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Archiv-Artikel

Plaketten wider den Feinstaub

Regierung verordnet vier verschiedene Schadstoffplaketten für Lkws und Pkws. Sie sollen nicht nur für dreckige Diesel-Stinker gelten, sondern auch für Benzinautos

BERLIN taz ■ Neuer Versuch im Kampf für bessere Luft: Die Bundesregierung will mit einer Verordnung Schadstoffplaketten einführen. Alle Fahrzeuge sollen in fünf Schadstoffklassen eingeordnet werden. So ist auf einen Blick erkennbar, wie viel Feinstaub ein Auto in die Luft pustet.

Nur durch diese schnelle Sichtkontrolle ist es möglich, gezielt Fahrverbote für „Stinker“ durchzusetzen. Das wird immer dringender: Seit Januar 2005 gilt die EU-Richtlinie, nach der der Feinstaub-Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Mindestens 30 Städte hielten dieses Ziel 2005 nicht ein. Mit den neuen Plaketten kann Stinkern nur verboten werden, bestimmte Straßen in den Innenstädten zu befahren.

Vorgesehen sind 5 Schadstoffklassen – für die es aber nur 4 unterschiedliche, nummerierte Plaketten gibt. Überhaupt keine Plakette erhalten alte Autos, die mit ihren hohen Schadstoffwerten nicht einmal die Euronorm 2 schaffen. Dies betrifft nicht nur alte Diesel, sondern auch Benziner ohne geregelten Katalysator.

Für die Euronorm 2, 3 oder 4 gibt es jeweils eine eigene Plakette. Plakette 5 soll die saubersten Dieselautos kennzeichnen, die einen Partikelfilter besitzen. Plakette 5 erhalten auch Benziner, die mit einem geregelten Katalysator ausgestattet sind. Auch schadstoffarme Gas- oder Elektrofahrzeuge finden sich in dieser höchsten Stufe wieder. Wer einen Rußfilter nachrüstet, kann seine Einordnung verbessern. Die Plaketten sollen von den Landesbehörden und rund 30.000 ASU-Prüfstellen ausgegeben werden.

Allerdings gibt es keinen Zwang, sein Fahrzeug kennzeichnen zu lassen. Ein Auto ohne Plakette muss bei einem Fahrverbot jedoch auf jeden Fall stehen bleiben, da die Polizei nicht überprüfen kann, ob das Fahrzeug die Richtlinien erfüllt.

Der Preis für die Plaketten wird von den Kommunen festgelegt – er soll zwischen 5 und 10 Euro liegen. Auch können die Städte allein entscheiden, ob sie Verbotszonen einrichten. Dortmund denkt beispielsweise darüber nach, eine „Umweltzone“ auszuweisen.

Ab welcher Norm ein Fahrverbot greift, wird variieren. Ein Sprecher des Deutschen Städtetages sagte gegenüber der taz: „Es wird keine einheitlichen Regelungen geben, da die Situation in jeder Stadt anders ist.“ Für freie Fahrt empfiehlt sich also, mit seinem Auto Schadstoffklasse 4 oder gleich 5 zu erfüllen.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) „begrüßt“ die Kennzeichnungsverordnung, freut man sich doch auf steigenden Absatz: „Eine rasche Bestanderneuerung ist das beste Umweltprogramm.“ Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht die Verordnung ebenfalls positiv, meldet aber auch Bedenken an: „Emissionen von Fahrzeugen sind nur für einen geringen Teil der Feinstaubbelastung verantwortlich.“ 45 Prozent gingen auf industrielle Quellen zurück, auch Heizungen spielten eine große Rolle. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen.

BERNHARD ROHKEMPER