: AUSREISEZENTREN – „RÜCKKEHRORIENTIERTE BERATUNG“
Im geplanten Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung waren erstmals so genannte „Ausreisezentren“ vorgesehen. Obwohl das Gesetz bislang nicht zustande gekommen ist, haben einige Länder das Konzept bereits umgesetzt, darunter Bayern. Seit September 2002 werden im Ausreisezentrum Fürth Flüchtlinge untergebracht, deren Asylanträge abgelehnt wurden, die aber nicht abgeschoben werden können. Viele Abschiebekandidaten weigern sich, ihre wahre Identität preiszugeben.
Im Ausreisezentrum soll Druck auf sie ausgeübt werden, um ihnen zu verdeutlichen, „dass keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland besteht und es keine Alternative zur Ausreise gibt“, so der bayerische CSU-Innenminister Günther Beckstein. Diese Erkenntnis soll den Lagerbewohnern auch durch „psychologische Begleitung“ und „rückkehrorientierte Beratung“ vermittelt werden.
Im Gegensatz zur Abschiebehaft ist der Aufenthalt theoretisch unbegrenzt, was juristisch sehr umstritten ist. Die „Erfolgsquoten“ der Zwangslager sind bislang verschwindend gering. BERG
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