürfe dazu missbrauchen, legal abtreiben zu können ?

  • MK
    Michael K.

    Wäre interessant gewesen, wie es überhaupt dazu kam dass diese Frau sich noch einmal vor Gericht verantworten musste, wenn es doch seit anderem genannten Rechtsspruch theoretisch nicht nötig gewesen wäre.

  • HL
    Hauke Laging

    Fehlt da nicht was? Wird die Richterin jetzt wegen Rechtsbeugung belangt, oder ist die Rechtslage so verworren, dass das höchstrichterliche Urteil nur Auslegungssache war und dieser juristische Amoklauf unter richterliche Unabhängigkeit fällt?

     

    Wenn sie als Richterin rausfliegt, kann sie ja immer noch eine politische Karriere beginnen. Das Umfeld scheint dafür passend.

  • S
    Synoptiker

    Der letzte Indianer merkt, dass die Justiz überall in einer Parallelwelt lebt. Es bedarf großer Reformen,um diese Klientel wieder an ein normales Leben heran zu führen!