: NPD darf VS nicht kontrollieren
SCHWERIN epd ■ Die rechtsextreme NPD darf künftig den Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern nicht mit überwachen. Mit diesem Ziel beschloss der Schweriner Landtag gestern gegen die Stimmen der sechs NPD-Abgeordneten ein Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes. Danach soll der bisherige Anspruch entfallen, dass jede Fraktion durch mindestens ein Mitglied in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) vertreten ist. Nach dem geänderten Gesetz soll das Gremium von fünf auf sechs Mitglieder erweitert werden, zwei sollen der Opposition angehören. Nach der Landtagswahl 2006 gibt es im Schweriner Parlament die drei Oppositionsparteien Linke/PDS, FDP und NPD. Es gilt als unwahrscheinlich, dass ein NPD-Abgeordneter die für die Wahl in die PKK erforderliche Mehrheit erhält.