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Archiv-Artikel

CDU gegen verbindliche Volksentscheide

Fraktion stimmt einem Volksbegehren zu, das Volksentscheide erleichtern soll, lehnt eine Verfassungsänderung aber ab. Verbliebene Abstimmung soll nicht am Tag der nächsten Bürgerschaftswahl stattfinden

Die CDU will die beiden Bürgerbegehren zum Volksentscheid unterschiedlich behandeln. Wie die Fraktion gestern beschlossen hat, wird sie das Bürgerbegehren „Rettet den Volksentscheid“, mit dem lediglich das Verfahren verändert werden soll, unterstützen. Es ist damit auf dem besten Wege, Gesetz zu werden. Das Bürgerbegehren „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ dagegen lehnt die CDU ab. Eine Verfassungsänderung, die Bürgerentscheide verbindlich machen würde, komme nicht in Frage. „Hände weg von der Verfassung“, warnte Fraktionschef Bernd Reinert.

Zusammen mit Bürgermeister Ole von Beust verständigte sich die Fraktion außerdem auf einen späten Termin für die nächste Bürgerschaftswahl. Gewählt werden soll am 24. Februar 2008. Das hat aufgrund gesetzlicher Fristen zur Folge, dass der verbliebene Volksentscheid nicht am Wahltag stattfinden kann. „Wir wollen, dass bei der Bürgerschaftswahl über die Zukunft der Stadt entschieden wird“, sagte von Beust. Über den Volksentscheid solle unabhängig davon gestritten werden.

Tatsächlich geht es darum, dass einer Verfassungsänderung mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten zustimmen muss – ein Wert, der schon an Wahltagen kaum zu erreichen ist. Erst recht utopisch ist es, so viele Menschen allein für einen Volksentscheid in die Abstimmungslokale zu locken. Das lehrt die Erfahrung. Wer solche Hürden baue, sage: „Wir wollen nicht, dass das Volk die Verfassung ändert“, sagte Manfred Brandt von der Initiative „Mehr Demokratie“.

Reinert und sein Bürgermeister machten daraus keinen Hehl. „Hier geht es darum, dass die repräsentative Demokratie auf den Kopf gestellt werden soll“, sagte von Beust. Der Stadtstaat dürfe nicht Minderheiten ausgeliefert werden, die für ihre per Volksentscheid durchgedrückten Initiativen nicht einmal Finanzierungsvorschläge machen müssten, sagte Reinert.

Brandt kündigte an, die Initiative werde am Ziel der Verfassungsänderung festhalten. Jetzt müsse ein günstiger Termin für einen Volksentscheid gefunden werden. Eventuell müsse das ganze Verfahren dafür wieder von vorne begonnen werden. Der Senat hatte vor zwei Wochen festgestellt, dass die beiden Bürgerbegehren jeweils von rund 100.000 Wahlberechtigten unterzeichnet wurden. Jeweils 62.500 Unterschriften hätten genügt. GERNOT KNÖDLER