Staatsanwaltlicher Polizeischutz : Mehr Unabhängigkeit muss her
Wer hätte die Antwort anders erwartet: Natürlich werden Polizisten, denen Körperverletzung im Amt zur Last gelegt wird, von den Strafverfolgungsbehörden nicht mit Samthandschuhen angefasst – und natürlich ist jeder vor dem Gesetz gleich. Die Realität sieht anders aus.
KOMMENTAR VON KAI VON APPEN
Man kann es ja verstehen: Polizisten sind nun mal die Hilfsbeamten der Staatsanwälte. Und wer seine eigenen Hilfsbeamten mit Strafverfahren überzieht, macht sie in späteren Verfahren unglaubwürdig.
Es ist allerdings bezeichnend, dass es immer wieder die selben Ankläger sind, die mutmaßlichen Prügel-Polizisten einen Persilschein ausstellen, während sie die zivilen Opfer und Ankläger als parteilich und unglaubwürdig klassifizieren. Oder gleich der Lüge bezichtigen.
Dass sich die Staatsgewalt selbst kontrolliert, dieses System ist nicht erst seit heute in Frage gestellt. Seine Tauglichkeit stellte es 1994 gerade so noch unter Beweis: Da stellte Justizsenator Klaus Hardrath eine Sonderermittlungsgruppe auf, um den vielen eingestellten Verfahren gegen Polizisten nachzugehen.
Im Rückblick war das kaum eine nachhaltige Maßnahme. Umso berechtigter ist daher die Forderung von Bürgerrechtlern nach einer unabhängigen Ermittlungsbehörde – ernst nehmen sollte sie auch ein grüner Justizsenator.