Die fiesen Tricks der Abschiebebehörde

Dokumentation: Drei Beispiele von Behördenwillkür aus dem Hamburger Alltag

Nächtliche Abschiebung

Die siebenköpfige Familie Yilmaz wurde im Oktober 2002 zur Rückkehr in die Türkei aufgefordert. Um nach zehn Jahren Hamburg-Aufenthalt eine geordnete Rückkehr zu gewährleisten, beantragte Saban Yilmaz eine Duldung und bekam diese auch für vier Wochen. Was er nicht wusste: Schon längst plante die Ausländerbehörde die gewaltsame Abschiebung noch in der folgenden Nacht. Denn der „Widerruf der Duldung“ war schon längst formuliert, obwohl so eine Maßnahme selbst nach der Auffassung der Ausländerbehörde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt.

Gegen zwei Uhr nachts stürmte ein Polizeikommando die Wohnung der Yilmaz‘, obwohl das Vollstreckungsgesetz nächtliche Abschiebungen für unzulässig erklärt. Als Yilmaz‘ Anwalt am Morgen von der Polizeiaktion erfuhr, saß die Familie Yilmaz bereits im Flugzeug nach Ankara.

Belogene Gerichte

In einigen Kammern des Hamburger Verwaltungsgerichts ist bekannt, dass sie von der Ausländerbehörde bewusst getäuscht werden. In einem Fall wollte ein Jugoslawe eine Duldung erstreiten, weil er den Beteuerungen, seine Abschiebung sei zurzeit nicht vorgesehen, keinen Glauben schenkte. Das Gericht im Urteil: „Im Übrigen ist der Kammer aus anderen Verfahren bekannt, dass sich die Antragsgegnerin (Behörde, d. Red.) ohnehin nicht gehindert sieht (...), jemanden in Abschiebegewahrsam zu nehmen, wenn sie dem Gericht mitgeteilt hat, ein Abschiebetermin stehe noch nicht fest.“

Erpresste Erpressung

Die Abschiebung eines Jugoslawen wurde von der Behörde trotz medizinischer Bedenken umgesetzt, indem der Mann ohne Begleitung in Handschellen in die Ausländerbehörde gebracht wurde. Dort musste er eine vorgefertigte Erklärung unterschreiben, dass er auf anwaltliche Beratung verzichtet und einer Abschiebung in die Heimat zugestimmt habe. Der Mann ist weitgehend taub sowie autistisch. Ein Gutachten bescheinigte ihm, zu einer freien Willensbildung nicht fähig zu sein.