: Von „ABC-Waffen“ bis „Veto“
ABC-Waffen, Abk. f. Atomwaffen, Chemiewaffen und Biowaffen, s. a. Massenvernichtungswaffen.
Alle notwendigen Mittel, engl. „all necessary means“, taucht in der Resolution 678 vom 29. November 1990 auf, die den Irak ultimativ zum Rückzug aus Kuweit aufforderte; die Klausel wurde allgemein als Mandat des Sicherheitsrats für das Vogehen der USA im Golfkrieg 1991 interpretiert, auch wenn der Begriff „militärisch“ nicht ausdrücklich darin vorkommt; s. a. Kapitel VII; s. a. ernste Konsequenzen.
Atomwaffen, Sprengsätze, bei der durch eine Kettenreaktion eine Kernspaltung oder eine Kernfusion herbeigeführt wird; schwierigste Hürde beim Bau ist die Gewinnung von hochangereichertem Uran oder die Abtrennung von Plutonium; 1991 entdeckte die Unscom im Irak eine bis dahin unbekannte Anlage zur Anreicherung von Uran und ließ diese 1992 unter ihrer Aufsicht zerstören.
Biowaffen, kurz auch B-Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für die Verwendung mikrobiologischer Stoffe oder Toxine in einem bewaffneten Konflikt bestimmt sind; Irak wurde mit der Resolution 687 die Entwicklung und der Besitz von Biowaffen untersagt.
Blauhelme, vom Sicherheitsrat entsandte Truppen zur Überwachung von Waffenstillstandsabkommen, die ihre Waffen allein zum Selbstschutz einsetzen dürfen; im Zusammenhang mit dem Irak tauchte der Begriff Anfang Februar in Berichten über einen angeblichen französisch-deutschen Plan für die Verbesserung der UN-Inspektionen auf, in dessen Rahmen sie ein robustes Mandat erhalten sollten.
Chemiewaffen, kurz auch C-Waffen, Munition oder Geräte, die dazu entwickelt werden, toxische Chemikalien freizusetzen, um den Tod oder sonstige Körperschäden herbeizuführen; Irak wurde mit der Resolution 687 die Entwicklung und der Besitz von Chemiewaffen untersagt; Unscom vernichtete Anfang der 90er-Jahre ein vom Irak deklariertes Arsenal von Chemiewaffen.
Dual-Use-Güter, engl. Produkte mit zweifacher Verwendung; i. Allg. Materialien, Chemikalien oder Technologien, die sowohl militärisch als auch zivil nutzbar sind; wird vor allem im Bezug auf Exportkontrollen zur Verhinderung der Proliferation von ABC-Waffen benutzt; dem Irak ist die Einfuhr bestimmter Dual-Use-Güter untersagt.
Ernste Konsequenzen, engl. „severe consequences“; werden angedroht in der Resolution 1441 des Sicherheitsrats; die USA interpretieren sie als Klausel, die zur Anwendung militärischer Gewalt ermächtigt; Kapitel VII sieht diese Formulierung nicht vor; s. a. alle notwendigen Mittel und schwerwiegende Verstöße.
Flugverbotszonen, Gebiete im Irak, urspr. nördlich des 36. und südlich des 32. Längengrads; 1992 von den USA und Großbritannien einseitig erklärt und seitdem von ihnen (bis 1994 auch von Frankreich) überwacht; südliche Zone wurde 1996 bis zum 33. Längengrad ausgeweitet und reicht seitdem fast bis nach Bagdad; sind durch keine Resolution des Sichereitsrats legitimiert; allein im Jahr 2003 gab es bisher sechs Luftangriffe in der nördlichen und vierundsiebzig in der südlichen Zone.
IAEA, Abk. f. International Atomic Energy Agency, gegründet 1957 auf Anregung der USA; Ziel ist Förderung der Atomenergienutzung und die Überwachung atomwaffenfähigen Materials; dtsch. Bezeichnungen sind Internationale Atomenergiebehörde oder Internationale Atomenergieorganisation (IAEO); der Sicherheitsrat beauftragte die IAEA in Resolution 687 mit der Überwachung des Abbaus des irakischen Atomprogramms; derzeitiger Generaldirektor ist Mohammed al-Baradei.
Kapitel VII, Abschnitt der Charta der Vereinten Nationen, die sich mit vom Sicherheitsrat beschlossenen „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ beschäftigt; der von den USA, Großbritannien und Spanien am 24. Februar dem Sicherheitsrat vorgelegte Resolutionsentwurf, der aus Sicht der USA einen Irakkrieg legitimieren soll, beruft sich auf Kaptiel VII; s. a. alle notwendigen Mittel und ernste Konsequenzen.
Massenvernichtungswaffen, anderer Begriff für ABC-Waffen; in Abgrenzung dazu werden übrige Sprengsätze häufig als konventionelle Waffen bezeichnet; dem Irak wurde der Besitz und die Produktion mit der Resolution 687 verboten; umstrittene Bezeichnung, weil andere Waffen u. U. größere Zerstörung anrichten können und weil der Oberbegriff die weitaus zerstörerischen Atomwaffen mit Chemiewaffen und Biowaffen auf eine Ebene stellt; die USA leiten von dieser Gleichstellung den Anspruch ab, auf einen Angriff mit B- oder C-Waffen ggf. mit Atomwaffen zu reagieren.
