: Nicht zuständig
Schill erfolglos gegen Wahlwerbung von CDU-Senatoren
Ronald Schills Eilantrag, das Wahlkampf-Engagement einzelner Senatoren für die CDU zu verbieten, ist unzulässig. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht entschieden. Damit wurde am Dienstag ein Antrag des früheren Innensenators und des Hamburger Landesverbandes seiner neuen Partei Pro DM/Schill zurückgewiesen. Schill hatte geltend gemacht, dass die Mitglieder des Senats den Grundsatz parteipolitischer Neutralität zu wahren hätten.
Das Hamburgische Verfassungsgericht erklärte, es sei zuständig für Organstreitverfahren und darin auch befugt, einen Zustand durch einstweilige Anordnung zu regeln. Ein solches Verfahren sei aber nicht anhängig gemacht worden. Ergänzend wies es darauf hin, dass Senatoren sich durchaus im Wahlkampf engagieren dürften. dpa