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Archiv-Artikel

Ein möglicher Ausweg aus der Sackgasse

Kompromisse auf allen Seiten sind nötig: Die International Crisis Group möchte mit einem Drei-Phasen-Plan die Eskalation verhindern

GENF taz ■ Iran soll dauerhaft auf das Recht zur Urananreicherung im eigenen Land verzichten: Diese im Dezember 2004 zunächst von der EU erhobene Forderung hat sich erwartungsgemäß als unüberwindbare Blockade aller Verhandlungen über das iranische Atomprogramm erwiesen. Um die weitere, möglicherweise militärische Eskalation des Konflikts zu verhindern, hat die International Crisis Group (ICG) Ende Februar einen Dreiphasenplan vorgeschlagen für eine „verzögerte, eingeschränkte Urananreicherung“ im Iran.

Im Einzelnen sieht der Dreiphasenplan der ICG vor:

1. Phase: Vertrauensbildung (bis zu drei Jahre)

Die EU sowie die USA, Russland und China erkennen ausdrücklich an, dass Iran unter Artikel 4 des Atomwaffensperrvertrags das uneingeschränkte Recht hat, sämtliche Verfahren zur Gewinnung und Nutzung von Atomenergie inklusive der Urananreicherung auf eigenem Territorium zu betreiben.

Zugleich suspendiert Iran für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren sämtliche Aktivitäten zur Urananreicherung, inklusive aller Vorstufen wie der Konversion von Natururan in Uranhexaflorid-Gas in Isfahan sowie die Herstellung und den Testbetrieb von Zentrifugen in der Anreicherungsanlage in Natans. Das bereits in Isfahan produzierte Unranhexaflorid-Gas sowie sämtliches Nuklearmaterial aus dem Leichtwasserreaktor in Bushehr wird zur Zwischenlagerung, Anreicherung oder zur Wiederaufbereitung nach Russland verbracht – abhängig von künftigen bilateralen Abkommen zwischen Moskau und Teheran. Die vorhandenen Zentrifugen in der Anreicherungsanlage Natans werden abgeschaltet und von der IAEO versiegelt. Zudem suspendiert Iran den Bau des Schwerwasserreaktors in Arak sowie den Betrieb der dort bereits existierenden Produktionsanlage für schweres Wasser.

Das iranische Parlament ratifiziert das (von der Regierung bereits 2.003 unterschriebene und bis Anfang Februar 2006 freiwillig umgesetzte) Zusatzprotokoll zum Atomwaffenprotokoll, das Überraschungskontrollen von IAEA-Inspektoren vorsieht, auch in nicht bereits gegenüber der IAEA deklarierten Nuklearanlagen. Iran erlaubt über dieses Zusatzprotokoll hinausgehende einschneidende Kontrollen, unter anderem die dauerhafte Präsenz von IAEA-Inspektoren in Isfahan und Natans.

Schließlich beantwortet Iran alle noch offenen Fragen der IAEA zu den iranischen Nuklearaktivitäten seit Teherans Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag 1986 bis 2003.

Die EU

– verstärkt die Kooperation mit Iran in allen nichtmilitärischen Bereichen,

– schließt ein Handelsabkommen mit Iran ab,

– erlaubt europäischen Firmen die Beteiligung am Bau iranischer Leichtwasserreaktoren,

– unterstützt Investitionen zur Erschließung der iranischen Gasvorkommen,

– setzt sich aktiv für die Aufnahme Irans in die Welthandelsorganisation (WTO) ein.

Die USA

– geben Iran Sicherheitsgarantien in Form einer Verzichtserklärung auf die Androhung und den Einsatz militärischer Gewalt,

– beenden die Behinderung von für zivile Zwecke bestimmten Nuklearimporten nach Iran,

– unterstützen den Beitritt Irans in die WTO,

– nehmen den Dialog mit Teheran über den Wiederaufbau und die Zukunft Iraks auf.

Sollte Iran US-amerikanische Forderungen unter anderem nach Einstellung aller Unterstützung für die Hisbollah und andere Organisationen erfüllen, hebt Washington die seit 1979 verhängten Wirtschaftssanktionen gegen Iran auf, gibt die in den USA beschlagnahmten iranischen Vermögen frei und nimmt wieder normale diplomatische Beziehungen zu Teheran auf.

2. Phase: Eingeschränkte Urananreicherung:

Wenn die IAEA nach drei Jahren feststellt, dass Iran alle Verpflichtungen aus der ersten Phase erfüllt hat, beginnt eine zweite bis zu vierjährige Phase, in der Iran unter dem fortgesetzten instrusiven Kontrollregime der IAEA auf eigenem Territorium Uran anreichern darf – ausschließlich zu Forschungszwecken und in sehr begrenztem Umfang. Konkret: Nur einige 100 Zentrifugen dürfen betrieben werden, und der Anreicherungsgrad darf 5 Prozent nicht übersteigen (Waffenfähigkeit wird erst ab 93 Prozent Anreicherung erreicht). Das angereicherte Uran wird entweder im Ausland gelagert oder sofort zur Herstellung nuklearer Brennstäbe verwendet.

3. Phase: Uneingeschränkte Urananreicherung

Bescheinigt die IAEA nach spätestens vier Jahren, dass Teheran sich auch in der zweiten Phase an alle Vereinbarungen gehalten hat, darf Iran künftig die Urananreicherung in industriellem Ausmaß betreiben – zum ausschließlichen Zweck der Energiegewinnung und unter den im Atomwaffensperrvertrag und seinem Zusatzprotokoll für alle Mitgliedsstaaten üblichen Kontrollen der IAEA. Die Anreicherungsanlagen auf iranischem Territorium sollen von einem internationalen Firmenkonsortium betrieben werden.

Zugleich muss Teheran dauerhaft auf die Wiederaufarbeitung von Plutonium verzichten sowie auf den Bau und Betrieb von Schwerwasserreaktoren.

ANDREAS ZUMACH