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Archiv-Artikel

das wichtigste Aufruf zu Gewalt: NPD-Chef verurteilt

STRALSUND epd/afp ■ Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, ist gestern wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Stralsund hielt es für erwiesen, dass Voigt mit einer Wahlkampfrede am 28. August 1998 in Greifswald zum Hass gegen etablierte Politiker aufgestachelt hat. Voigt habe in der Rede davon gesprochen, dass er von Jugendlichen erwartet, dass sie zu den Waffen greifen, wenn Deutschland in Gefahr sei. Der Feind, der Deutschland angreife, säße in den Köpfen der etablierten Politiker, so die von Voigt eingestandenen Redepassagen. Der Auftritt war von einem ZDF-Kamerateam aufgenommen worden. Weil die Bänder bei einem Brand vernichtet wurden, hatte das Greifswalder Amtsgericht Voigt in erster Instanz mangels Beweisen freigesprochen.