piwik no script img

Archiv-Artikel

Zwangsbehandlung für Zuhause

Heute wird im Rechtsausschuss des Landtages ein neues Betreuungsgesetz beraten. Psychiatrie-PatientInnen sollen schneller zwangsbehandelt werden. Betroffene fühlen sich entmündigt

von Annika Joeres

Psychiatrie-PatientInnen verlieren ihr Mitspracherecht. Wenn heute der Rechtsausschuss des Landtages den neuen Paragraphen 1906a des Betreuungsgesetzes diskutieren und erwartungsgemäß abnicken wird, dann können in Zukunft psychisch Kranke gegen ihren Willen ambulant zwangsbehandelt werden – mit nervenlähmenden Neuroleptika, mit stark abhängig machenden Antidepressiva. Bisher war dies nur bei einer stationären Behandlung möglich.

„Unsere Lage verschlechtert sich dramatisch,“ sagt Matthias Seibt, Vorsitzender des Landesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen NRW mit Sitz in Bochum. Das neue Gesetz verstoße gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit: Medikamente könnten nun noch leichter verabreicht und PatientInnen ruhiggestellt werden. Sobald der Betreuer oder die Betreuerin sagt, jemand sei schizophren oder irre oder irgendwie komisch, drohe gleich die Spritze. Besonders gefährlich findet Seibt die neue Rolle der Familie: Angehörigen soll es zukünftig ermöglicht werden, ihre Verwandten zu betreuen. Das spart Kosten, hilft den Kranken aber nicht: „Angehörige sind oft Teil des Problems.“

Im Landtag kennt man die Tragweite des neuen Gesetzes nicht. „Wir haben nur über fiskalische Aspekte diskutiert,“ sagt Robert Orth (FDP). Der Vorsitzende des Rechtsausschusses weiß nicht, ob überhaupt Zeit für den Paragraphen bleibt. „Die Zwangsbehandlung muss irgendwo versteckt sein, davon habe ich noch nie etwas gehört.“

Der Bochumer Psychologie-Professor Wolf Crefeld ist bessser informiert. „Der neue Paragraph ist ein Kurzschluß und wird die Probleme vergrößern.“ Für Crefeld ist die Zwangsbehandlung ein Armutszeugnis der PsychiaterInnen: „Sie soll Worte und Anstrengungen ersetzen.“ Er habe sieben Jahre lang in einer Sozialpsychiatrie gearbeitet, ambulante Zwangsbehandlungen seien aber niemals nötig gewesen. Psychisch Kranke könnten immer von einer notwendigen Therapie überzeugt werden, wenn man sich denn nur Mühe gebe.

Sein Kollege Vladimir Bikadorov vom Bund der niedergelassener Neurologen und Psychologen, ist aus historischen Gründen vorsichtiger. „Unser Land ist ein gebranntes Kind.“ Man könne nur sehr schwer über Psychiatriegesetze diskutieren, alle Entscheidungen würden von fachfremden PolitikerInnen getroffen. „Darunter viele Fehlentscheidungen,“ sagt Bikadorov.

Patrick Birkenauer aus Hagen ist Opfer einer Fehlentscheidung. Er wurde jahrelang in einer Klinik mit Neuroleptika zwangsbehandelt. Eine Fehldiagnose, Jahre später wurde seinem Arzt die Zulassung entzogen. Inzwischen war Birkenauers Intelligenzquotient aufgrund der Nebenwirkungen von 145 auf 115 gesunken. Das neue Gesetz, so fürchtet Birkenauer, bringe noch viel mehr Menschen in seine unglückliche Lage. „Man muß selbst über sein Leben entscheiden dürfen.“