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Archiv-Artikel

EWE-Gaspreis-Urteil macht Mut

Verbraucherzentrale findet die Prozess-Niederlage des Oldenburger Gas-Versorgers EWE „wunderbar“. Das letzte Wort im Bremer Verfahren wird allerdings der Bundesgerichtshofs sprechen

VON KLAUS WOLSCHNER

„Ich finde es wunderbar.“ Mit diesen Worten hat die Vorsitzende der Bremer Verbraucherzentrale, Irmgard Czarnecki, das Oldenburger Urteil im Streit um die Gaspreise begrüßt. Wie berichtet, hatte das Oberlandesgericht mitgeteilt, dem Anliegen der Kläger werde im Wesentlichen stattgegeben, die gesamte Preisanpassungsklausel der EWE für Sonderkunden sei rechtswidrig und damit unwirksam. Die Oldenburger hätten sehr lange gekämpft, endlich sei die EWE „in die Schranken verwiesen“ worden, sagt Czarnecki.

Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, bekommen einzelne KlägerInnen bis zu 1.300 Euro zurück – es geht in dem Verfahren um Preiserhöhungen ab dem Jahre 2004.

Allerdings will die EWE vor den Bundesgerichtshof gehen, wo schon mehrere andere Gaspreis-Verfahren anhängig sind. „Das ist wie im 30-Jährigen Krieg“, sagt Anwalt Lovis Wambach, der die Bremer Gaskunden im Rechtsstreit gegen die örtliche SWB vertritt: „Mal verliert man ein Verfahren, mal gewinnt man.“ Da zählt jeder Sieg. „Das Oldenburger OLG-Urteil freut mich richtig“, sagt er – eine Tochterfirma der EWE hat Wilhelmshavener Gas-Kunden verklagt, die Gasrechnungen gekürzt hatten. Für diese Mandanten von ihm könnte das OLG-Urteil direkte Auswirkungen haben.

Entscheidend ist allerdings, was der Bundesgerichtshof sagt. Dort liegen schon zwei Verfahren aus Bremen. Das Bremer OLG hatte die Preisanpassungsklausel der SWB grundsätzlich für rechtsunwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil hat die SWB im August Berufung vor dem BGH beantragt, obwohl in einem Dresdener Verfahren mit ähnlichem Streitthema vor wenigen Monaten der Gasanbieter verloren hatte. Die SWB-Sprecherin zur Gefechtslage: „Darüber, was der Bundesgerichtshof letztlich entscheidet, kann man nur spekulieren. Die bisher vorliegenden Rechtsmeinungen sind widersprüchlich. Auch das Oldenburger Urteil steht im Widerspruch zu einem früheren BGH-Urteil.“

Das zweite „Bremer“ Verfahren, das beim BGH anhängig ist, richtet sich schon gegen die neue Preisklausel der SWB. Da haben die Kläger zwei Mal verloren. Thema des komplizierten Rechtsstreits ist die Unterscheidung der Energieversorger zwischen „Sonderkunden“ und „Vertragskunden“, die auch bei dem Oldenburger Urteil eine Rolle gespielt hatte. Dieses Verfahren könnte alle anderen erledigen, sagt Anwalt Wambach.

Wenn denn das oberste Gericht den Klägern wenigstens zum Teil Recht gibt, wird die Frage spannend, ob damit nur die Kläger gewonnen haben, wie die EWE das erklärt, oder ob Kunden, die im Vertrauen auf die rechtmäßige Preispolitik der Gasversorger nicht geklagt haben, gleich behandelt werden. Dazu Torsten Köhne, Finanzvorstand der SWB: „Wir haben mehr als 100.000 Gaskunden in Bremen. Antworten wir rein juristisch, würde das bedeuten: Die 59 Kläger haben ihren Rechtsanspruch geltend gemacht. Wer hingegen nicht geklagt hat, ginge rein juristisch gesehen bei einem entsprechenden Urteil in letzter Instanz leer aus. Wir meinen jedoch: Das kann nicht sein. Aber bevor nicht alle Karten auf dem Tisch liegen, kann niemand sagen, wie das Blatt am Ende aussieht. Es wird aber nicht so sein, dass alle so gestellt werden, wie die Kläger.“