: Aufkleber von besonderen öffentlichem Interesse
Aktivistin wegen Sachbeschädigung verurteilt, weil sie ein Plakat mit einem „Tschüs Vattenfall“-Aufkleber verzierte
Es ist eine echte Hamburgensie: Die Umweltaktivistin Hanna Poddig von der Kampagne „Hamburg steigt um“ ist gestern vom Amtsgericht-Altona zu 15 Tagessätzen wegen Sachbeschädigung verurteilt worden – und das, obwohl sich die Geschädigte gar nicht geschädigt sieht.
Poddig war von Zivilfahndern beobachtet worden, als sie beim Schlendern in der Nähe des Altonaer Bahnhofs einen Aufkleber „Tschüs Vattenfall“ auf ein SPD-Plakat geklebt hatte – einen von 20.000 in dieser Stadt. In der Tat stellt dies auf öffentlichen Nutzgegenständen wie Briefkästen und Laternenpfählen eine strafrechtlich geringfügige Sachbeschädigung dar. Die SPD-Altona verzichtete jedoch auf einen Strafantrag und sprach sich sogar explizit gegen eine strafrechtliche Verfolgung aus.
Doch das sieht die politische Staatsanwaltschaft anders. Sie verwies auf das „besondere öffentliche Interesse“ zum Schutz der Demokratie, da ja durch den „Tschüs Vattenfall“-Aufkleber die Aussagekraft des SPD-Plakates verändert worden sei.
„Es handelt sich ganz klar um eine Verurteilung meines politischen Engagements,“ klagt Poddig. Denn in der Urteilsbegründung sei ausgeführt, dass sie bereits mehrfach der Polizei aufgefallen sei. „Ich werde hier also nun nicht für einen Aufkleber bestraft“, so Poddig, „sondern weil mein politisches Engagement dem Staat nicht passt“. KVA