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Archiv-Artikel

in kürze ÜBERWACHUNGSKAMERAS Nur ohne Störung

Überwachungskameras müssen abgebaut werden, wenn sie die Ruhe der Anwohner stören, so das Landgericht Bonn. Ob die Kameras Attrappen sind oder echt, sei unwichtig. Eigentum dürfe nicht auf Kosten hochrangiger Rechte anderer geschützt werden. Auch bei Attrappen stünden die Anwohner unter Überwachungsdruck. (dpa)