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Archiv-Artikel

Gegendarstellung

In der TAZ vom 26. 05. 2005 verbreiten Sie auf S. 22 unter der Überschrift „Hungerstreikende machen weiter“ unzutreffende Tatsachenbehauptungen über die Polizeibehörde: 1. Sie schreiben: „Eine Woche hatten sie pausiert. Am Montag haben sechs Männer im Abschiebegefängnis Köpenick ihren Hungerstreik wieder aufgenommen.“ Hierzu stellen wir fest: Die angegebene Zahl der die Anstaltsnahrung verweigernden Insassen ist falsch: Am Montag den 23. 05. 2005 hat lediglich einer von den betreffenden Abschiebehäftlingen die Annahme der Anstaltsnahrung verweigert. 2. Sie schreiben in Hinblick auf den „Hungerstreik“ von Abschiebehäftlingen weiter: „Auslöser der Aktion war die Misshandlung eines palästinensischen Flüchtlings durch einen Wärter.“ Hierzu stellen wir fest: Aufgrund der von einem Häftling erhobenen Vorwürfe hat die Gewahrsamsleitung selbst umgehend Strafanzeige erstattet, so dass aus diesem Grunde ein Ermittlungsverfahren läuft. Die erhobenen Vorwürfe sind jedoch bis heute nicht bestätigt. 3. Sie schreiben weiter: „Nach einer Revolte während der Solidaritätskundgebung vor dem Gefängnis am 7. Mai wurden die Hungerstreikenden auf verschiedene Etagen im Gefängnis verteilt. Seitdem fordern sie eine Zusammenlegung.“ Hierzu stellen wir fest: Die betreffenden Insassen befanden sich bis auf einen Insassen alle auf einer Etage und wurden auch nach dem 7. Mai nicht auf verschiedene Etagen verlegt. 4. Sie schreiben weiter: „Nach Angaben der Antirassistischen Initiative (ARI) ist der Anstaltsleiter bisher auf keine Forderung der Häftlinge eingegangen. Auch zu dem angekündigten Gespräch zwischen Anstaltsleitung und Häftlingen sei es nicht gekommen.“ Hierzu stellen wir fest: Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wird, es läge an der Anstaltsleitung, dass es zu dem Gespräch zwischen Anstaltsleitung und Häftlingen noch nicht gekommen war, ist dies falsch.

Berlin, den 20. 06. 2005

Rechtsanwältin

Julia Bezzenberger für

Der Polizeipräsident in Berlin.

Anmerkung der Redaktion: Die taz hat einen Artikel unter der Überschrift „Hungerstreik er machen weiter“ veröffentlicht, nicht aber – wie vom Polizeipräsidenten in seiner Gegendarstellung behauptet, „Hungerstreik ende machen weiter“. Sie ist rechtskräftig zur Verbreitung der Gegendarstellung verpflichtet worden, die wegen angeblicher Abweichung von der gerichtlich festgesetzten Abdruckanordnung den Lesern hiermit ein zweites Mal zur Kenntnis gebracht wird. Dieser Gegendarstellung gingen insgesamt fünf frühere Gegendarstellungsbegehren des Polizeipräsidenten voraus, die das Landgericht jeweils für nicht ordnungsgemäß hielt.

Zum Punkt 1. hieß es im ersten Gegendarstellungsbegehren des Polizeipräsidenten vom 01. 06. 2005 noch: „Zwar haben am 24. 05. dann noch einmal sechs Häftlinge die Annahme des Anstaltsessens verweigert, bereits am 25. 05. waren es dann jedoch wiederum nur noch drei Insassen, die die Annahme der Anstaltsnahrung verweigerten. […] Die betreffenden Personen verweigern nur die Annahme des ihnen angebotenen Anstaltsessens, ihnen werden jedoch andere Nahrungsmittel von Dritten zur Verfügung gestellt.“ In einem weiteren Gegendarstellungsbegehren vom 08. 06. 2005 heißt es zu diesem Punkt: „Es gibt keinen Hungerstreik.“ Auch von der nur noch teilweisen Verweigerung der Nahrungsaufnahme am 25. 05. war keine Rede mehr.

Dafür räumte der Polizeipräsident im nächsten Gegendarstellungsbegehren vom 14. 06. 2005 selbst ein: „Die betreffenden Personen verweigern nur die Annahme des ihnen angebotenen Anstaltsessens, sie nehmen jedoch andere Nahrungsmittel zu sich, die ihnen von Dritten zur Verfügung gestellt werden.“ Nach Beibringung von eidesstattlichen Versicherungen des pensionierten Pfarrers Dieter Ziebarth, welcher die Häftlinge in Berliner Abschiebehaft betreut, und eines der Häftlinge im Hungerstreik, wonach jedenfalls dieser auch keine privat überlassene Nahrung zu sich genommen hat, wurde diese Darstellung seitens des Polizeipräsidenten in einem weiteren Gegendarstellungsbegehren vom 20. 06. 2005 nicht mehr verfolgt. Hier ist auch keine Rede mehr davon, dass es keinen Hungerstreik gegeben habe. Dem Häftling ging es wegen des Hungerstreiks nach mehr als 50 Tagen am 16. 6. 2005 gesundheitlich bereits so schlecht, dass er vom Polizeipräsidenten – gegen seinen Willen – in stationäre Krankenhausbehandlung eingeliefert werden musste. Die Redaktion