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Klonverbot bleibt unverbindlich

UN scheitert mit Vorstoß zu Vertrag. Rechtsausschuss verabschiedet lediglich Vorschlag für eine Erklärung. Bundesregierung hofft weiter auf weltweites Verbot

NEW YORK ap/dpa ■ Nach den gescheiterten Verhandlungen über eine vertragliche Regelung des Klonverbots haben sich sowohl die Befürworter eines kompletten Verbots als auch die Verfechter des eingeschränkten wissenschaftlichen Klonens zum Sieger erklärt. Die Vereinten Nationen gaben am Freitag den Versuch auf, einen weltweit verbindlichen Vertrag auszuarbeiten. Stattdessen verabschiedete der Rechtsausschuss der Vollversammlung einen Vorschlag für eine nicht bindende Deklaration. Er soll das Klonen von Stammzellen zu Forschungszwecken nicht ausschließen.

„Wir sind froh, dass wir zu dieser Übereinkunft gelangt sind, und wir hoffen, dass wir Fortschritte machen werden“, sagte der belgische Diplomat Marc Pecsteen. Belgien führt das Lager derjenigen Länder an, die das Klonen für wissenschaftliche Zwecke erlauben wollen. Dafür sprachen sich 22 Staaten aus, darunter die meisten europäischen Länder. Auch der stellvertretende Sprecher des US-Außenministeriums, Adam Ereli, zeigte sich zufrieden: Die Tatsache, dass die UN das Klonen nicht billigten, sei ein moderater Erfolg. Die USA unterstützen zusammen mit 61 anderen Staaten einen Entwurf der Delegation von Costa Rica, der ein Verbot sämtlicher Formen des Klonens von menschlichem Erbgut fordert.

Auch die Bundesregierung setzt weiter auf eine weltweite Konvention. Sie wolle sich dafür einsetzen, dass in der nun zu erarbeitenden Erklärung „die Forderung nach einer weltweiten Konvention zum Verbot des Klonens“ verankert werde, sagte Kerstin Müller, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt. Es sei bedauerlich, dass sich die UN nach mehrjährigen Verhandlungen nicht auf ein Verhandlungsmandat für eine umfassende Verbotskonvention einigen konnte.

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