: Das Patriarchat in Aktion
Ins Troisdorfer Frauenhaus flüchten Frauen aus ganz Deutschland vor häuslicher Gewalt. Bislang können sie vor Ort auch Sozialhilfe beantragen. Hartz IV hat solche Fälle allerdings nicht vorgesehen
Von Dirk Eckert
Wenn Frauen in ein Frauenhaus fliehen, können sie bislang Sozialhilfe beantragen. Wenn am 1. Januar Sozial- und Arbeitslosenhilfe gemäß Hartz IV zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt werden, ist mit diesem System Schluss. „Wir sind bei der Hartz-Gesetzgebung schlicht vergessen worden“, klagt Monika Engin, Mitgeschäftsführerin im Frauenhaus Troisdorf.
In das Haus im Rechtsrheinischen, das maximal acht Frauen mit Kindern Schutz bieten kann, flüchten vor allem Frauen aus dem Rheinland: Im Schnitt kommen rund 40 Prozent aus der Region Köln-Bonn, 30 Prozent aus dem Rhein-Sieg-Kreis und dem übrigen Nordrhein-Westfalen. 30 Prozent kommen aus anderen Bundesländern. Frauen aus Troisdorf werden nicht aufgenommen, sondern in weiter entfernte Frauenhäuser verlegt, weil sonst deren Sicherheit nicht gewährleistet wäre.
Bislang konnten diese Frauen, wenn sie im Frauenhaus aufgenommen wurden, direkt in Troisdorf Sozialhilfe beantragen. Das dortige Sozialamt holte sich dann das Geld von der Heimatgemeinde der Frau. „Wir haben über die letzten Jahre erkämpft, dass die Frauen im Sozialamt Troisdorf von einer einzigen weiblichen Mitarbeiterin betreut werden“, sagt Engin.
Durch Hartz IV würde dieser Erfolg zunichte gemacht, fürchtet sie. Denn ab nächstem Jahr müssten sich die Frauen in ihren Heimatgemeinden melden – also genau dort, von wo sie geflohen sind. Nach Paragraph 36 des neuen Sozialgesetzbuches II ist diejenige Agentur für Arbeit für die Grundsicherung zuständig, „in deren Bezirk der erwerbsfähige Hilfebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat“. Das dürfte kaum Troisdorf sein, so Engin. „Wegen der kurzen Verweildauer ist ein dauerhafter Aufenthalt nicht begründbar.“
Schlechte Karten
Mit Hartz IV würde sich auch die Betreuung der Frauen verschlechtern. „Jede Person bekommt einen Fallmanager, der auf solche Fälle überhaupt nicht vorbereitet ist“, so Engin. Erschwerend hinzu komme, dass nach den neuen Gesetzen die Hilfe pro Familie beantragt wird. Wenn also der Mann – vor dem die Frau geflohen ist – schneller war, „hat die Frau schlechte Karten“, beschreibt Engin den schlimmsten Fall für die Frauen.
Problematisch findet Engin auch, dass sich Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II für den Arbeitsmarkt zur Verfügung halten müssen. Frauen, die ins Frauenhaus fliehen, seien in der Regel traumatisiert und bräuchten eine Weile, bis sie ihr Leben wieder geordnet haben. „Die Hartz-Gesetzgebung sieht solche Ausnahmefälle nicht vor“, klagt Engin.
Nicht zuletzt sei durch Hartz IV auch die Zukunft des Frauenhauses gefährdet, das sich teilweise über die Sozialhilfe finanziert, die die Frauen bekommen. Engin hofft, das der Rhein-Sieg-Kreis in die Bresche springt. Der Kreis habe sich 1993 entschieden, das Frauenhaus einzurichten, und stehe deswegen in der politischen Verantwortung. „Ohne das gäbe es uns gar nicht.“
Landrat Frithjof Kühn hat mittlerweile eine pauschale Jahresförderung zugesagt. Im Frauenhaus wird das grundsätzlich begrüßt, schließlich bringt der Rhein-Sieg-Kreis damit erstmals eigene finanzielle Mittel für das Frauenhaus auf. Über die genaue Höhe wird zur Zeit noch verhandelt.
Auch die Bundesregierung hat inzwischen erkannt, dass Hartz IV den Frauen und Frauenhäusern Probleme bereitet. Für Frauenhäuser würden noch „entsprechende untergesetzliche Regelungen“ gefunden, versprach Gerd Andres, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, am 24. September im Bundestag, als die Hartz-Gesetze nachgebessert wurden. Den betroffenen Frauen dürften „durch die Einführung des Gesetzes nicht zusätzliche Nachteile bei den Leistungen entstehen“.
Politik will nachbessern
Das Bundeswirtschaftsministerium arbeite an einer entsprechenden Durchführungsanweisung, bestätigte eine Sprecherin der taz. Die Frage, welche Kommune zuständig ist, müsse so geregelt werden, dass Frauen am Ort des Frauenhauses Arbeitslosengeld II beantragen könnten. Auch müsse sich die Frau aus der „Bedarfsgemeinschaft“ Familie lossagen können.
Doch vieles ist damit noch nicht geklärt. Etwa wer ab dem 1. Januar in Troisdorf den Frauen das Geld auszahlt. Das Frauenhaus weiß auf solche Fragen noch keine Antworten. Monika Engin ärgert sich auch über das ganze Verfahren. „Es entzieht uns Kräfte, wenn wir permanent um unsere Existenz kämpfen müssen.“