in kürze HAKENKREUZ GESTRICHEN : Erlaubtes Symbol
Ein durchgestrichenes Hakenkreuz ist nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen kein verbotenes Symbol. Demnach ist es erlaubt, ein verfassungsfeindliches Symbol zu verwenden, wenn eindeutig Protest dagegen zum Ausdruck komme. Das habe auch der Bundesgerichtshof in den frühen 1970er-Jahren entschieden. (dpa)