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Archiv-Artikel

Irak: Islam als Rechtsgrundlage

BAGDAD afp ■ Die neue irakische Verfassung soll den Islam als wichtigste Rechtsgrundlage festschreiben, der kein Gesetz widersprechen kann. Die Verfassung soll am 1. August dem Parlament vorgelegt und am 15. August verabschiedet werden. Die endgültige Annahme ist per Volksabstimmung am 15. Oktober geplant. In dem seit März 2004 geltenden bisherigen Grundgesetz wurde der Islam lediglich als eine Quelle der Gesetzgebung genannt, die „demokratische Prinzipien“ oder „Grundrechte“ nicht verletzen könne. Der Verweis auf die Grundrechte und demokratischen Prinzipien taucht im Entwurf der neuen Verfassung nicht mehr auf. Verboten werde dem Verfassungsentwurf zufolge „terroristisches“ Gedankengut.