Memorandum, diplomatische Denkschrift zur Festlegung der eigenen Position, die nicht zur Abstimmung gestellt wird, der sich andere Regierungen aber anschließen können; Frankreich, Russland und Deutschland legten dem Sicherheitsrat am 24. Februar ein Memorandum vor, mit dem sie für eine „friedliche Lösung der Krise“ eintreten und die „notwendige Zeit“ für die Inspektionen im Irak einfordern; Reaktion auf einen am gleichen Tag vorgelegten Entwurf der USA, Großbritanniens und Spaniens für eine Resolution, die einen Irakkrieg legitimieren soll.
Nichtständige Mitglieder, zehn Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die jeweils für zwei Jahre in den Sicherheitsrat gewählt werden; genießen kein Recht auf ein Veto; jeweils fünf ständige Mitglieder treten zum 1. Januar eines jeden Jahres ihr zweijähriges Mandat an; derzeit sind Angola, Bulgarien, Chile, Deutschland, Guinea, Kamerun, Mexiko, Pakistan, Spanien und Syrien nichtständige Mitglieder.
Proliferation, eigtl. Wucherung durch Zellvermehrung; in der internationalen Politik bezeichnet es i. d. R. Weiterverbreitung, Erwerb, Entwicklung oder Bau von ABC-Waffen und Trägersystemen durch Staaten, die zuvor nicht über diese Technolgie verfügten; zunächst nur auf Atomwaffen bezogen, später ausgeweitet; zuweilen wird zwischen horizontaler Proliferation (Weiterverbreitung und Erwerb durch neue Staaten) und vertikaler Proliferation (Weiterentwicklung und Vermehrung der Bomben bei den Waffenbesitzern) unterschieden.
Resolution, Entschließung, insb. eines Gremiums der Vereinten Nationen; für Irak sind u. a. die Resolution 687 und die Resolution 1441 des Sicherheitsrats relevant.
Resolution 687, verabsch. vom Sicherheitsrat vom 3. April 1991 wird auch Waffenstillstandresolution genannt; verpflichtet den Irak zur Abrüstung seiner ABC-Waffen und bestimmter weit reichender Trägersysteme unter internationaler Aufsicht; verlängerte zur Durchsetzung dieser Auflagen die umfasssenden Wirtschaftssanktionen, die ursprünglich nach dem irakischen Überfall auf Kuwait im August 1990 verhängt worden waren.
Resolution 1441, verabschiedet vom Sicherheitsrat am 8. November 2002; fordert den Irak zur Offenlegung seiner Bestände an ABC-Waffen und zur aktiven Kooperation mit der Unmovic auf und droht bei schwerwiegende Verstößen mit ernsten Konsequenzen.
Robustes Mandat, kein in offiziellen Dokumenten auftauchender Begriff; soll i. d. R. den Beschluss des Sicherheitsrats bezeichnen, einer Truppe den Einsatz von Waffengewalt nicht nur zum Selbstschutz, sondern auch zur Durchsetzung ihrer Aufgaben zu gestatten; tauchte zuletzt in Berichten über einen angeblichen französisch-deutschen Plan zur Verschärfung der Inspektionen im Irak auf.
Sicherheitsrat, neben der alle UN-Mitglieder umfassenden Generalversammlung höchstes Enstscheidungsorgan der Vereinten Nationen; umfasst fünf ständige Mitglieder und zehn nichtständige Mitglieder; zur Verabschiedung einer Resolution sind mindestens neun Jastimmen notwendig; einziges UN-Gremium, dessen Beschlüsse als bindend gelten; s. a. Veto.
Ständige Mitglieder, die fünf Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, denen in der UN-Charta ein permanenter Sitz im Sicherheitsrat garantiert wird; diese sind China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die Vereinigten Staaten; sie genießen das Recht auf ein Veto.
Schwerwiegende Verstöße, engl. „material breaches“, in der Resolution 1441 im Zusammenhang mit der Androhung ernster Konsequenzen auftauchende Formulierung im Bezug auf das Verhalten des Irak.
Trägersysteme, Mittel um einen Sprengsatz oder Kampfstoffe ins Ziel zu bringen; i. d. R. auf Flugzeuge, unbemannte Flugkörper oder ballistische Raketen bezogen; Irak wurde mit Resolution 687 der Besitz von ballistischen Raketen mit Reichweiten von mehr als 150 Kilometern untersagt.
Unmovic, Abk f. United Nations Monitoring, Verification and Inspection Commission, eingerichtet vom Sicherheitsrat durch Resolution 1284 vom 17. Dezember 1999 als Nachfolgerin von Unscom; Vorsitzender der Kommission ist seit 1998 Hans Blix, ehemaliger schwedischer Diplomat und von 1981 bis 1997 Generaldirektor der IAEA.
Unscom, Abk. f. United Nations Special Commission; 1991 vom Sicherheitsrat mit Resolution 687 zur Kontrolle der irakischen Abrüstungsverpflichtungen eingesetzt; kurz vor US-Luftangriffen im Dezember 1998 wurden die Inspektoren der Unscom aus Irak abgezogen; später ersetzt durch Unmovic.
Veto, lat. „ich verbiete“; insb. eine Neinstimme eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrats, das damit eine Verabschiedung einer Resolution auch dann verhindern kann, wenn sie die erforderlichen neun Jastimmen erhält; eine Enthaltung oder die Nichtbeteiligung an einer Abstimmung eines ständigen Mitglieds wird nicht als Widerspruch gewertet.