: Ein rechter Kündigungsgrund
Während die Nordbank Entschädigungszahlungen an den Mieter des „Thor-Steinar“-Ladens abstreitet, entscheidet in Naumburg das OLG, dass ein weiterer Laden geschlossen werden muss
VON ANDREAS SPEIT
Strahlend stand Uwe Meusel im Bekleidungsladen „Brevik“. Lächelnd reichte er die Thor-Steinar-Bekleidung den Kunden. Dass wenigen Stunden später am vergangenen Samstag die Türen des Ladens in der HSH-Nordbank-Passage mitten in der Hamburger Innenstadt für immer schließen würden, verstimmte ihn nicht. Wahrscheinlich, weil der Geschäftsmann finanziell entschädigt wurde. Zu früh scheint sich hier die Bank auf einen Deal eingelassen zu haben. „Nein“, betont indes Christian Buchholz, Sprecher der HSH Nordbank.
In Sachsen-Anhalt, wo es um einen ähnlichen Fall geht, entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg (Saale) jedoch, dass der Thor-Steinar-Laden „Narvik“ im Hundertwasserhaus der Landeshauptstadt Magdeburg schließen muss. Dort hatte Meusel im November 2007 den rechten Shop eröffnet. Dem Vermieter, die Gero AG, eine Gesellschaft des katholischen Bistums Magdeburg, war die Brisanz der in der rechtsextremen Szene beliebten Marke nicht aufgefallen.
Als es bekannt wurde, wies Bischof Gerhard Feige sogleich an, das Mietverhältnis aufzulösen. „Die Gedankenwelt, die dahinter steht, ist mit der christlichen Botschaft nicht vereinbar“, sagte Feige. Die Gero AG betonte in der ersten Instanz vor dem Landgericht Magdeburg, „arglistig getäuscht“ worden zu sein, weil ihr Mieter nichts zu dem Warensortiment gesagt hätte.
Die HSH Nordbank hatte ebenfalls sofort nach den ersten Protesten in Hamburg betont, bei Abschluss des Mietverhältnisses nicht gewusst zu haben, welche Marke angeboten werden sollte. „Wir sind getäuscht worden“, versicherte Buchholz.
Das OLG folgte jetzt am Dienstag der Argumentation der ersten Instanz, die im Februar dieses Jahres der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben hatte. Der Mieter wäre „verpflichtet gewesen“ zu informieren, dass er dort die Marke „Thor Steinar“ verkaufen wolle, argumentiert das OLG und wies die Berufung des Mieters zurück.
„Die Entscheidung ist mir bekannt“, sagte Buchholz gestern der taz. Die außergerichtliche Einigung hält er für die Hansestadt immer noch für die „bessere Lösung“. Denn wegen der prekären Sicherheitslage in und um die Passage durch den Laden wollte die Bank so schnell wie möglich das Vertragsverhältnis auflösen. Von gestern auf heute, meint er. Bewusst habe der Vermieter sich deshalb auch gegen einen langwierigen Rechtsstreit entschieden. „In allen anderen Fällen zieht sich die Beendigung der Mietverhältnisse lange hin“, betont der Banksprecher und hebt hervor: „Nach drei Wochen haben wir die Schließung erreicht.“ Gegen die Entscheidung des Naumburger Gerichts kann Meusel auch tatsächlich noch Revision einlegen.
Dieser Weg des Rechtsstreits bedeutet aber, bei Auszug kein Geld. Buchholz erwidert jedoch erneut: „Für den Auszug hat Herr Meusel keine Prämie erhalten.“ Die HSH Nordbank habe lediglich die „entstandenen Kosten“ ersetzt. Über weitere Einzelheiten sei Stillschweigen vereinbart worden. Ein Grund, warum am Samstag bei der Abschiedsparty gegen den Laden des „Hamburger Bündnis gegen Rechts“ die Gerüchte über eine sechsstellige Summe als Auslösebetrag nicht abklingen wollten.
inland SEITE 6