: UN-Konvention gegen Atomterrorismus
Nach siebenjährigen Verhandlungen verabschiedet die Generalversammlung ein rechtliches Rahmenwerk
NEW YORK afp ■ Als juristisches Rahmenwerk zur Verhinderung von Atomterrorismus hat die UN-Vollversammlung eine internationale Konvention verabschiedet. Die Konvention sei von den Mitgliedsstaaten per Akklamation gebilligt worden und füge sich in eine Reihe mit zwölf weiteren Entschließungen zur Terrorismusbekämpfung, sagte der UN-Vizegeneralsekretär für Justiz, Nicolas Michel, am Mittwoch in New York. Der Konvention sind insgesamt siebenjährige Verhandlungen vorausgegangen, nachdem Russland im Dezember 1997 eine entsprechende Initiative gestartet hatte.
Mit der Verabschiedung seien nun rechtliche Definitionen für praktisch alle denkbaren Formen von Terroranschlägen festgelegt worden, sagte Michel. Der 28 Artikel umfassende Text legt unter anderem als Verstoß fest, wenn „rechtswidrig und absichtlich“ versucht wird, radioaktive oder nukleare Materialien freizusetzen, um damit Menschen zu töten, zu verletzen oder Wirtschaft oder Umwelt zu schädigen. Alle Unterzeichnerstaaten werden aufgerufen, strafrechtliche Normen gegen derartige Aktivitäten zu schaffen. Gleichzeitig wird betont, dass bewaffnete Konflikte im Sinne des humanitären Völkerrechts nicht von dem Text berührt werden.