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Archiv-Artikel

Schändung soll gesühnt werden

Nach der Schändung des Gedenksteins für eine Synagoge in Frankfurt (Oder) wird die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde gegen die Ablehnung der beantragten Haftbefehle durch das Amtsgericht einlegen. Man wolle das Verfahren so schnell wie möglich abschließen, teilte ein Sprecher mit. Die mutmaßlichen Täter sollen am vergangenen Donnerstag nach dem Gedenken an die Pogromnacht vom 9. November 1938 Blumengebinde von dem Gedenkstein gerissen haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte insgesamt neun Haftbefehle, das zuständige Amtsgericht lehnte die Anträge am Freitag aber aus Mangel an Haftgründen ab. DPA